Zu den Pflichten eines Hundehalters beim Gassi -> Hundeführerschein?

  • Generell oder in der Situation in der sie laufen gelassen werden?

    Natürlich in der Situation, in der sie laufen gelassen werden. Das ist die Minimalforderung.

    Und wenn dem so wäre, hätte heute nicht ein freilaufender Hund meine 13 jährige geflogen und ihr ein Loch im Bauch verpasst 😩

    Das tut mir sehr Leid für deine alte Hündin.

    Aber wie soll das in der Praxis aussehen? Muss man für Feld, Wald, Stadt, Gewässer, Ortsrand usw. jeweils einen Schein machen? Oder für jedes Feld (usw.) einzeln? Am besten noch jedes Feld pro Monat? Das sind zumindest die Kriterien die bei mir mit rein spielen ob und wie viele der Hunde von der Leine dürfen... Ich hätte keine Gegend in der ich meine Hunde generell frei laufen lassen würde und garantieren würde, dass da nichts passiert. Und trotzdem laufen meine Hunde, zumindest die beiden älteren, fast ausschließlich frei ohne jemals in ihrem Leben jemanden belästigt zu haben.

    Auf den Rückrüf hören meine Jagdhunde übrigens generell eher schlecht, zumindest bei Wild. Also wenn das das Kriterium ist würden die nur an der Leine laufen. Dabei lassen die sich meist hervorragend stoppen....

    Dieses one size fits all ist halt einfach ein Problem. Aber genau so würde ein Führerschein ja ablaufen. Und, egal wie mans macht, er würde, wie er es ja bereits tut, wunderbar am eigentlichen Problem vorbei gehen. Denn das Problem ist ja fast immer, dass bei manchen Menschen bei der Erziehung die Regeln des sozialen Miteinander ausgelassen wurden, nicht die Führung des Hundes selbst.

  • Ich habe doch nie gesagt, dass ich für eine solche Prüfung bin.
    Ich habe gesagt: es ist mein Wunsch, dass nur Hunde frei laufen, die auf den Rückruf hören.
    Das meine ich ohne Prüfung, sondern am liebsten in Eigenverantwortung. Wird ein Wunsch bleiben …


    Du kannst gern den Rückruf ersetzen durch „wenn der Hund jederzeit unter Kontrolle ist“ ersetzen.

  • Ich sage doch, dass man seine Sachkunde nachweisen muss um die Erlaubnis vom Vet-Amt zu erhalten. Was das eigene Amt durchwinkt, sollte man vorher am besten erfragen.

    Du hast geschrieben, dass man seine Unterlagen einreichen muss, keine Prüfung. Und das stimmt halt nicht überall.

  • Ich sage doch, dass man seine Sachkunde nachweisen muss um die Erlaubnis vom Vet-Amt zu erhalten. Was das eigene Amt durchwinkt, sollte man vorher am besten erfragen.

    Du hast geschrieben, dass man seine Unterlagen einreichen muss, keine Prüfung. Und das stimmt halt nicht überall.

    Für mich war es logisch, dass die Unterlagen ja irgendwo herkommen müssen, die fallen ja nicht vom Himmel.

  • Und ja, das wäre mein Traum. Dass nur Hunde frei laufen, die zuverlässig auf den Rückruf hören

    Das ist das das traurige, dass so viele einfach nicht bereit sind, gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Dass sich jemand schon "belästigt" fühlt, wenn er gebeten wird (obwohl es nach meinem Empfinden einfach nur selbstverständlich ist), seinen Hund ranzunehmen, wenn ein angeleinter Hund vorbei kommt. Und das im Freilauf, das ist für mich immer der zweite Punkt, so viele gar nicht merken, dass ihr Hund beispielsweise vollkommen ignoriert, dass es Hunde gibt, die deutlich sagen, "ich MÖCHTE auch frei laufend keinen Kontakt zu Dir". Und selber Hunde haben, die sie nicht lesen können, und auch gar nicht den Grund sehen, selbiges zu können, weil ihr Hund "ja nichts tut".

  • Du hast geschrieben, dass man seine Unterlagen einreichen muss, keine Prüfung. Und das stimmt halt nicht überall.

    Für mich war es logisch, dass die Unterlagen ja irgendwo herkommen müssen, die fallen ja nicht vom Himmel.

    Und auch wenn Unterlagen vorhanden sind, welche auch immer, gibt es Vet-Ämter, vor denen man eine Prüfung ablegen muss.

  • Unabhängig von der Prüfung, die man ablegen muss, um den 11er zu bekommen?

    Ich glaube, ich verstehe nicht, was du sagen willst. Ist ja auch egal.

    Du hast recht (womit auch immer) und gut.

  • Ich will damit sagen, dass viele glauben, dass "der Paragraph 11" eine Prüfung beim Vet-Amt ist. (Bei der irgendeine Form der "Qualitätssicherung" das Ziel ist.) Ist es aber nicht. Es ist "nur" die Erteilung einer Erlaubnis, dass man sein Gewerbe betreiben darf. Dafür muss man entsprechende Unterlagen einreichen, also Zertifikate bzw. bestandene Prüfungen, die man vorher gemacht hat. Die kann man bei verschiedenen Institutionen machen. Welche das Amt anerkennt, ist wie immer Ermessenssache. Die eigenen angebotenen erkennen sie natürlich immer an. Aber es gibt auch viele andere (etablierte), die zur Erteilung der Erlaubnis führen.

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