Meine Tochter wurde gebissen. Keine Konsequenzen für den Hundehalter. Was kann ich tun?


  • Gibt es etwas, dass ich tun kann? Es ist auch ein Kindergarten am Ende der Straße, es sind dort also oft kleine Kinder unterwegs. Ich muss jetzt jedes Mal einen Umweg gehen, weil meine Tochter nicht mehr an der Straße lang will. Ich will nicht, dass sowas noch einmal passiert. Habt ihr Ideen was man tun kann? Von mir aus auch privat, falls ihr Vorschläge habt wie man mit uneinsichtigen Leuten am besten reden kann, was überzeugend sein könnte. Aber auch rechtlich, gibt es irgendwas

    Hallo, es tut mir auch leid für Deine Tochter! Hast Du Anzeige wegen (fahrlässiger) Körperverletzung erstattet? Wenn nicht, würde ich das auf jeden Fall machen und Strafantrag stellen ( Frist 3 Monate ab Vorfall) . Das geht normalerweise auch online. Durchschrift zum Ordnungsamt. Wenn du den Namen nicht kennst, den Herrn möglichst gut beschreiben. Name wär natürlich optimal. Ansonsten haben die anderen Dir schon die richtigen Tips gegeben ( Zivilrechtlich hast du ein Kostenrisiko, wenn du Rechtschutz versichert bist, würde ich eine Deckungszusage holen und zum Anwalt).

    Viel Glück, es wäre schön wenn Du Rückmeldung gibst! Und alles Gute für Deine Tochter!

  • Danke der Nachfrage. Meiner Tochter geht es mittlerweile wieder so halbwegs gut. Sie hat zum Glück keine Angst vor unseren Hunden und vertraut ihnen immer noch.


    Aber kleine Hunde machen sie sehr nervös, sie will dann immer hochgenommen werden, weil sie nicht an ihnen vorbeigehen möchte. Das ist sehr schade, da sie bis zu dem Vorfall immer sehr neugierig war und sich gefreut hat über alle Hunde, denen wir begegnet sind.


    Wir waren beim Arzt.


    Ich werde morgen mal beim Ordnungsamt anrufen und nachfragen ob das stimmt, dass es keine Konsequenzen gab. Ich dachte, dass sie mir keine Auskunft geben würden, deshalb habe ich das noch nicht gemacht.


    Sollte der Mann mich angelogen haben und sein Hund eine Leinenpflicht bekommen haben, werde ich ihn solange melden, bis sich etwas ändert.


    Es gibt dort keine allgemeine Leinenpflicht, leider. Zumindest wüsste ich nichts davon, aber ich werde diesbezüglich nochmal genau nachfragen. Für mich ist es einfach selbstverständlich meine Hunde an der Straße anzuleinen.

  • Ich werde morgen mal beim Ordnungsamt anrufen und nachfragen ob das stimmt, dass es keine Konsequenzen gab. Ich dachte, dass sie mir keine Auskunft geben würden, deshalb habe ich das noch nicht gemacht.

    Auch wenn sie dir die genauen Auflagen nicht mitteilen, kannst du ja trotzdem mitteilen, dass der Hund weiterhin ohne Leine rum rennt. So kann das OAmt reagieren. Es dauert auch tlw bis entsprechende Auflagen raus gehen oder der Hund begutachtet wird.

    Alles Gute deiner Tochter

  • Meiner Erfahrung nach reibt man sich an solchen Sachen leider nur auf.

    Unser Hund wurde z.B. mehrfach gebissen, er war - wie es an jenen Orten Pflicht ist - an der Leine, die anderen frei.

    Es gab bei uns auch viele andere Beißvorfälle, viele wurden angezeigt, keiner der Halter hat irgendwas geändert.

    Ich weiche denen einfach aus, es bringt nichts, aus sein Recht zu pochen, wenn dann doch jemand zu Schaden kommt, weil der Andere sich nicht dran hält.

  • Sorry, aber hier geht es um ein 3jähriges Kind. Alles Gute für deine Tochter. Bleib dran, dass die andere Nachbarin nichts sagt, ist richtig blöd. Aber lass dir das Leben nicht zu sehr beeinflussen. Manchmal hilft ein Schreiben vom Anwalt, um die Konsequenzen anzuschieben.

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