Zwingerhaltung Australian Shepherd

  • Wie lange dauert es, bis die mal in die Pötte kommen?

    Das sind ja getrennte Verfahren und das VetAmt arbeitet unabhängig vom Schiedsmann.

    Letzterer nimmt den Antrag auf, sobald der Antragssteller die Gebühr bezahlt hat. Dann geht die Ladung an die Halter raus und sie bekommen mindestens zwei Wochen Frist bis zum Termin. Wenn per PZU zugestellt wird teilweise vier Wochen. Scheitert das Schiedsverfahren, geht es u.U. per Gerichtsverfahren weiter. Das dauert dann sehr, sehr lange. Bis dahin kann aber weiterhin die Polizei oder das OA gerufen werden, wenn es zu Lärmbelästigungen kommt.

  • Für Lärmbelastung ist auch nicht das Vetamt zuständig, sondern das Umweltamt/Ordnungsamt auch wenn der "Lärm" von einem Tier verursacht wird.

    An das Vetamt ist das wohl direkt weiter gemeldet worden, weil der Nachbar (der es dem schiedsmann gemeldet hat) angab, dass der Hund rein gar nichts in seinem Zwinger hatte...von einem zerfetzten Kissen mal abgesehen....kein Napf, gar nichts.

    Es wird im Bezug vom Vetamt und der Unterbringung "nur" Auflagen geben.

    Also das sie den Zwinger so gestalten müssen, dass dies TS Konform ist.

    Zwingerhalting ist nicht verboten.



    Das mit dem Lärm ist halt eine andere Richtung und vielleicht ein besserer Hebel, als darauf zu bestehen, dass ein Hund nicht in einen Zwinger gehört.

    Ist halt (leider) nicht verboten. Lärmbelästigung schon.


    Am besten macht ihr ein Lärm Protokoll.

  • Also emotional kann ich deine Unzufriedenheit mit der Situation zu 100% nachvollziehen! Das ist echt unmöglich!


    Zwingerhaltung ist halt nicht verboten, aber Lärmbelästigung natürlich durchaus! Ich würde auf jeden Fall anfangen, ein Lärmprotokoll zu führen. In wie weit es euch hilft/ es erlaubt ist, den Einsatz der entsprechenden Mittel zu filmen, weiß ich nicht.


    Ein Gespräch mit den Nachbarn darüber, dass er den Zwinger vernünftig aufbauen muss, gab es vermutlich? Vielleicht könnt ihr Hilfe beim Aufbau anbieten? Das würde denke ich dem Hund am meisten nützen, wenn der Nachbar dafür überhaupt zugänglich ist...

    Die Nachbarn blocken alles völlig ab und reden sich alles schön bunt.


    Es musste auch unbedingt ein aussie sein, weil der so schön ist, groß und schlau....nur mit dem Tier was machen oder allgemein zu tun haben will da keiner.


    Naja....vielleicht kennt sich da jemand noch etwas genauer (fürs bundesland) aus oder kann einen Tipp geben.

    Die Sachlage ist den Ämtern nun bekannt....und da mahlen die Mühlen ja bekanntlich langsam.

  • Ich will dich nicht entmutigen, aber: In unserer Nachbarschaft hat sowas gute fünf Jahre gedauert, mit allen Schikanen, von Ämtern über Schlichtungen bis hin zu mehreren Gerichtsverfahren. Machen ließ sich am Ende nur was über die Lärmbelästigung, alles andere verlief im Sande.

  • Da hat das liebe Hündchen sicher die Bude neu dekoriert und vor Langeweile im Haus rumgestresst, weshalb es jetzt eingeknastet wird. :no:


    Ich frage mich allerdings, wieso man das Tier nicht abgibt, wenn es doch so stört? Habt ihr schon probiert ihn zu übernehmen oder abzukaufen? Ich vermute eine böse Zukunft für diesen armen Hund. Wenn er dann wegen dem Stress vom OA schnell ganz leise sein muss oder sogar ganz weg muss.

  • Ach man, was ne besch**** Situation! :( :


    Der Weg wäre dann wohl Lärmbelästigung und Lärmprotokoll. VIelleicht kann ja noch jemand was dazu sagen, inwiefern ihr die eingesetzten Mittel dokumentieren dürft. Grade entsprechende Halsbänder dürften ja gegen das aktuelle TS Gesetz verstoßen..

  • Was die Sache hier (Niedersachsen) übrigens am Ende etwas beschleunigt hat war, bei jedem wirklich jedem lange anhaltenden Gekläff (hier waren es auch noch zwei große Hunde, echt Hölle für die Nachbarn) die Polizei zu holen, vor allem nachts, und auf Anzeige ans OA zu bestehen. Irgendwann war der bis dahin gleichgültige Sachbearbeiter dann doch so genervt, dass das Amt aktiv wurde - aber ,wie gesagt: Lärmbelästigung war der einzige wirksame Ansatzpunkt, den wir hatten. Alle Ansätze über Tierschutz- oder Baurechtsgründe verliefen im Sande.

  • Da hat das liebe Hündchen sicher die Bude neu dekoriert und vor Langeweile im Haus rumgestresst, weshalb es jetzt eingeknastet wird. :no:


    Ich frage mich allerdings, wieso man das Tier nicht abgibt, wenn es doch so stört? Habt ihr schon probiert ihn zu übernehmen oder abzukaufen? Ich vermute eine böse Zukunft für diesen armen Hund. Wenn er dann wegen dem Stress vom OA schnell ganz leise sein muss oder sogar ganz weg muss.

    Ich befürchte auch nur schlimmes.

    Der Hund ist jetzt eigentlich schon völlig gestört und dem zerfledderten Unrat im Garten nach hat der in Sachen "Umgestaltung der Inneneinrichtung " schon ganze Arbeit geleistet 🤣


    Haben möchte ich dieses Tier im übrigen auch nicht...denn ich weiss sehr wohl, dass ich einem shepherd niemals gerecht werden könnte und weder die Zeit noch die Energie (neben Familie, Job, eigenem Hund, hobbies) habe, um dieser Rasse auch nur im Ansatz gerecht werden zu können.

  • Folgendes Problem:

    Wir (Schleswig-Holstein) leben in einer Reihenhaussiedlung und unsere direkten Nachbarn haben in ihrem Garten aus dem Nichts für ihren etwa 10 Monate alten Australian Shepherd einen Zwinger gebaut.

    Das Teil ist schon sehr groß (unsere Gärten recht überschaubar mit rund 150m²)

    Reden wir von einem reinen Wohngebiet?

  • Die deutsche Tierschutz-Hundeverordnung gilt bundesweit , da gibts keine länderspezifischen Besonderheiten. Sie regelt die Zwingerhaltung, die wichtigsten Infos dazu sind in den §§ 2, 4 und 6. Ein weicher und wärmedämmender Liegeplatz muss bei Außenhaltung vorhanden sein, eine Schutzhütte (so es sich nicht um einen HSH im Einsatz handelt), der Zwinger muss an die Größe des Hunds angepasste Mindestmaße haben und darf keine Vorrichtung enthalten, die elektrische Impulse aussendet (würde auch fürs im Zwinger getragene Halsband gelten). Zudem ist ausreichend Sozialkontakt zu anderen Hunden und zur Betreuungsperson zu gewährleisten.


    Wenn etwas davon nicht gleich erfüllt wird, gibts in der Regel erstmal Auflagen zur Nachbesserung.


    Lärmbelästigung, besonders zu den Ruhezeiten, ist eine Ordnungswidrigkeit. Da könnt Ihr Abhilfe verlangen, aber wie hier schon geschrieben, ist dafür das Ordnungsamt zuständig.

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