BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an

  • Muss ein Tierarzt denn jeden einzelnen Posten detailliert abrechnen? Darf ein Tierarzt eigentlich Rabatt auf einzelne Posten geben? Z.B. 100% auf Beratung/Untersuchung ……die Fragen sind ernstgemeint

    Rein rechtlich gesehen muss meines wissens nach alles ganz genau abgerechnet werden. Es dürfen keine Positionen weggelassen werden. Der einfache Satz der GOT darf nicht unterschritten werden.

    Unterschreiten darfst du mWn nur wenn es eine tierheimähnliche Einrichtung / ein Tierheim ist, oder für Unikliniken.

    Gilt mWn nur wenn die Einrichtung einen Vertrag mit der Praxis hat. Einfach so gilt das glaube ich nicht. Das weiß ich aber nicht sicher.

  • Unterschreitung des Einfachsatzes ist nicht zulässig, bzw. stellt einen Verstoß gegen die Berufsordnung dar.

    Überschreitung des Dreifachsatzes ist aber scheints auch nicht so ohne Weiteres drin, bzw. unterliegt bestimmten Voraussetzungen wie u.a. einer schriftl. Vereinbarung ... vor Erbringung der Leistung.

    Okay bei Neupatienten steht sicher einiges an evtl. Zukosten (Zustandekommen) in Patientenaufnahmeschreiben, ob das jeder en detail durchliest ist fraglich und die Begründung einer Überschreitung muss nach Maßgabe der Berufsordnung der TÄK verfasst werden. Das heißt erst mal Bürokratie, dann ran an der Patient.

  • Also dürfte mein TA auch keinen Rabatt geben? Überprüft das irgendjemand? Was ist, wenn es sogar auf der Rechnung steht? 100% Rabatt auf Untersuchung/Beratung

    Nein darf er nicht. Er macht sich strafbar damit. Es gibt regelmäßige Überprüfungen wo stichprobenartig Rechnungen herausgezogen werden. Den genauen Ablauf im Detail kenne ich aber nicht. Da können die TÄe hier sicher was dazu sagen.

  • Es gibt doch auch TA die ganz offen gegen die neue GOT sind und das auch offen Kommunizieren, die müssten doch dann ggf ihre Zulassung verlieren?

    (Ich meine jetzt nicht die TA von den Rechnungen hier im Thread. Aber ich dachte irgendwer hatte geschrieben, dass irgendein Arzt bei FB da sehr offen Kommuniziert, dass er die GOT nicht akzeptiert).

  • Mich würde mal interessieren, ob jemand schon nach den VDH-Richtlinien HD und ED hat röntgen lassen nach der neuen GOT?

    Röntgen an sich soll ja angeblich günstiger geworden sein, aber die Narkose dafür ordentlich angezogen?

  • Distraktionsaufnahmen werden doch nur bei PennHIP gemacht und das ist keine Methode die der VDH anerkennt.

    Oder verwechsle ich da grad was?

    Und die Anzahl der Ebenen ist doch auch vorgeschrieben!?

    Work.It ja hier haben ein paar roentgen lassen fuer die Auswertung. Musst mal im Thread suchen/nachlesen.

    Wir sind wohl naechsten Monat dran..

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