Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19
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Gast41354 -
11. Mai 2022 um 13:44 -
Geschlossen
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Sagt mal ist die komme die kommende Woche eine Mottowoche? Ich sehe überall die Regenbogenfahne. Steht die Woche unter einem besonderen Zeichen für die LSBTIQ-Szene?
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18. Juni 2022 um 13:17
schau mal hier:
Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19 - Vor einem Moment
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Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
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LG Steffi mit Buddy
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Sagt mal ist die komme die kommende Woche eine Mottowoche? Ich sehe überall die Regenbogenfahne. Steht die Woche unter einem besonderen Zeichen für die LSBTIQ-Szene?
Der ganze Juni ist der Pride Month

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Ich habe ihm etwas Sauerkraut gegeben, aber er hat nur wenig gefressen.
Dann würde ich mal vorsichtshalber die Nummer vom Tierarzt bereit legen und sehr gut darauf achten, ob der Hund Anzeichen von röcheln, würgen, husten, schmatzen oder irgendwas in der Richtung zeigt. Die Dinger sind echt biestig, bohren sich ins Fleisch und man merkt es erst Tage später.
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Sagt mal ist die komme die kommende Woche eine Mottowoche? Ich sehe überall die Regenbogenfahne. Steht die Woche unter einem besonderen Zeichen für die LSBTIQ-Szene?
Der ganze Juni ist der Pride Month

Ach danke. Das ging bisher ab mir vorbei, also machen die noch zu wenig.
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Hey ihr Lieben, ich hätte da mal eine Frage zum Thema Mietrecht:
Mein Vermieter stand vor einigen Wochen plötzlich mit dem Klempner vor der Tür um in mein Bad zu schauen. Es müssten Arbeiten an den Rohren für die darüberliegende Wohnung vorgenommen und dafür meine Wände geöffnet werden. Ich ließ sie zur Begutachtung ein. Er würde sich dann melden, wenn es soweit sei, er könne aber noch keinen Zeitpunkt benennen.
Gestern erhielt ich nun eine E-Mail, dass ich am kommenden Montag, also in jetzt zwei Tagen, die Handwerker einzulassen habe, da die Arbeiten beginnen würden.
Ich bin allerdings noch 1 Woche im Urlaub. Darf der Vermieter sich in meiner Abwesenheit Zutritt zur Wohnung verschaffen oder kann ich eine Terminverschiebung verlangen?
Muss der Vermieter mich über Art und (zeitlichen) Umfang der Arbeiten und eventuelle Nutzungsbeeinträchtigungen meines Badezimmers informieren?
Habe ich außerdem ggf. Anspruch auf Mietminderung?
Dazu muss ich sagen, dass das Verhältnis zum Vermieter leider sehr schlecht ist. Ich gehe davon aus, dass es Probleme geben und er unangenehm werden wird, deshalb würde ich mich freuen, etwas Hilfe dazu zu bekommen, wie die Rechtslage ist. Im Internet habe ich leider noch nicht die passende Antwort gefunden.
Vielleicht kennt sich ja wer damit aus?
Danke schonmal!
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Ich bin allerdings noch 1 Woche im Urlaub. Darf der Vermieter sich in meiner Abwesenheit Zutritt zur Wohnung verschaffen oder kann ich eine Terminverschiebung verlangen?
Nein. Der Vermieter hat keinerlei Rechte deine Wohnung ohne deine Erlaubnis zu betreten - allerhöchstens bei Gefahr im Verzug (wobei das evtl. die Einschaltung von Polizei/Behörden erfordert - da bin ich mir nicht ganz sicher).
Gestern erhielt ich nun eine E-Mail, dass ich am kommenden Montag, also in jetzt zwei Tagen, die Handwerker einzulassen habe, da die Arbeiten beginnen würden.
Zwei Tage (dazu noch Wochenende) vorher Bescheid zu geben, könnte ggf. auch ein wenig kurzfristig sein. Da der Vermieter allerdings schon vor ein paar Wochen angekündigt hat, dass ein Handwerker kommt, könnten die zwei Tage in diesem Fall durchaus auch als angemessene Vorwarnung gelten.
Übrigens hättest du beim ersten "Besuch" den Vermieter und den Handwerker nicht unbedingt einlassen müssen - ggf. (da du sagtest, dass ihr eh ein schlechtes Verhältnis habt) könntest du auch den Vermieter gar nicht und nur den/die Handwerker einlassen.
Muss der Vermieter mich über Art und (zeitlichen) Umfang der Arbeiten und eventuelle Nutzungsbeeinträchtigungen meines Badezimmers informieren?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Vermieter dich hierüber informieren muss - du musst dich ja auf die zu erwartende Einschränkung einrichten. Gerade, wenn dein Badezimmer in dem Zeitraum z.B. gar nicht nutzbar sein sollte.
Habe ich außerdem ggf. Anspruch auf Mietminderung?
Je nach Umfang der Arbeiten und Beeinträchtigung durch diese, kann dir durchaus Mietminderung zustehen. Hierüber solltest du dich aber beim Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen - in welcher Höhe die Mietminderung angemessen ist, ist für einen Laien u.U. nicht so einfach zu erkennen. Außerdem ist's auch nicht immer so einfach, diese durchzusetzen (einfach weniger zahlen, kann einem bös auf die Füße fallen)
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Hatten wir nicht mal nen Thread, wo man Hundevermittlingen verlinken konnte, in die man sich verguckt hat?
Ich finde den Thread nicht mehr und hab auch vergessen wie er heisst. Kann wer helfen?
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der hier?
BeitragRe: Buhuu, ich hab mich verliebt - Teil II
(Zitat)
Wow, indeed!!!
Hammerfarbe. Ein echt todschicker Hund. Hier in D sässe die wahrscheinlich keinen Monat im Tierheim.kikt123. Dezember 2014 um 16:29 weiss aber nicht, ob's noch nen aktuelleren als Teil 2 gibt.
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Beitrag
RE: Buhuu, ich hab mich verliebt - Teil II
Ist zwar kein sexy Foto, aber geht irgendwie doch recht nah
https://www.facebook.com/18233277179186…jUVzHl/?app=fbl
Ein uralter Dackelopi der nicht mehr lange hat. Sucht ein Hospizplätzchen, nachdem sein Herrchen verstorben ist...
Puh, sowas muss man auch erstmal können.
Tut mir grad irgendwie total leid, der Knopf.Terri-Lis-0717. Juni 2022 um 01:16 -
Dankeschön
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