Haben wir ein systemisches Problem mit dem Tierschutz v.a. was "gefährliche" Hunde betrifft?
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Dieses Gassigesetz bezieht sich doch eh nur auf Zwingerhunde
Jo. Wissen aber nur die Wenigsten.
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Hi
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Ja eben das meinte ich doch 🤣
Somit liegt es im Ermessen eines Richters, ob der Familienhund der einen Einbrecher beißt "gefährlich" ist...
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Ja eben das meinte ich doch 🤣
Somit liegt es im Ermessen eines Richters, ob der Familienhund der einen Einbrecher beißt "gefährlich" ist...
Es kommt auf den Einzelfall drauf an und nicht nur auf den Richter. Und da wären wir wieder bei Gefährlichkeit. Hing ein Warnschild am Zaun (kann - muss sich aber nicht positiv auswirken, ganz im Gegenteil), wie schwer wurde der Einbrecher verletzt, war die Wohnungstür verschlossen oder unverschlossen...
Aber: was immer mit mit reinspielen wird:
HundeVo
Halten und Führen von Hunden
"(1) Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden."
Das hat die oberste Priorität und ziemlich unmissverständlich.
Haften, im Sinne des
§ 833 BGB Haftung des Tierhalters:
Schmerzensgeld, ggf. Bußgeld oder Haftstrafe, das kriegst du als Halter dann ja gesondert.
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Ja eben das meinte ich doch 🤣
Somit liegt es im Ermessen eines Richters, ob der Familienhund der einen Einbrecher beißt "gefährlich" ist...
Es kommt auf den Einzelfall drauf an und nicht nur auf den Richter. Und da wären wir wieder bei Gefährlichkeit. Hing ein Warnschild am Zaun (kann - muss sich aber nicht positiv auswirken, ganz im Gegenteil), wie schwer wurde der Einbrecher verletzt, war die Wohnungstür verschlossen oder unverschlossen...
Aber: was immer mit mit reinspielen wird:
HundeVo
Halten und Führen von Hunden
"(1) Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden."
Das hat die oberste Priorität und ziemlich unmissverständlich.
Haften, im Sinne des
§ 833 BGB Haftung des Tierhalters:
Schmerzensgeld, ggf. Bußgeld oder Haftstrafe, das kriegst du als Halter dann ja gesondert.
Es hängt von vielen Faktoren ab!
Deine Argumente gerade mit den Gesetzen finde ich halt auch echt gut und wichtig.
Wie du schon sagst, es müsste halt kontrolliert und entsprechend durchgesetzt werden.
Nur das Gesetz für die Einstufung als Hund als gefährlich finde ich im Alltag eben nicht problemlos übertragbar. Denn danach sind eben viele Hunde schlicht und ergreifend definiert die vermutlich nie eine Gefahr darstellen mit verantwortungsbewussten Haltern.
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Nur das Gesetz für die Einstufung als Hund als gefährlich finde ich im Alltag eben nicht problemlos übertragbar. Denn danach sind eben viele Hunde schlicht und ergreifend definiert die vermutlich nie eine Gefahr darstellen mit verantwortungsbewussten Haltern
Tja und dann geht das Definieren los. Man hat als Halter die Verantwortung seinem Tier gegenüber (artgerecht halten), aber ja auch der Umwelt gegenüber. Dafür gibt es eigentlich genügend Verordnungen und Gesetze zur artgerechten Hundehaltung, aber eben auch zur Gefahrenprävention. Genauso wie es eben durchaus sinnvolle Hilfsmittel wie Leine und Maulkorb gibt - und zumindest hier auch den einen oder anderen fähigen Trainer bezüglich Aggressionsverhalten und zur rein präventiven Gefahrenabwehrenden Hundeerziehung.
Aber was ist denn verantwortungsbewusst und mal wieder - wo wird bzw. kann Verantwortungslosigkeit potenziell gefährlich werden bzw. muss wirklich erst was passieren, damit ein HH als verantwortungslos gilt oder ein Hund als gefährlich?
Mal 2 Beispiele aus den letzten 2 Tagen hier:
A) Naturschutzgebiet, Mix rauscht von hinten (in nicht netter Absicht) an den Hund ran, wird durch einen Brüller zumindest erstmal auf Abstand gehalten. Durch Drohen beim Umkreisen versucht er, Person und Hund am Weiterlaufen zu hindern. Wird dann vehement von der Person vertrieben, bis er zu seinem Halter zurückkehrt, der rund 200m entfernt wartete. Nix passiert, weil da jemand die Verantwortung für die Unversehrtheit seines Hundes übernommen hat und wusste, was er tat.
B) Wald in Hessen (BL sag ich hier extra dazu), einer der Hauptwege ist Fahrrad-Schulweg für Kinder und Arbeitsweg für Erwachsene, Kreuzungen nicht einsehbar. Und so sah sich heute, 5 Minuten nachdem sie noch freundlich einem Kind aufm Rad gegrüßt hatte und dann abbog, eine HH plötzlich 2 freilaufenden Kangalrüden gegenüber, die den Rückruf ihres Herrchens ignorieren. Sie hat sofort den geordneten Rückzug angetreten. Da hätte alles gut gehen können oder aber eben auch nicht. Und dann?
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Nur das Gesetz für die Einstufung als Hund als gefährlich finde ich im Alltag eben nicht problemlos übertragbar. Denn danach sind eben viele Hunde schlicht und ergreifend definiert die vermutlich nie eine Gefahr darstellen mit verantwortungsbewussten Haltern.
Es gibt 16 verschiedene Gesetze/Verordnungen, eines für jedes Bundesland. Meine Aufzählung war eine Zusammenfassung der Punkte, die so oder so ähnlich eigentlich in allen Hundeverordnungen so zu finden sind.
Und tja, ob du es übertragbar findest oder nicht, ES WIRD übertragen, wenn ein Vorfall bei der Behörde gemeldet wird. Theoretisch hört sich das dann auch toll an mit den Ausnahmegründen, praktisch wird der Hund erstmal eingestuft und du könntest dich dann eben durch die Distanzen klagen. Man bedenke dabei die Lebenserwartung eines Hundes und die Einstufung gilt halt erstmal bis sie ganz evtl. nach einem Urteil aufgehoben werden könnte und das ist auch nicht sehr wahrscheinlich, wenn es den Vorfall selbst tatsächlich erstmal gab, da eben Gefahrenprävention.
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Ich weiß nicht wie es in dieser Stelle mit dem Umgang des Gesetzes gehandelt wird.
Ich persönlich kennen es nur aus dem Steuerrecht so, dass vieles als Interpretation verargumentiert werden kann. Also sinngemäß - kann ich dem Finanzprüfer sauber argumentieren, wieso etwas unter dieses oder jenes sortiert wurde, gibt er sich gerne zufrieden.
Besteht die Möglichkeit hier auch?
Nein! Im Zweifel gegen den Angeklagten. Die Tatsache muss bewiesen sein, aber ob ein Ausnahmegrund vorlag, muss der Hundehalter beweisen oder es in einem Gerichtsprozess klären lassen und da es um Gefahrenabwehr geht, ist der Spielraum für Einstufungen eher groß, wenn ein entsprechender Vorfall geschah.
Phonhaus
Sorry, ja. Ich meinte mit dem "wir" tatsächlich unsere Diskussion. Nicht ein "wir" das Einschläferungen aller gefährlichen Hunde in Tierheimen befürwortet. Aber wenn wir immer über "gefährlich" sprechen, dann sollten wir auch die Grundlage für eine erwiesene Gefährlichkeit beachten. Der Gesetzgeber betrachtet deutlich mehr Hunde als "gefährlich" als nur die Hunde, die Menschen getötet oder schwer verletzt haben.Ich meinte auch unsere Diskussion hier
Sorry, war verkürzt. Es gibt keinen wirklichen Konsenz darüber, was ein gefährlicher Hund im Sinn von „wir müssen übers Töten reden“ ist.
Da viele hier Mitschreibende es vermutlich auch noch nicht intensiv mit einem Hund zu tun hatten, der ohne oder nur mit minimaler Vorwarnung töten würde, ist es auch schwierig, sich eine klare Vorstellung zu machen.
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Naja wenn wir doch die Gesetze haben für Prävention und Definition von gefährlich und diese als ausreichend erachtet werden, wie kommt es zu solchen Extremen wie bei HHF.
Und wenn man der Argumente diesbezüglich folgt - Müsste es dann nicht per se möglich sein jeden Hund der in die Kategorie gefährlich fällt einzuschläfern.
Und zwar auch Lieschen Müller die mit ihrem Hund überfordert ist!? Und um dies noch zu steigern - würde man es mit sowas nicht noch einfacher machen den nicht mehr gewünschten Hund loszuwerden?
Ich meine das wäre doch eigentlich die logische Konsequenz, wenn man bei der Überlegung bleibt gefährliche Hunde zu euthanisieren!?
Und bitte nicht steinigen!!! Vielleicht bin ich gedanklich auch falsch abgebogen!!!
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Naja wenn wir doch die Gesetze haben für Prävention und Definition von gefährlich und diese als ausreichend erachtet werden, wie kommt es zu solchen Extremen wie bei HHF.
Und wenn man der Argumente diesbezüglich folgt - Müsste es dann nicht per se möglich sein jeden Hund der in die Kategorie gefährlich fällt einzuschläfern.
Und zwar auch Lieschen Müller die mit ihrem Hund überfordert ist!? Und um dies noch zu steigern - würde man es mit sowas nicht noch einfacher machen den nicht mehr gewünschten Hund loszuwerden?
Ich meine das wäre doch eigentlich die logische Konsequenz, wenn man bei der Überlegung bleibt gefährliche Hunde zu euthanisieren!?
Und bitte nicht steinigen!!! Vielleicht bin ich gedanklich auch falsch abgebogen!!!
Ich habe jetzt nochmal einige Meldungen angeschaut
Die meisten Hunde sind nach schweren Vorfällen eingeschläfert worden
Einige sind durch Polizei erschossen worden
Ein paar "anderweitig " getötet worden
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind doch gegeben
Hier ist zb etwas dazu
https://www.google.com/url?sa=t&sourc…PzdBTaW5mR_Ynn7
Amtliche Tötung eines Hundes / Euthanasie von Amts wegen: Einschläfern eines gefährlichen Hundes
In welchen Fällen darf die Behörde einen als gefährlich geltenden Hund töten? Nachdem ein Hund einem Kind lebensgefährliche Hundebiss -Verletzungen zugefügt hatte, verfügte die Behörde die Euthanasie des gefährlichen Hundes. Ein Hund, der unvermittelt angreift, Personen durch lebensgefährliche Hundebisse schwer verletzt und sich nicht therapierbar zeigt, muss eingeschläfert werden, so entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster.
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@Shepweiler
Ich hoffe doch, dass hier niemand ist, der einen Hund einschläfern lassen wollen würde, weil der Hund 200m einem Kaninchen hinterherhetzt und sein Besitzer zu blöd ist, seinen Hund an die Leine zu nehmen.
Ich habe auch nicht das Gefühl, dass die Gesetzeslage die Probleme der Vermittlung von komplizierteren Hunden verbessert, ganz im Gegenteil. Kommt es zu Vorfällen, dann muss in der Regel der Hund erstmal mit der Einstufung leben und auch die eventuellen neuen Besitzer. Der alte Besitzer kann sich einfach einen neuen Hund kaufen. Diese inflationäre Gebrauchsmöglichkeit, Hunde als gefährlich einzustufen, verhindert mMn, dass man sich auf die wirklich gefährlichen Hunde konzentriert und bei einfachen Erziehungsdefiziten und natürlichen Verhaltensweisen nicht dem Hund einen Stempel aufdrückt, sondern den Besitzer zur Nachschulung schickt, sollte er seinen Hund behalten oder wieder einen anderen Hund halten wollen.
Phonhaus
Haben wir im Thread denn bzgl. der wirklich eindeutig gefährlichen Hunde (Tötungsabsicht oder massive Beschädigungsabsicht gegen Menschen) unterschiedliche Ansichten? Soweit ich das sehe, geht die Diskussion eher darum, welche Hunde zu diesen zählen und welche nicht. Ich denke einig sind wir uns auch, dass nicht jeder bissige Hund eingeschläfert werden sollte? Und die meisten Langzeitinsassen sind zwar häufig situativ bissig, aber eben nicht mit einer Tötungsabsicht. -
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