BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an

  • Ich würde nachfragen ob das ein Versehen war oder eine bewusste Entscheidung der Praxis, dem Kunden für einen Arbeitsaufwand von 4 1/2 Minuten, den jeder TFA-Praktikant erledigen kann, 43 € in Rechnung zu stellen. Falls letzteres der Fall ist, würde ich mich ehrlich gesagt fragen, was mit denen nicht stimmt oder ob das ein Statement mir gegenüber sein soll.


    Also ehrlich Leute, sowas darf doch nicht knapp 50 € kosten.

    Sie hätten wenigstens den 1-fachen Satz nehmen können, wäre immer noch viel, aber soviel zum Thema "kein Spielraum".

  • Daktari


    Ich sehe das wie Du und empfinde das als sehr teuer. Und der höhere Satz hängt meines Wissens mit dem tatsächlich erhöhten Aufwand zusammen (z.B. Hund lässt sich nicht unkompliziert Blut abnehmen, es muss eine weitere Tierarzthelferin dazu kommen).


    Wenn man einen höheren Satz für Tätigkeiten wie diese ansetzt, würde ich eher einen Blick auf die eigene Organisation werfen, anstatt den Mehraufwand an den Kunden durchzureichen.

  • Wo lest Ihr denn, dass das der höhere Satz ist?


    Und das "kein Spielraum" bezog sich darauf, dass es überhaupt abgerechnet werden muss. Hier kamen doch schon öfter Kommentare, dass es nicht rechtens ist, wenn einzelne Posten einfach weg gelassen werden. Wenn es dafür eine GOT Nummer gibt, dann "muss" man die wohl nehmen - mindestens zum einfachen Satz.

    Klar ist das teuer (und ich find auch, dass das sehr viel Geld für eine Email ist), aber da würde es wohl helfen, die Praxis direkt nach dem Grund zu fragen, vielleicht ist das ja wirklich nur ein Versehen.

  • Ich gehe vom 1,2 fachen Satz aus, so kommt die RG mit GOT Nr.89 (einfacher Satz 30,48) plus MwSt auf 43€


    Wie schon mehrfach geschrieben, bei Ungereimtheiten in der Praxis direkt anfragen ist der einfachste Weg.


    GOT Nr.88 -Sonstige Bescheinigung- läge bei 17€/einfacher Satz plus MwSt.


    Günstig war der benötigte Auszug der Krankenakte nicht.

  • Also, ich muss ehrlich gestehen, ich kontrolliere die Rechnungen gar nicht.


    Ich verlasse mich da auf die Praxis.

    Das hat für mich mit kontrollieren und verlassen nichts zu tun. Wenn ich aufgefordert werde für das Erstellen eines Anhangs und Versenden einer Email 43€ zu bezahlen, werd ich ganz von alleine stutzig.

  • Also, ich muss ehrlich gestehen, ich kontrolliere die Rechnungen gar nicht.


    Ich verlasse mich da auf die Praxis.

    Das hat für mich mit kontrollieren und verlassen nichts zu tun. Wenn ich aufgefordert werde für das Erstellen eines Anhangs und Versenden einer Email 43€ zu bezahlen, werd ich ganz von alleine stutzig.

    Generell meine ich, auf gar nix spezielles bezogen.

  • Ich bekomme immer alle Röntgen-, Blutbilder und wichtige Berichte von meiner TA per Mail ohne dafür etwas zu zahlen.


    Wie das mit einer ganzen Akte aussehen würde, weiß ich nicht, finde die genannte Gebühr aber auch überzogen.

  • Ich kann mich auch nicht erinnern je etwas für Berichte, oder das Überlassen bildgebender Dateien per Mail etwas gezahlt zu haben. Auch nicht für die Sterbebescheinigung meiner Sheila, oder zuletzt für Bescheinigungen der amputierten Rute bei meiner Grauen nach medizinischer Indikation.


    Also teils Gegebenheiten vor und nach der GOT Anpassung in 2022.

  • Ich find den Preis auch heftig.

    Ich hab noch nie fuer sowas etwas gezahlt und ich hab tatsaechlich schon mal fast die gesamte Akte von Fou gebraucht.

    Ich hab kein Thema damit einen gewissen Betrag zu zahlen, aber knapp 50 Euro?


Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!