Hund aus dem Tierschutz
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Shar Pei oder Chow Chow kamen mir als erstes in den Sinn.
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Hallo,
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Die Bilder sind aktuell. Also 5 Monate alt. Videos habe ich bereits erhalten. Die kann ich hier aber nicht rein stellen. Auf den Videos ist er Welpen/Junghund typisch verspielt und zutraulich auf die Menschen die zu sehen sind. In den Video sehe ich persönlich kein Listenhund. Aber das ist natürlich schwer zu sagen.
Ja die Falten auf der Stirn könnten auf eine Shar-Pei mix passen. -
45cm mit 5 Monaten würde ich sagen 50-52cm erwachsen
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Frage mich wie verlässlich das alles ist und gehen solche Tierschutzvereine mit soetwas locker um?
Wenn die Elterntiere unbekannt sind, sind sie halt unbekannt. Dann kann ein Listi in den Vorfahren von der TS-Organisation genauso wenig ausgeschlossen wie bewiesen werden.
Problematisch ist in diesem Fall hier halt, dass der Hund optisch ein paar Merkmale eines Listenhunds hat und die Kategorisierung in Deutschland nunmal größtenteils nach der Optik geht. Selbst wenn tatsächlich kein Listenhund drin ist, könnte er also als Listenhund einkategorisiert werden, einfach weil er so aussieht.
Die Beweispflicht, dass es sich nicht um einen Listenhund handelt, liegt nämlich in so einem Fall beim Halter. Und da weder du noch die Orga die Elterntiere kennen, könnt ihr schlicht nicht beweisen, dass kein Listenhund drin ist.
Also ja, die Organisation geht mit dem Import ein Risiko ein. Solche Aktionen können im blödesten Fall nicht nur richtig teuer werden, sondern auch zulasten des Hundes gehen. Aber, und das ist die andere Seite: Was wäre denn die Alternative für den Hund, wenn er nicht nach Deutschland vermittelt wird? Nicht jede Organisation hat die Möglichkeit, in Länder zu vermitteln, in denen die Einreise kein Problem ist. Ist es dann wirklich besser, wenn der Hund sein gesamtes Leben im ausländischen Zwinger verbringt und damit nicht nur ein ätzendes Leben führt, sondern auch noch für die nächsten 10+ Jahre Zeit-, Platz- und Geldressourcen blockiert, die weitere Hunde dringend bräuchten? Oder wäre es besser, den Hund einfach wieder auf die Straße zu setzen, wenn man merkt, dass er nicht nach Deutschland einreisen darf, weil irgendwo vor x Generationen mal Rasse y mitgemischt hat?
Ich bin wahrlich kein Freund von Tierschutz, bei dem Idealismus vor Verstand geht. Aber im vorliegenden Fall kann ich den Ansatz der TS-Organisation, den Hund trotzdem zu vermitteln, durchaus irgendwo nachvollziehen. Schade ist nur, dass sie dir das nicht transparent kommuniziert haben. Aber naja, nem Fremden die halblegalen Pläne zur Einfuhr vorzulegen, kann halt auch nach hinten losgehen.
Fakt ist nichtsdestotrotz: Die Gesetzeslage ist halt die Gesetzeslage. Egal ob man das nun moralisch und emotional gut oder schlecht findet. Wie man damit dann in dem konkreten Fall umgeht, das muss jeder für sich entscheiden. -
Geh mal davon aus, dass der Hund deutlich jünger ist als angegeben. Die meisten Tierschutzvereine machen die Welpen älter, damit sie wegen der Auflagen zur Tollwutimpfung die Hunde nach Deutschland bringen können. Ich erlebe es in meiner Hundeschule immer wieder, dass die Hunde noch erheblich wachsen (also beim Import deutlich jünger waren als fünf Monate) und sich oft zu etwas zurechtwachsen, was die Käufer eigentlich gar nicht haben wollten ...
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Mich springt tatsächlich auch der Listenhund an. Ich würde das Risiko nicht eingehen. Die finanzielle Belastung ist das eine und auch schon nicht zu unterschätzen. Wenn der Hund im worst case eingezogen wird, das würde ich nur schwer aushalten. Man weiß es nicht…
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Ich würde mich hinsichtlich der Bedenken auch an der Verein wenden. Eventuell gab es schon DNA Tests, Kommunikation mit Behörden etc. oder auch nicht.
Tierschutzhunde sind meistens Wundertüten, aber ich denke das ist dir bewusst.
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Mich springt tatsächlich auch der Listenhund an. Ich würde das Risiko nicht eingehen. Die finanzielle Belastung ist das eine und auch schon nicht zu unterschätzen. Wenn der Hund im worst case eingezogen wird, das würde ich nur schwer aushalten. Man weiß es nicht…
Meistgens bekommt der Halter ja aber Auflagen mit Fristen, die es nachweislich zu erfüllen gibt (WT, Sachkunde), bevor der Hund beschlagnahmt wird.
Allerdings muss man sich halt auch überlegen, ob man das als Halter möchte.
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Allerdings muss man sich halt auch überlegen, ob man das als Halter möchte.
Und ob der Hund das überhaupt leisten kann. Ein Hund, der seine ersten Lebensmonate im ausländischen Shelter verbracht hat, wird nen Wesenstest mit großer Wahrscheinlichkeit nicht einfach so ohne Weiteres bestehen. Man kann natürlich verdammt viel Glück haben, aber die Chance, dass man da verdammt viel Arbeit reinstecken muss und/oder der Hund das einfach nicht packt, ist halt da.
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Allerdings muss man sich halt auch überlegen, ob man das als Halter möchte.
Und ob der Hund das überhaupt leisten kann. Ein Hund, der seine ersten Lebensmonate im ausländischen Shelter verbracht hat, wird nen Wesenstest mit großer Wahrscheinlichkeit nicht einfach so ohne Weiteres bestehen. Man kann natürlich verdammt viel Glück haben, aber die Chance, dass man da verdammt viel Arbeit reinstecken muss und/oder der Hund das einfach nicht packt, ist halt da.
Ein Wesenstest ist aber auch kein unüberwindbares Hindernis. Viele Dinge, die abgefragt werden, sind Dinge aus dem alltäglichen Umgang, wie Leinenführigkeit, Hund- und Hund-Menschbegegnung. Wenn der TE den Hund als Junghund bekommt und eine gute Grunderziehung, Alltagstraining etc. betreibt, sollte das absolut im Rahmen des Möglichen sein. Vorausgesetzt der Hund hat keine Verhaltensauffälligkeiten. Den Trennungstest finde ich etwas, joa... da scheitern meiner Erfahrung nach einige. Da das Mindestalter in den meisten BL für den WT bei 18 Monaten liegt, hätte der Halter in diesem Fall ja auch Zeit entsprechend die Weichen zu stellen.
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