Erfahrungen bei Verteidigung

  • (glaub mit dem Sehen wo er reinbeisst wird das ganz schnell ganz schwierig)

    Jo. Wird man spätestens dann merken, wenn der Hund, weil er nix mehr sieht, den Angreifenden erwischt statt dessen Hund. Dann ist nicht viel gewonnen......

  • BieBoss : ein kleiner Waffenschein berechtigt dich ganz einfach nur, Abwehrsprays etc. STRAFFREI außerhalb der eigenen 4 Wände/des Grundstücks mitzuführen.

    Das ist weder eine Waffenbesitzkarte noch ein großer Waffenschein.


    Nicht mehr und nicht weniger.

    Vielen ist gar nicht bewusst, was sie dürfen und was nicht.

    Und wie schnell wird ein Täter heute zum Opfer oder umgekehrt?

    Deswegen ist es besser, sich rechtlich abzusichern.


    Das hat mit aufrüsten überhaupt nichts zu tun. :ka: ;)


    Informieren und dann handeln ist besser als erst handeln und dann informieren.

  • ein kleiner Waffenschein berechtigt dich ganz einfach nur, Abwehrsprays etc. STRAFFREI außerhalb der eigenen 4 Wände/des Grundstücks mitzuführen.

    Für Pfefferspray benötigt man keinen kleinen Waffenschein.

    Der kleine Waffenschein wird für das Führen von Schreckschusswaffen oder Reizgaspistolen benötigt.

    Aber Abwehrspray (Pfefferspray, CS-Gas) darf jeder führen, wenn es das PTB Prüfsiegel hat.

  • ein kleiner Waffenschein berechtigt dich ganz einfach nur, Abwehrsprays etc. STRAFFREI außerhalb der eigenen 4 Wände/des Grundstücks mitzuführen.

    Für Pfefferspray benötigt man keinen kleinen Waffenschein.

    Der kleine Waffenschein wird für das Führen von Schreckschusswaffen oder Reizgaspistolen benötigt.

    Aber Abwehrspray (Pfefferspray, CS-Gas) darf jeder führen, wenn es das PTB Prüfsiegel hat.

    Zitat:


    "Wozu berechtigt der kleine Waffenschein?

    Der kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen (sog. SRS-Waffe) außerhalb des eigenen Wohn- oder Geschäftsbereichs. Elektroschocker zählen ebenfalls zu den SRS-Waffen. Der Erwerb und Besitz dieser Waffen ist erlaubnisfrei. Ohne kleinen Waffenschein dürfen diese Waffen jedoch nicht mit „außer Haus“ genommen werden. SRS-Waffen müssen über eine Zulassung gemäß § 8 Beschussgesetz verfügen. Diese erteilt das Physikalisch-Technische-Bundesamt. Erkennungszeichen dieser Zulassung sind die abgedruckten Buchstaben „PTB“ in einem Kreis."


    Quelle : https://www.kgk-kanzlei.de/rec…altungsrecht/waffenrecht/

  • BieBoss vielleicht liest du auch mal den gesamten Text und evtl den Kontext. Der Satz war komplett aus dem Zusammenhang gerissen.


    Anne_Boleyn das stimmt nicht ganz. Es kommt auf den Zusatz an zB zur Tierabwehr. Es gibt durchaus Pfeffersprays die auch als solche deklariert sind und diesen Zusatz nicht haben. Diese fallen unter das Waffengesetz.

  • Von genau deiner Quelle etwas weiter unten


    Zitat

    5. Benötigt man den kleinen Waffenschein für das Mitführen von Pfefferspray?

    Pfefferspray, das mit dem Begriff „Tierabwehrspray“ oder „nur zur Tierabwehr“ gekennzeichnet ist, unterliegt nicht dem Waffengesetz. Dieses Spray kann ohne Alterseinschränkung von jedermann gekauft und mitgeführt werden. Wenn dieser Aufdruck fehlt, ist jedoch ein kleiner Waffenschein zwingend erforderlich. Selbstverständlich ist jedoch auch das Pfefferspray „zur Tierabwehr“ ausschließlich zum Zwecke der Notwehr erlaubt.

  • Ja okay, das hätte ich dazu schreiben müssen. Aber die frei verkäuflichen Pfeffersprays sind eigentlich alle zur Tierabwehr und haben das PTB Siegel.

    Ich kaufe meine immer bei Amazon.

  • etzt schwirrt diese Situation in meinem Kopf natürlich rum und ich ziehe in Erwägung, einen Elektroschocker oder irgendwas zur Selbstverteidigung zu besorgen.

    Also ich sehe da nur den Elektroschocker als wirksames Verteidigungsmittel. Natürlich nur im äußersten Fall. Aber Du musst den im Fall des Falles schnell einsatzbereit in der Hand haben. Das dauert. Das kann man aber trainieren. Von Sprays halte ich nichts und bis Du so ein Abwehrspray einsatzbereit in der Hand hast dauert es genau so lang wie beim Elektroschocker.

  • Davon abgesehen Elektroschocker sind meine ich verboten!

    Sorry aber finde ich absolut unmöglich. Wie wäre es mit ansprechen.

    Bei der Bewaffnungssache bitte noch bedenken, dass der andere Halter das sehr in den falschen Hals bekommen könnte und entsprechend reagiert

    Elektroschocker sind ganz bestimmt nicht verboten ! Nach welchem Gesetz denn ? Gemäß dem WaffG ist das Ding frei erwerbbar und darf geführt werden. Ob der andere Halter irgendwas in den falschen Hals bekommt ist mir schnuppe wenn es um das Leben meines Hundes geht. Dabei ist mir der Hals des anderen Halters völlig egal. Ich spreche natürlich vom äußersten Notfall wo keine Zeit zum "ansprechen" oder "Dialog" vorhanden ist.

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