Züchterwelpe, Verstoß gegen Tollwutschutzgesetz - wer trägt die Kosten?

  • Das mit dem heulen war ich :p

    Wie nett.


    :p

    Sollte gar nicht nett sein, sondern ist einfach meine Meinung.

    Es geht nicht um eine (empfindliche) Geldstrafe o.ae.

    Wenn ein solcher Fehler gemacht wird und das dann so endet, wie ich es zitiert habe, dann kann man nicht mit 'jeder macht Fehler' kommen oder heulen oder sonstwas.


    Das heulen war NICHT auf den Welpen bezogen der illegal zurueck nach DE kam,. Auch nicht auf die Zuechterin oder die neue Halterin, sondern auf 'jeder macht Fehler'.

  • Ich habe die Formulierung aus einem Zitat wiederholt, siehe mein Posting.

    Und ich fände es nett, wenn du nicht nur einen Halbsatz von mir zitierst, sondern alles, denn dann wäre auch ersichtlich, dass die Formulierung nicht von mir stammt.


    Vielen Dank schon mal für die Zukunft :smile:

    Dein Beitrag war dennoch sehr wertend bezüglich des Züchters, obwohl man ihre Seite gar nicht kennt.

    Naja, Züchter gibt Welpen, den er (oder sie?) wissentlich aus Ö zurück bekommen hat, wenige Tage nach der Rückkehr aus Ö an einen neuen Menschen ab.
    Das sind offenbar Fakten, oder nicht?
    Was soll da kommen, um "ihre Seite" zu kennen, um das verständlicher zu machen?


    Ich bin wirklich jemand, der versucht alle Seiten zu verstehen. Aber mir fällt nichts ein, was die Züchterin (dass sie eine Frau ist, entnehme ich deinem Posting) dazu bewogen haben könnte, den Welpen gleich wieder abzugeben und nicht ihn solange zu behalten bis die Tollwutimpfung fristmäßig erledigt ist.

  • Alternativ hätte die Züchterin den Welpen ja in Österreich unterbringen können. Züchter/ Rasseliebhaber untereinander sind doch so vernetzt, da hätte man sicher eine Pflegestelle finden können bis der Rest geklärt ist.

    Oder ne Pension...

    Es muss doch bei der Vermittlung ins Ausland nen Plan B geben.

    Nebst, dass die Hunde sich nicht vertragen kann ja so einiges passieren, dass der Welpe nicht bleiben kann.


    Wie machen das andere Züchter hier?

    Murmelchen hatte ja schon geschrieben, dass sie einen Plan B hat.


    Oder man macht das im dunklen Kämmerlein, und tritt es nicht mehr oder weniger öffentlich breit.

  • Es muss doch bei der Vermittlung ins Ausland nen Plan B geben

    Ein Züchter sollte generell einen Plan B haben, weil es immer Rücklauf geben kann, aus den wirklich völlig verschiedenen Gründen.

    Von vertragen sich nicht, komm ned mit dem Welpen klar oder auch erwachsener völlig verkorkster Hund kommt zurück, Besitzer stirbt etc.


    Und ja, es gibt definitiv Züchter, die ganz klar sagen, dass sie keine Rückläufer aufnehmen können.

  • Fuer mich persoenlich gaebe es 2 Wege.


    Weg 1: man reisst sich den A*** auf um in dem Land (oder einem Land, in das der Import legal ist) jemanden zu finden, dem man den Zwerg anvertraut. Gegen Uebernahme der Kosten, natuerlich. Entweder er bleibt dann ganz dort und man regelt den Verkauf oder er kommt dann zurueck nach DE, wenn er es legal darf.


    Weg 2: Der Welpe kommt illegal zurueck, weil es absolut keine andere Moeglichkeit gibt. Dann informiert man das Vetamt und fragt was jetzt wie gemacht werden muss.

  • Was man da zivilrechtlich vom Züchter wieder einklagen könnte, müsste ein Anwalt klären

    Käme drauf an, ob der "Mangel" beim Kauf bekannt war oder nicht.


    Wenn also - wie im Eingangsbeispiel - der neue Käufer nicht wusste, dass der Hund im Ausland war, kann er sich das Geld vom Züchter relativ einfach zurück holen. Das dürfte recht eindeutig unter arglistiges Verschweigen fallen. Man könnte höchstens noch damit argumentieren, dass der Käufer das hätte im Impfpass (Vorausgesetzt der Züchter hat nicht auch noch Urkundenfälschung begangen und den Impfausweis ausgetauscht) sehen können - aber wer schaut sich schon den Impfpass seines Welpen genau an, bevor er den Vertrag unterschreibt?


    Wenn der Käufer - wie im realen Fall - wusste, dass der Hund im Ausland war, dann wird es schwieriger sich die Kosten vom Züchter zurück zu holen. Dann ist die Frage, inwieweit der Käufer hätte sich selber informieren müssen oder der Züchter hätte aufklären müssen. Könnte gut sein, dass in einem solchen Fall die Entscheidung daran hängt, welche Partei den besseren Anwalt hat und was der Richter denkt. Somit verschiedene Gerichte unterschiedliche Entscheidungen treffen würden.

  • Murmelchen Dass es bei dir einen anderen Kontext hatte weiss ich, sonst hätte ich dich zitiert.


    Hektorine Weil sie evtl. nicht darüber nachgedacht hat? Weil sie selbst die Gesetzeslage nicht gekannt hat?

    Dass das anders sein sollte ist klar. Da stehen Käufer und Verkäufer schon in der Pflicht sich zu informieren, aber wieso, weshalb, warum das so gelaufen ist, weiss man ja nicht.


    Du unterstellst (böse?) Absicht.

    Wäre der Welpe länger als 14h in Österreich gewesen, hätte sie vielleicht eher daran gedacht.

    Zauber_Kröti Wäre vielleicht auch möglich gewesen, wenn nicht nach nur ein paar Stunden der Anruf gekommen wäre, dass der Welpe wieder zurück muss, weil ein Hund schon in die TK musste...


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, die Konsequenzen tragen Lisa und die Züchterin ja aber auch. Also wo ist da dann das rausreden?

  • Wie machen das andere Züchter hier?

    Ich kenne es recht häufig, dass gerade deshalb erst ab 15/16 Wochen ins Ausland vermittelt wird.


    Andere machen es illegal mit 8/9 Wochen. Posten das aber nicht öffentlich und auch die Käufer sind still, bis der Welpe alt genug ist.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!