Unser Hund wurde uns bei Einreise nach D vom Zoll abgenommen

  • Was steht denn auf den Formularen, die ihr mit Beschlagnahme des Hundes erhalten habt?

    Was genau interessiert Sie? Da steht sehr viel geschrieben und sehr viel von Hand gestrichen. Soll ich eine Kopie machen? Und hier hochladen? Ist es in diesem Forum erlaubt?

  • Man erläuterte mir, dass da wir aus einem Nicht-EU-Land anreisen würden, wir vorher einen Tollwut-Antikörpertest für Hunde, auch mit einer gültigen Impfung, bräuchten. An dieser Stelle musste ich gestehen, dass wir das nicht wußten.

    Bisschen OT aber..

    Hier musste ich auch etwas schlucken, dass man zusätzlich zur gültigen Tollwut Impfung noch einen Tollwut Antikörper Test braucht, wusste ich ebenfalls nicht trotz Recherche. (Hatte mich mal für die Schweiz informiert.)


    Wo findet man diese Info offiziell? Hier hatte ich nur etwas zur bekannten Tollwut Impfung Regelung gefunden:

    Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union
    Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des…
    www.bmel.de
  • Das interessiert keinen.


    Es ist ganz klar was man zu erfuellen hat. Wird das - wie bei euch - nicht erfuellt, dann kommt der Hund in Quarantaene. Ganz einfach.

  • So fragte ich die Tierärztin während der Diskussion, ob uns der Hund auch entnommen werden würde, wenn wir mit ihm nach Kroatien gefahren und von dort nach Deutschland geflogen wären.

    Dann hätte es die deutschen Behörden nicht interessiert. Aber das EU-Einreiseprozedere hätte dann in Kroatien stattgefunden, ziemlich sicher mit demselben Ergebnis wie hier.


    Fändest du es wirklich besser, wenn dein Hund jetzt in Kroatien in Quarantäne sitzen würde? :???:


    Ich wünsche dir eine gute Portion Nerven und deinem Hund die bestmögliche Betreuung in der Quarantänebox.




    Rabaukermann

    Unter "nicht gelistete Drittländer" steht das was offensichtlich für die Reiseroute der TE gilt.

  • Was steht denn auf den Formularen, die ihr mit Beschlagnahme des Hundes erhalten habt?

    Was genau interessiert Sie? Da steht sehr viel geschrieben und sehr viel von Hand gestrichen. Soll ich eine Kopie machen? Und hier hochladen? Ist es in diesem Forum erlaubt?

    Nein, nicht hier einstellen. Ich nahm hierauf Bezug:

    Aber wenn der Test in Ordnung ist, bekommen wir doch den kleinen ohne Weiteres zurück?

    Da müssten die Informationen zu den gestellten Fragen bzgl. der Rückgabe stehen. Ansonsten würde ich da anrufen oder noch einmal persönlich vorstellig werden.

  • Schon bei der Einreise nach Serbien hätte die Titerbestimmung vorliegen müssen


    Das braucht Dein Hund für die Einreise und Durchreise in Serbien:

    • einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
    • eine gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)
    • Ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage)
    • Wichtig für die Rückreise nach Hause: Bereits vor dem Verlassen der EU muss eine Tollwut-Antikörperbestimmung von einem zugelassenen EU-Labor mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Der Zeitraum zwischen einer Tollwutimpfung und Blutentnahme muss mindestens 30 Tage betragen. Das positive Ergebnis des Tests muss und im EU-Heimtierausweis vermerkt werden! Ansonsten ist eine Rückreise erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung in einem Referenzlabor und einer Wartezeit von 3 Monaten möglich. Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise in die EU ist eine Wartezeit von mindestens drei Monaten einzuhalten. Für Jungtiere ergibt sich dadurch eine frühestmögliche Einreise mit sieben Monaten.
    • Welpen unter 12 Wochen bzw. Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, die eine Tollwutimpfung erhalten haben, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen: Zusätzlich zum Pet-Pass und zum Microchip brauchst Du die Erklärung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes, in der bestätigt wird, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung). Ebenso ist die Einreise gestattet, wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird (und die alle Anforderungen zur Einreise erfüllt).
    • Beachte bitte auch die allgemeinen Einreisebestimmungen



    Einreisebestimmungen mit Hund in Serbien
    Alle Details und notwendigen Vorbereitungen zu den Einreisebestimmungen mit Hund in Serbien erfährst Du hier. Ebenso die Durchreisebestimmungen der Länder, die…
    www.hunde-urlaub.net

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