Seid ihr wirklich bei (annähernd) 100%?
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Jetzt lass es doch mal gut sein network
Du hast mir fälschlicherweise etwas vorgeworfen, ich habe es dir anhand der entsprechenden Posts bewiesen und es wurde nochmals bestätigt.
Die einzelnen Landesverordnungen zur Leinenpflicht und Hunde außer Sicht und damit auch außerhalb direkter Kontrolle ungesichert zu parken, lassen sich über Google wunderbar einsehen. Alle.
Ja, für mich ist das Unternehmen und seine "Philosophie" damit fragwürdig und jemand, der das nicht nur mitmacht, sondern auch noch für Eigenwerbung verwendet ebenso. Zumal in der hier gegebenen Vorbildfunktion als Trainer. Ich finde es nicht okay. Dazu äußere ich meine Meinung.
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Hi
hast du hier Seid ihr wirklich bei (annähernd) 100%? schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!*
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Ist OT, wirklich nur aus Interesse Wonder2009 : Muss das jeder einzelne Trainerhund alles leisten können, damit man besteht? Oder werden auch Ausnahmen gemacht oder die Prüfung anders gestaltet?
Ich denke jetzt zB an Hunde mit Beißvorfällen, bei denen man vielleicht nicht verantworten kann, sie so aus dem Einflussbereich zu lassen. Oder zB Hunde, die der Trainer erst kurzfristig übernommen hat (evtl noch gekoppelt mit Angstproblematiken, Deprivationsschäden oder ähnlichem).
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Ist OT, wirklich nur aus Interesse Wonder2009 : Muss das jeder einzelne Trainerhund alles leisten können, damit man besteht? Oder werden auch Ausnahmen gemacht oder die Prüfung anders gestaltet?
Ich denke jetzt zB an Hunde mit Beißvorfällen, bei denen man vielleicht nicht verantworten kann, sie so aus dem Einflussbereich zu lassen. Oder zB Hunde, die der Trainer erst kurzfristig übernommen hat (evtl noch gekoppelt mit Angstproblematiken, Deprivationsschäden oder ähnlichem).
Auch OT: Und was ist, wenn der Trainer zu einem Zeitpunkt an dem die regelmäßige Überprüfung ansteht gar keinen Hund hat (ja, auch das soll es geben, reicht ja schon, dass der Hund verstorben ist und selbst wenn sehr zeitnah ein Hund neu einzieht dürfte so eine Prüfung schwierig werden)? Wobei ich tatsächlich einen Hundetrainer kenne der aus verschiedenen Gründen auch mal ein paar Jahre keinen eigenen Hund hatte, wobei das wohl eher die Ausnahme ist. Aber zum Glück ist man ja nicht auf ein bestimmtes Ausbildungs-/Franchisekonzept angewiesen, wenn man in Deutschland Hundetrainer werden will und mir als potentiellen Kunden macht es nur mal wieder deutlich bei einer Trainerwahl sehr genau hinzusehen mit wem ich es da zu tun habe.
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Meinen Zwergschnauzer hatte ich seinerzeit immer lieber an Ambi drangebunden, damit er nicht abhanden kommt 🙈
Also hättest du mit deinem Zwergschnauzer nicht Trainer bei diesem Ausbildungsbetreib werden können?
Ich finds auch komisch, wenn auf diese Art direkt ein bestimmter Hundetyp bei den Trainern favorisiert wird.
Ist wie bei den Pferden. Da hat ein bestimmtes Trainer-Klientel dann auch gerne eine bestimmten Typ Pferd - und kommen mit den anderen Typen oft nicht gut klar.
Ist nur in der Pferdewelt leicht zu erkennen. Wer easypeasy ein Quarter knechten kann, beisst sich am Haflinger schnell die Zähne aus :-)
Sollte das eine Ausbildung für Alltags-Hundetrainer sein, finde ist so eine Fokussierung nicht gut. Ich nehme an, wir werden nicht erfahren, bei wem du die Ausbildung machst, oder? Im Kontext hier verständlich...
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Die einzelnen Landesverordnungen zur Leinenpflicht und Hunde außer Sicht und damit auch außerhalb direkter Kontrolle ungesichert zu parken, lassen sich über Google wunderbar einsehen. Alle
Spannend.
Ba-Wü beschränkt die Leinenpflicht auf Liegewiesen, Kinderspielplatz o.ä., aber sie ist nicht ähnlich umfangreich wie in NRW in der Landeshundeverordnung geregelt, weil es da unterschiedliche Regelungen innerhalb der einzelnen Gemeinden gibt und die dafür zuständig sind.
Nichtsdestotrotz hoffe ich, dass bei solchen Übungs- und Prüfungssituationen Trainer/Prüfer, sollte es gegen geltendes Recht verstoßen, sich bei den zuständigen Behörden und dem Inhaber des Hausrechts eine Erlaubnis geholt haben und das beide insoweit in der Rechtskunde Wissen haben, das über TierSchG und die entsprechende Gefahrenabwehrverordnung des Landes und der Gemeinde, hinausgeht.
Erfahrungsgemäß weiß ich, dass leider das Thema Recht in vielen Hundetrainerausbildungen viel zu kurz kommt und die wenigsten Dozenten in irgendeiner Weise über einen juristischen Background verfügen.
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und was spricht dagegen, dass Wonder2009 privat Insta für sich nutzt?
Für mich spricht dagegen, dass man sich damit groß tut, gegen die geltende Leinenpflicht zu verstoßen und das als Leistung und bewundernswert vermarktet.
Also jetzt musste ich einen Moment schmunzeln. Auf Insta ist doch wohl die Intention von so ziemlich jedem, sich darzustellen und sich als bewundernswert zu vermarkten. Egal womit. Hab ich daran kein Interesse und sind mir die Klicks egal, bin ich wahrscheinlich nicht auf Insta.
Und ich glaube kaum, dass Wonder2009 sich still und heimlich ins Fäustchen gelacht hat, als sie das Bild geschossen hat: jetzt hab ich es aber allen Regeln und Korinthenkackern mal gezeigt.
Wahrscheinlich hat sie in dem Moment überhaupt gar nicht darüber nachgedacht, gegen welche Regeln sie so verstößt, moralisch oder rechtlich, da sie sich mit ihren Hunden sicher fühlte und weniger an das Umfeld, als an Ihre Hunde und die Übung gedacht hat. Kann man machen, muss man aber nicht. Meine Meinung dazu habe ich im letzten Beitrag schon geäußert.
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Ba-Wü beschränkt die Leinenpflicht auf Liegewiesen, Kinderspielplatz o.ä., aber sie ist nicht ähnlich umfangreich wie in NRW in der Landeshundeverordnung geregelt, weil es da unterschiedliche Regelungen innerhalb der einzelnen Gemeinden gibt und die dafür zuständig sind.
Echt?
"Mit der im gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 23 vom 10.06.2005 bekannt gemachten und 01.07.2006 in Kraft getretenen Änderungsverordnung wird im neu gefassten § 10 („Gefahren durch Tiere“) die Regelung über die Beaufsichtigung von Hunden um den Leinenzwang für Hunde ergänzt; Abs. 3 bestimmt nun:
3
„Im Innenbereich (§§ 30-34 BauGB) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie im Außenbereich in folgenden Gebieten:
[...]
Hunde an der Leine zu führen."
Quelle: Landesrecht-bw.de
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Ba-Wü beschränkt die Leinenpflicht auf Liegewiesen, Kinderspielplatz o.ä., aber sie ist nicht ähnlich umfangreich wie in NRW in der Landeshundeverordnung geregelt, weil es da unterschiedliche Regelungen innerhalb der einzelnen Gemeinden gibt und die dafür zuständig sind.
Echt?
"Mit der im gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 23 vom 10.06.2005 bekannt gemachten und 01.07.2006 in Kraft getretenen Änderungsverordnung wird im neu gefassten § 10 („Gefahren durch Tiere“) die Regelung über die Beaufsichtigung von Hunden um den Leinenzwang für Hunde ergänzt; Abs. 3 bestimmt nun:
3
„Im Innenbereich (§§ 30-34 BauGB) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie im Außenbereich in folgenden Gebieten:
[...]
Hunde an der Leine zu führen."
Quelle: Landesrecht-bw.de
Ja. Helfen kann, sich den Antrag des Klagestellers und die Begründung des Antragsgegners genau durchzulesen.
Edit: das von dir benannte Urteil bezieht sich auf eine Gemeindeverordnung, die eben unter Bezug auf BauGB und UmweltschutzG eine Leinenpflicht in dem speziellen Bereich vorsieht.
D.h.: eine Gemeinde kann natürlich unter Berufung auf Gesetze y-Z eine generelle Leinenpflicht verhängen und damit die geltende Landeshundeverordnung verschärfen. Das betrifft dann allerdings nur sie Gemeinde bzw. die speziell benannten Hundebereiche.
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Kann man nicht auch einfach mal was zur Kenntnis nehmen und gut sein lassen?
Oder, die Kür, sich einfach mal freuen, dass es so gehorsame Hunde gibt?
Dass Menschen sich ängstigen können oder nicht vorbeitrauen an unangeleint abgelegten Hunden, wurde überdacht. Was soll jetzt noch kommen? Der Gang nach Canossa? Sacktuch und Asche?
Ich persönlich freue mich über jeden einzelnen Hund, der gut im Gehorsam steht. Eine erfrischende Abwechslung zu den ganzen Haubentauchern mit ihren unerzogenen Kläffern und Mobbern von denen man im "nervige Hundehalter" Faden lesen kann
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aber er hat keine guten Gebrauchshundeigenschaften, ihm fehlt der Fokus und die Konzentration und damit die Zuverlässigkeit, die man für solche (sinnlosen) "Aufgaben" braucht
Genau das habe ich mit Blick auf meinen leicht abzulenkenden Pudel auch gedacht.
Dem könnte ich in so einer Situation niemals vertrauen, andererseits hätte ich bei einem kleinen süßen Wuschel ohnehin ein Auge drauf, dass der nicht geklaut wird. Ich muss da hier in Berlin immer an die traurige Geschichte von Oskar denken, der nur mal kurz vor der Drogerie angebunden wurde und danach nie mehr zurück kam.
Aber auch wenn der Gehorsam dieser drei Hunde sehr beeindruckend und beneidenswert ist, wäre doch die Frage: Kann man ihnen immer und zu jeder Zeit 100 % vertrauen? Gerade bei Gebrauchshunden, die ja nun entsprechendes Gefahrenpotenzial mitbringen? Hypothetisch könnte es ja sein, dass es Ambi zum Beispiel an einem Tag plötzlich nicht gut geht, sie wegen irgendwas Schmerzen hat und dann nach vorne geht. Klar, das ist sehr in die Glaskugel gesprochen, aber doch im Bereich des Möglichen? Ich erinnere mich hier im DF an Threads, wo es vergleichbare Vorfälle gab.
Ich persönlich würde bei einem Lebewesen niemals mit 100 % kalkulieren - und schon gleich dreimal nicht, wenn dadurch auch nur die geringste Möglichkeit besteht, dass Menschen verschreckt oder gar verletzt werden könnten. Oder sehe ich das zu streng?
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