Qualzuchten V

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    Hi


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    • Ja, aber ich red nicht von Zucht. Wie genau sollte man denn bitte nachweisen, dass der GR, den man gekauft hat, aus keiner solchen Linie (am besten noch im Ausland) stammt?

    • Hier geht‘ ja zu wie beim VDH: „Hilfe, der Dackel soll verboten werden!!11!!1“


      So, wie ich das Papier lese, sollen ja nicht die genannten Rassen verboten werden, sondern es wird verboten, mit Hunden, die diese Merkmale aufweisen, weiterzuzüchten.


      Nicht der Schäferhund soll verboten werden, sondern die Zucht mit total verformten Hinterläufen. Nicht der RR, sondern die Zucht mit Exemplaren mit Dermoidsinus (der Thai ist deshalb nicht drauf, weil die Beispiele explizit als nicht abschließend gekennzeichnet sind. Hat er er die gleiche Hautveränderung, ist er nach dem Entwurf draußen). Es darf nicht mit Goldies aus aggressiven Linien weitergezüchtet werden (sollte eh ein no brainer sein, oder), nicht „der GR steht auf der Liste“. Da bei der Polydaktylie eben nicht Wolfskrallen-Rassen als Beispiel genannt sind, gehe ich davon aus, dass es um Mehrzehen an der Pfote geht, wie in der Qualzucht-Datenbank beschrieben. Und so weiter.


      Wenn man mal von „die wollen Rasse XY verbieten“ wegkommt, ist das doch m.E. kein schlechter Diskussionsbeitrag, mit dem man durchaus weiterarbeiten könnte.

    • :roll: Wer redet von Rasse xyz verbieten? Ich beziehe mich darauf:


      'Nett' bzgl. Zucht:

      Zitat

      § 6 Kontrolle einer Zucht auf Qualzuchtmerkmale


      (1) Wird eine Zucht durch das zuständige Veterinäramt überprüft, so hat der Züchter den Nachweis für die physische/ psychische Gesundheit des Tieres zu erbringen und durch insbesondere Vorlage von (ggf. mehrdimensionaler) bildgebender Verfahren und soweit bereits verfügbar- Gen-Teste auch das Freisein von vererbbaren Anlagen (Anlageträger) unter Beweis zu stellen.

      Das Veterinäramt kann weiterführende Diagnostikmaßnahmen entsprechend der rassetypischen Merkmale und Ausprägungen verlangen, die auf Kosten des Halters durchzuführen sind.

      Das Veterinäramt kann einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftrage

    • Naja, du sagst doch, der Beauceron oder der DSH dürften nicht mehr gekauft ode gehalten werden (was ja nun einem Verbot gleichkommt). Und das steht da halt nicht. Und dürfte auch kaum gemeint sein.


      Natürlich steckt die Tücke im Detail, insbesondere was ein Haltungs- oder Importverbot betrifft. Einem Mops sieht man die fehlende Schnauze an, einem Goldie die Aggressivität nicht. In der Praxis dürfte es bei Goldie wohl eher um die Zucht als Haltung gehen, bei anderen körperlichen Merkmalen ist es einfacher, von beiden Seiten, Zucht und Haltung, gegen Qualzucht vorzugehen.

    • Ja und wenn der Beauceron wegen den extra Zehen (die er laut Standard haben muss!!) unter QZ-Merkmalen (dazu sollen die extra Zehen zaehlen) leidet, dann greift das Import- und Haltungsverbot (ausser TS-Hunde).

      Was genau stoert dich an dieser Aussage (es muss dich ja was stoeren, wenn du mit 1!11! kommentierst :roll: ) bzw. was an so einem Haltungsverbot waere fuer dich 'kein schlechter Diskussionsbeitrag, mit dem man durchaus weiterarbeiten könnte.'


      Spinnen wir diese Idee weiter und nehmen das, was aktuell so durch VerAemter passiert, als Grundlage, dann muesste der Kaeufer eines GR nachweisen muessen, dass der Hund aus Linien kommt, die keine uebermaessige Aggression zeigen. Macht natuerlich unfassbar viel Sinn :ironie2:



      EDIT: Und noe, das ist kein Verbot der Rassen. Im TS darf man sie sich ja kaufen. Nur nicht bei den boesen Zuechtern. Bei einem Verbot, waere das ebenfalls nicht erlaubt.

    • Weiterarbeiten hieße zum Beispiel klarzustellen, ob die Wolfskralle gemeint. Das ist m.E. reine Phantasie (Hunde mit Wolfskrallen sind ja gerade nicht als Beispiel genannt, Mehrzehigkeit an der Pfote dagegen bringen ja ganz objektiv Probleme mit sich, daher gehe ich davon aus, dass die gemeint sind.) Ist ja das Wesen eines Entwurf, dass er verbessert werden kann, unter anderem durch klarere Formulierungen.


      Edit: Kenne mich ja mit Wolfskrallen nicht aus und habe beim Kurzen googlen nur gefunden, dass sie ohne medizinische Indikation nicht entfernt werden dürfen, weil Tierschutzgesetz. Wie wahrscheinlich ist es denn dann, dass in dem Entwurf tatsächlich Wolfskrallen gemeint sind? Was daran wäre denn Qual?

    • Ich glaube nicht, dass jemals jemand mit einem Vorschlag um die Ecke kommt, mit dem alle einverstanden sind.

      Hier im Thread heisst es ja eh immer nur "Stammtischparolen", und alle sind immer doof, von daher.


      Ich bin gespannt.

    • Spinnen wir diese Idee weiter und nehmen das, was aktuell so durch VerAemter passiert, als Grundlage, dann muesste der Kaeufer eines GR nachweisen muessen, dass der Hund aus Linien kommt, die keine uebermaessige Aggression zeigen. Macht natuerlich unfassbar viel Sinn :ironie2:

      Unfassbar viek Sinn ergibt es jedoch, aggressive Linien aus der Zucht nehmen. Wie man das formuliert, dass dein Schreckensszenario dennoch nicht eintritt, ist eben die Frage. Und daran könnte man arbeiten.

    • Und noe, das ist kein Verbot der Rassen. Im TS darf man sie sich ja kaufen. Nur nicht bei den boesen Zuechtern. Bei einem Verbot, waere das ebenfalls nicht erlaubt.

      Ok, du hast kein Verbot der Rasse gemeint, kann ich so formuliert nachvollziehen. Dass man keine Beaucerons oder gar DSHs kaufen und halten dürfte, steht halt trotzdem nicht drin.

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