Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Gast41354 -
14. März 2024 um 17:10
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Ich persönlich würde den beiden auch keinen AmStaff mehr erlauben wollen, da es halt nun einmal so ziemlich daneben gegangen ist, mit dem schlimmstmöglichen Ende, welches man sich erst gar nicht vorstellen mag.
Allerdings ist die Rechtslage halt so eine Sache.
Wenn selbst das Gericht befindet, daß nicht einmal an so eine Situation und ihre Folgen bedacht und mit entsprechender Regelung belegt wurde, so darf es anscheinend auch kein anders Urteil sprechen - würde ich mal vermuten.
Anscheinend soll nun das Gesetz entsprechend angepaßt werden.
Das dauert halt so seine Zeit.
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18. April 2024 um 12:30
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Der "gefährliche" Hund Teil 3 - Vor einem Moment
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Aber auch dann kann man ja mit neuer Rechtslage rückwirkend nichts mehr daran ändern, dass das Haltungsverbot nichtig ist
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Ich weiß ja nicht, in welcher Form und wie es geändert wird.
Sollte es eine ähnliche Regelung, wie zum Beispiel in NRW, geben, dann dürfte sie ja keine AmStaffs mehr halten, weil ihr polizeiliches Führungszeugnis keine "weiße Weste" mehr haben würde. Denn es gibt ja diesen einen Vorfall - daran ist nichts zu rütteln. Das ist aktenkundig, ebenfalls, daß sie sich bereits Schuldig bekannt hat.
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Ich persönlich würde den beiden auch keinen AmStaff mehr erlauben wollen, da es halt nun einmal so ziemlich daneben gegangen ist, mit dem schlimmstmöglichen Ende, welches man sich erst gar nicht vorstellen mag.
Allerdings ist die Rechtslage halt so eine Sache.
Wenn selbst das Gericht befindet, daß nicht einmal an so eine Situation und ihre Folgen bedacht und mit entsprechender Regelung belegt wurde, so darf es anscheinend auch kein anders Urteil sprechen - würde ich mal vermuten.
Anscheinend soll nun das Gesetz entsprechend angepaßt werden.
Das dauert halt so seine Zeit.
Der Entwurf steht schon, nach Presseberichten sind die Parteien sich einig und damit gerechnet wird im Frühsommer.
Einen öffentlichen Entwurf konnte ich noch nicht finden, aber der Landrat Michael Lindner hat Eckpunkte dazu auf seiner eigenen HP veröffentlicht (weiß nicht, ob ich persönliche HPs verlinken darf). Die sind interessant und schießen mEn zumindest teils am Ziel vorbei.
Ein Ausschnitt ist hier :
Als „auffällig“ könnten nach einem Beispiel auf der HP von Herrn Lindner auch Hunde erklärt werden, die heftig bellend gegen den Gartenzaun springen. Auch die könnten dann erfasst werden und die Gemeinde könnte anordnen, dass nur mit einem dieser Hunde spazieren gegangen werden darf.
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Was genau verwirrt dich mal wieder Gandorf ?
War dein Kommentar zum Gerichtsurteil positiv-wörtlich oder negativ-zynisch zu verstehen?
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Interessant herbei finde ich, daß nichts zu Anschaffung einer Rasse steht, wie es für Personen aussehen könnte, die bereits mal mit dem Gesetz (generell - oder halt auch nur schlimmen Beißvorfall durch den Hund) in Konflikt geraten sind.
Oder steht dies an anderer Stelle was genauer zum Thema?
Hier in NRW muß ich ein Führungszeugnis von der Polizei vorlegen, bevor ich mir "so eine Rasse" anschaffen darf. Spielt keine Rolle, daß ich die dazugehörige Sachkunde bereits habe. Habe ich "keine weiße Weste", darf ich mir diese Rassen auf der Liste nicht anschaffen, basta!
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Verstörend finde ich auch die Rolle der Ehefrau, ihre Vertuschungsversuche, Spurenbeseitigung nach der Tötung.
Anfangs war die Erhebung des Aufenthalts und die Sicherstellung der Hunde schwierig [ON1.13 StA-Akt: „wie im allgemeinen die Aufklärung erschwert ist (kurz nach dem Vorfall Stilllegung des facebook-Accounts mit Bildern vom Hundetraining, Entsorgung der blutigen Kleidung der L M samt Hundeleine des E in einem Mistkübel in Linz und Mitteilung an die Polizei erst nach Entleerung des Mülls dort“].
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Und null Einsicht. Man möchte wieder genauso weitermachen wie bisher und sieht keinen Grund was zu ändern, außer dass man jetzt nicht mehr mit 3 Hunden Gassi geht. Moniert das Gericht ja ebenfalls. Für mich einfach unglaublich.
Da frage ich mich auch, wieso man das, was die HH laut ihren prokollierten Aussagen von sich gab, beim Strafprozess als strafmildernde Reue werten konnte.
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Weil diese Aussagen nach dem Strafprozess kamen
In diesem hat sie sich nicht geäußert
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Was genau verwirrt dich mal wieder Gandorf ?
War dein Kommentar zum Gerichtsurteil positiv-wörtlich oder negativ-zynisch zu verstehen?
Die sind neutral zu verstehen.
Es zeigt mAn eben wie ein Rechtsstaat funktioniert.
Und ich finde die ganze schriftliche Begruendung interessant. Nicht gewertet, nicht mit meiner Moralvorstellung gelesen, oder was-auch-immer.
- Vor einem Moment
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