Wie verbreitet sind Elektrohalsbänder in Deutschland wirklich?

  • Es ist verboten einem Hund im Training Schäden oder Schmerzen zuzufügen. Das passiert in einem Beispiel bei einem Hund der alle paar Wochen „selbstverschuldet“ in die Schleppleine donnert. Das ist genauso verboten wie das einsperren in Boxen. Genau diese Doppelmoral wird hier von einigen kritisiert.

  • Selten so einen Mist gelesen sorry …. Jeden Tag mit Strom piesacken ist ok. Einmal alle 2 Monate (aus der Luft gegriffen, ich führe kein Buch) , mit einem Anlauf von 4 Meter in die Leine springen ist TS widrig ? Geht’s noch ???

  • Selten so einen Mist gelesen sorry …. Jeden Tag mit Strom piesacken ist ok. Einmal alle 2 Monate (aus der Luft gegriffen, ich führe kein Buch) , mit einem Anlauf von 4 Meter in die Leine springen ist TS widrig ? Geht’s noch ???

    Ja, wenn er Hund dabei Schäden oder Schmerzen erleidet, dann ist auch das genauso verboten. Ist doch ganz einfach. Das ist kein entweder - oder, manchmal ist ok, sondern ziemlich eindeutig formuliert. Und nun rechne dir mal aus wie der Ruck ausfällt wenn man da 10-30 Meter ranbastelt und der Hund auch noch Anlauf hat. Auch manchmal zuhauen ist verboten. Schäden und Schmerzen im Training zufügen ist IMMER verboten, egal womit. Genauso wie das Nutzen einer Box außerhalb einer tierärztlichen Anordnung.

  • Es darf dann deiner Meinung nach kein Hund jemals das Leinenende erreichen, ja ?

    Das ist nicht meine Meinung, das ist das Tierschutzgesetz. Wenn das erreichen der Leine mit Schäden oder Schmerzen einhergeht, dann ist es verboten. Was ist daran so schwer zu verstehen?


    Und was glaubst du hemmt einen Hund in dem Moment? Genau, der Schmerzreiz der dabei entsteht.

  • Es hat schon Gruende, wieso ERGs (bzw. Strom) verboten sind, Schleppleinen aber nicht.

    Die falsche Anwendung von ERGs, die ich erlebt habe, ist nicht annaehernd mit 'ins Ende der Schleppleine knallen' vergleichbar. Da liegen Welten dazwischen.

    Und nein, keine alten Geraete von vor 20 Jahren, die viel staerker waren blablabla. Neue Geraete, hoechste Stufe. Wer da behauptet, das ist nicht anders wie in die Leine knallen, hat das entweder noch nie erlebt (und kann es daher nicht wissen) oder luegt. Ja, da kann man jetzt lospoltern. Oder man laesst es.

  • Ok dann lasset uns die Leinen verbieten und am besten ganz die Hundehaltung.

    Erziehe einen Hund einfach so, dass du ihm keine Schmerzen zufügst?? Da kann doch nicht so schwer sein. Und wenn der alle paar Wochen in die Leine knallt, dann darf die Leine halt nur so lang sein, dass er sich dabei weder Schäden zufügt, noch ein Schmerzreiz entsteht. Wo liegt denn da jetzt plötzlich das Problem?

  • Es gibt auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht dazu: BVerwG 3 C 14.05, Urteil vom 23. Februar 2006 | Bundesverwaltungsgericht

    Auch ein Hund der in einer Schleppleine donnert erleidet Schmerzen und Schäden, das ist nicht weniger verboten. Es gibt ja auch Urteile bei denen Menschen verurteilt wurden weil sie ihren Hund gehauen haben. Selbstverständlich fügt ein starker Ruck mittels Schleppleine Schäden und Schmerzen zu, ergo ist das was da in dem Moment passiert nicht weniger verboten. Die logische Konsequenz wäre, dass das Hilfsmittel dann nicht benutzt werden kann wenn der Hund alle paar Wochen dem ausgesetzt ist.

    Das ist purer Whataboutism. In dem Thread geht es um ein "Hilfsmittel" mit Strom dessen Einsatz nach dem Tierschutzgesetz verboten ist. Klar kann man gerne auch andere Dinge in Frage stellen, hat aber nichts mit einem Elektrohalsband zu tun.


    In § 3 Absatz 11 steht folgendes:

    Zitat


    ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist,

  • Es hat schon Gruende, wieso ERGs (bzw. Strom) verboten sind, Schleppleinen aber nicht.

    Die falsche Anwendung von ERGs, die ich erlebt habe, sind nicht annaehernd mit 'ins Ende drr Schleppleine knallen' vergleichbar. Da liegen Welten dazwischen.

    Und nein, keine alten Geraete von vor 20 Jahren, die viel staerker waren blablabla. Neue Geraete, hoechste Stufe. Wer da behauptet, das ist nicht anders wie in die Leine knallen, hat das entweder noch nie erlebt (und kann es daher nicht wissen) oder luegt. Ja, da kann man jetzt lospoltern. Oder man laesst es.

    Das zufügen von Schmerzen ist zu Trainingszwecken verboten. Immer. Ich schreibe nicht, dass es das selbe wäre, ich schreibe das beides verboten ist und diese Doppelmoral einigen aufstößt. Und selbstverständlich kann man mittels leineneinwirkung erhebliche Schmerzen zufügen. Manch einer hat seinen Hund damit sogar schon erwürgt!

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