Wieso sollte es im Wohngebiet per se verboten sein?
Zwinger sind in den meisten Bauarten nicht genehmigungspflichtig, da wird sich das Bauamt nicht für interessieren und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Gemeinde solche Bauten extra in die Bebauungsordnung für eine bestimmte Siedlung aufnimmt.
Hundezwinger werden bei den Gemeinden verschieden eingestuft. Bei einigen Gemeinden sind das auch Nebengebäude. Gibt der Bebauungsplan oder der Flächennutzungsplan hier keinen Spielraum, müssen Nebengebäude, Hundezwinger weg!
Da muss man gezielt die Gemeinde fragen und den entsprechenden Wohnort angeben. Die geben, müssen, Auskunft geben!