Im Pferdebereich ist eine Ankaufsuntersuchung gang und gebe.
Bezahlen muss derjenige den TA, der ihn bestellt und nur demjenigen gegenüber ist der TA auch auskunftspflichtig und rechtlich haftbar.
Es gibt vorgefertige Protollbögen und als potenzieller Neubesitzer entscheide ich noch über zusätzliche Röntgenbilder o.ä.
Und keiner (der nicht vorher schon weiß das sein Pferd dabei "durchfallen wird, weil Dinge wissentlich verschwiegen werden) hat da ein Problem mit.
Ich würde zwar persönlich beim Hund keine AKU veranlassen, sehe aber auch kein Problem warum es nicht "gehen" sollte.