Hund wie lange in der Box, z. B. auf Turnieren usw.

  • In Hundeschulen und Vereinen ist es ja recht üblich, den Hund in Pausen im Auto oder anderen Boxen unterzubringen. Wenn ich mir die Rechtslage ansehe, scheint das eigentlich schon grenzwertig zu sein.

    Wie wird sowas denn z. B. bei mehrtägigen Turnieren oder Veranstaltungen, bei denen der HH nicht permanent beim Hund sein kann, gehandhabt?

    Wo liegt da bei euch die zeitliche oder räumliche Grenze? Oder kennt ihr alternative Unterbringungsmöglichkeiten für solche Gelegenheiten?

  • Ist bei uns idR vom Veranstalter bzw VetAmt vorgegeben.

    Auf kleineren Veranstaltungen ist für mich die zeitliche Grenze abhängig von Wetter und vorheriger Bewegung. Meine Hunde liegen gerne im Hänger und ruhen dort (oder natürlich auch im Auto). Allerdings habe ich sie auf Veranstaltungen ohnehin gerne bei mir, d.h. die meiste Zeit sind sie ohnehin nicht im Auto sondern "am Mann/an der Frau"


    Auszug aus der VetOrdnung Bundessiegerzuchtschau SV:

    ..und das wird auch wirklich kontrolliert und ggf geahndet


    Tierschutzrechtliche Auflagen:
    1. Die Unterbringung in Transportboxen (im Hänger oder im Auto) ist nicht von der Tierschutz-Hundever-
    ordnung gedeckt. Eine Unterbringung im Auto oder Hänger ist ausschließlich nur auf den Parkplätzen
    auf dem Veranstaltungsgelände und nur unter folgenden Auflagen a bis f möglich. Eine Unterbringung
    von Hunden im Hänger oder im Auto außerhalb des Veranstaltungsgeländes ist verboten und ein Ver-
    stoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung. Für Hunde, die außerhalb des Geländes ordnungsge-
    mäß untergebracht werden können (z. B. am Wohnort oder Unterkunft im Hotel) muss der Nachweis
    der Unterbringung vor der Veranstaltung erbracht werden.


    a. Die Boxen entsprechen in ihrer Größe zumindest den Vorgaben für die Abmessungen der Tier-
    schutztransportverordnung TierSchTrV - Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur
    Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates 1) 2) (gesetze-im-internet.de)
    Für die Veranstaltung werden für die Bemessung der Boxen folgende Werte herangezogen:
    (Tabelle der Boxengröße)


    b. Wenn Tiere im Hänger/Auto sind, so hat der/die Hundehalter*in seine/ihre Handynummer incl. Län-
    dervorwahl gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.


    c. Die Tiere sind abhängig von der Witterung und Standort maximal zwei Stunden am Stück in den Bo-
    xen, Hänger oder Auto, danach ist der Hund mindestens 30 Minuten außerhalb der Box, Hänger oder
    Auto zu belassen (bspw. Spaziergang, etc.). Um diese Angaben kontrollieren zu können, ist hierüber
    ein stets aktuell zu haltendes Protokoll gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Dies
    gilt nicht für die Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Während dieser Zeit kann ein daran gewöhnter Hund
    in der Box/im Hänger bleiben. Werden mehrere Hunde im Auto gehalten, so sind die Hundeboxen zu
    kennzeichnen. Ausnahmen gelten nur für die Zeiträume unmittelbar nach einer Prüfung/Vorführung.
    Hier können die Hunde ggf. auch erst nach 3 Stunden Ruhepause aus der Box gelassen werden.
    Dies ist nachvollziehbar im Protokoll zu dokumentieren.


    d. Die Hundehalter*innen haben durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass im Aufenthaltsbe-
    reich der Hunde im Auto bzw. im Hänger Temperaturen von 30 °C nicht überschritten werden. Um
    dies überprüfbar zu machen, ist ein Thermometer so im Aufenthaltsbereich des Hundes anzubringen,dass es von außen abgelesen werden kann.


    e. Die Hundehalter*innen haben dafür zu sorgen, dass die Tiere ständig Zugang zu Wasser in ausrei-
    chender Menge und Qualität haben.


    f. Die Hängertüren sind stets so weit zu öffnen, dass zum einen das Vorhandensein von Wasser
    kontrolliert sowie die Temperatur abgelesen werden kann und zum anderen die Tiere nach au-
    ßen blicken können.


    g. Die Boxen sind augenscheinlich waagrecht zu platzieren


    h. Der Boden der Liegefläche ist weich und elastisch verformbar zu gestalten. Ausnahmen gelten nur
    für Boxen, die unter der aus Holzlatten bestehenden Liegefläche belüftet werden.


    i. Für die auszustellenden Hunde müssen die Aussteller ausreichend Betreuungspersonal vorweisen
    können. Als Richtwert gilt 1 Person je 4 Hunde.


    Die Parkplätze auf dem Veranstaltungsgelände werden vom Veranstalter regelmäßig auf die
    ordnungsgemäße Unterbringung der Hunde kontrolliert.


    (Quelle: http://www.schaeferhunde.de)

  • Bei mir sind die Hunde im Auto wenn sie nicht an der Reihe sind. Newton ist im Innenraum (Camper) ohne Box, damit er mehr Platz hat. Die anderen Beiden sind in der Box im Kofferraum.

    Wenn die Hunde nicht an der Reihe sind, sollen sie sich ausruhen/erholen. Das würde meinen Hunden definitiv nicht gelingen, wenn ich sie irgendwo anbinde / ablege.

    Die Hunde die abgelegt / angebunden werden, ruhen in der Regel nicht sondern sind ständig am Gucken was so läuft.

    Besuch vom VetAmt hatten wir noch nicht, aber eine Bekannte hat mir berichtet, dass bei einer IRO-Prüfung an der sie war, dass VetAmt da war. Bei der Kontrolle ging es zu keiner Zeit drum, dass die Hunde überhaupt in Boxen sind, sondern wie es ihnen geht. Haben sie genug Platz, genug Wasser, kommen sie regelmäßig raus, steht das Auto im Schatten bzw. hat es ein Schattennetz drüber, sonstige Maßnahmen um für Abkühlung zu sorgen (Kühlwesten/-matten).

    Es gab da keinerlei Beanstandungen.

  • Wo liegt da bei euch die zeitliche oder räumliche Grenze? Oder kennt ihr alternative Unterbringungsmöglichkeiten für solche Gelegenheiten?

    Wird meistens vom Veranstalter mit dem Vetamt abgestimmt, da ist man dann auf der sicheren Seite.

    Unsere Diensthundeschule muss die Hunde in Zwinger tun, die dürfen nicht mehr in den Autos warten. Viele Hunde stresst das sehr, bishin zu Verletzungen.

    Denke hier greift gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht, was die Gesetzgebung angeht.

  • Wo liegt da bei euch die zeitliche oder räumliche Grenze? Oder kennt ihr alternative Unterbringungsmöglichkeiten für solche Gelegenheiten?


    Unsere Diensthundeschule muss die Hunde in Zwinger tun, die dürfen nicht mehr in den Autos warten. Viele Hunde stresst das sehr, bishin zu Verletzungen.

    Woher kam denn diese Anweisung, vom VetAmt?

  • Ich bin viel auf Turnieren. Und ich möchte nicht, dass meine Hunde die Wochenenden im Auto verbringen.

    Deshalb liegen sie entweder im Zelt oder neben mir. Meine Hunde kommen da zum Glück sehr gut zur Ruhe.

    Im Auto warten sie meist, während der andere gerade Prüfung läuft und je nach Platzverhältnissen und Wetter auch mal während ich beim Mittagessen bin.

    Normal aber nicht mehr als 1-2 Stunden am gesamten Tag. Manchmal auch gar nicht.


    Beim normalen Training bei uns am Hundeplatz müssen die Hunde im Auto warten, wenn ich als Trainer andere trainiere. Normal ist das auch eine Stunde (ein bis zweimal die Woche). In Ausnahmefällen auch mal zwei Stunden.

    Coco darf meistens angebunden draußen liegen, wenn ich mit Nora trainiere.

  • Meine Hunde dürfen so lange im Auto schlafen wie sie wollen. Meist überschreitet das die verlangten Zeitspannen. Wenn ich die so oft rausholen und vom Schlafen abhalten würde, wären sie sehr gestresst. Da ich nicht einsehe meine Hunde für nichts und wieder nichts mit Schlafmangel zu ärgern, gehe ich zu so was nicht bzw. würde fahren, wenn mir so etwas auferlegt würde. Meine Hunde gehen vor.

    Ich gehe mit denen in der Regel ihre normalen, großen Spaziergänge. Wie daheim folgt dann eine längere Schlafzeit von mehreren Stunden. Der Rhythmus wird bei einem Start auf einer Veranstaltung in der Regel eh zwangsweise unterbrochen. Aber, wenn es passt, bleibe ich bei unserem normalen Rhythmus.

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