Zu den Pflichten eines Hundehalters beim Gassi -> Hundeführerschein?
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Da hat man auf der einen Seite Trainer die komplexe Lehrgänge absolviert haben und
auf der anderen Seite gibt es Trainer die nach nem Wochenend-Seminar Experten für Problemhunde sind.Ich kenne kein Vet-Amt, dem ein WE Seminar reicht.
Ich finde es wirklich schwierig, mir vorzustellen, wie man den Beruf Hundetrainer sinnvoll regulieren kann. Welche welche Ideologie ist die "richtige"?
Man hat im Grunde dieselben Probleme wie bei dem Geschrei nach einem Hundeführerschein. Be careful what you wish for.
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Hi,
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Die Erwartungen an die Erlaubnis nach Paragraph 11 sind hier im Forum höher als sie tatsächlich sind. Im Grunde geht es bei dieser Erlaubnis "nur" darum abzusichern, dass sich diejenigen, die andere in Hundetraining anleiten an das Tierschutzgesetz halten. An sich Banane diese Regelung, denn jeder, egal ob Trainer, Halter oder Hansbambel, der an einem Hund vorbei läuft, hat sich eh an das Tierschutzgesetz zu halten.

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Im Grunde geht es bei dieser Erlaubnis "nur" darum abzusichern, dass sich diejenigen, die andere in Hundetraining anleiten an das Tierschutzgesetz halten.
Ich würde das noch weicher formulieren, "dass sich diejenigen, die andere in Hundetraining anleiten, zumindest theoretisch wissen, wie sie sich an Tierschutzgesetze zu halten haben".
Am Ende der Ausbildung weiß theoretisch wohl jeder, was er in einer Prüfung sagen soll. Was dann in der Praxis passiert, kann im Vorfeld keiner prüfen.
Der Aufwand, der notwendig wäre, um eine Prüfung so zu gestalten, dass man einen Trainer wirklich tief prüft, wird keine Behörde leisten können. Und es setzt einen Konsens voraus, welche Trainingsmethoden (noch) angemessen sind. So einen Konsens herzustellen ist m. E. vollkommen ausgeschlossen. (So in dem Sinne "das einzige, worauf sich zwei Hundetrainer einigen können, ist, dass ein Dritter falsch liegt")
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Am Ende der Ausbildung weiß theoretisch wohl jeder, was er in einer Prüfung sagen soll.
Man benötigt keine Prüfung vom Veterinäramt.
Wer seine Sachkunde entsprechend nachweisen kann, schickt seine Unterlagen ein und bekommt die Erlaubnis. -
Am Ende der Ausbildung weiß theoretisch wohl jeder, was er in einer Prüfung sagen soll.
Man benötigt keine Prüfung vom Veterinäramt.
Wer seine Sachkunde entsprechend nachweisen kann, schickt seine Unterlagen ein und bekommt die Erlaubnis.Egal, wie auch immer die Sachkunde erlangt wurde (manche Kurse beinhalten ja auch Prüfungen), mir geht es darum, dass das keine Qualität sicherstellt.
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Also wenn sich der Führerschein am niedersächsischen orientieren soll (wurde ja auch schon in Baden Württemberg erwähnt, dass der geplante Führerschein sich an Niedersachsen orientieren soll) wäre das doch überhaupt kein Problem, du musst nämlich gar nicht mit deinem Angsthund antreten (sondern kannst dir Nachbars 13 jährigen lethargischen Labrador ausleihen)
Das würde mich ja beruhigen. Aber mich beunruhigt, was hier verlinkt wurde. Mir hat es auch gereicht, den 3. oder 4. Beitrag zu lesen, um Schweißperlen auf der Stirn zu bekommen.
Aber vermutlich brauchen wir uns ohnehin keine Sorgen zu machen. Bis das tatsächlich verbindlich durchgewunken werden würde, dürften wir lange genug Hundehalter sein, um ohne Prüfung heil aus der Nummer zu kommen.
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Das würde mich ja beruhigen. Aber mich beunruhigt, was hier verlinkt wurde. Mir hat es auch gereicht, den 3. oder 4. Beitrag zu lesen, um Schweißperlen auf der Stirn zu bekommen.
Ich hatte hier ausgeführt, was wir vor 1,5 Jahren machen mussten. Hauptaugenmerk liegt darauf, dass man einen Hund so führen kann, dass man keine anderen belästigt, deswegen ist es auch egal, mit welchem Hund man es macht. (Es sei denn, es geht um die Leinenbefreiung – da geht das natürlich nur mit dem eigenen Hund und gilt auch nur für das Mensch-Hund-Team.)
An Kontrollen mangelt es hier allerdings auch, so dass es vermutlich einige gibt, die keinen Hundeführerschein machen und es niemals auffällt.
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Am Ende der Ausbildung weiß theoretisch wohl jeder, was er in einer Prüfung sagen soll.
Man benötigt keine Prüfung vom Veterinäramt.
Wer seine Sachkunde entsprechend nachweisen kann, schickt seine Unterlagen ein und bekommt die Erlaubnis.Das mag bei euch so sein, ist aber überall unterschiedlich, von Landkreis zu Landkreis.
Bei unserem hier werden bestimmte Qualifikationen durchgewunken, bei anderen muss eine Prüfung gemacht werden. Ganz ohne Kurs oder Lehrgang kann man gar nicht antreten, soweit ich weiß.
Der Nachbarkreis verlangt grundsätzlich eine Prüfung, die vor dem Amtsvet und weitere Prüfern abgelegt werden muss. Das hab ich vor Jahren bei einem Bekannten miterlebt, war ziemlich ... nennen wir es mal anstrengend. Den ganz aktuellen Stand kenne ich da nicht.
Bei einer Bekannten (Bergisches Land) wurde der Ziemer & Falke Kurs anerkannt, aber nur mit zusätzlich 40 nachgewiesenen Praktikumsstunden in einer Hundeschule im Welpenkurs. Das war ganz aktuell - die Betroffene hab ich selbst beim Praktikum kennengelernt.
Und so ist das überall unterschiedlich.
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Ich sage doch, dass man seine Sachkunde nachweisen muss um die Erlaubnis vom Vet-Amt zu erhalten. Was das eigene Amt durchwinkt, sollte man vorher am besten erfragen.
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Und ja, das wäre mein Traum. Dass nur Hunde frei laufen, die zuverlässig auf den Rückruf hören
Generell oder in der Situation in der sie laufen gelassen werden?
Natürlich in der Situation, in der sie laufen gelassen werden. Das ist die Minimalforderung.
Und wenn dem so wäre, hätte heute nicht ein freilaufender Hund meine 13 jährige geflogen und ihr ein Loch im Bauch verpasst 😩 - Vor einem Moment
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