Als Nicht-Duisburger solltest du in deinem Perso eine Adresse drin haben und dann bist du nicht verpflichtet deinen Hund beim Duisburger OA anzumelden
Im Reisepass (der in Dtl. als Ausweisdokument ausreicht) steht keine Adresse von mir drin. Und muss der Hund unbedingt bei meinem Erstwohnsitz gemeldet werden, selbst wenn er sich dort nur selten aufhält (weil er z. B. meist als Wachhund auf nem anderen Grundstück ist) oder dort wo er sich der Hund hauptsächlich aufhält?
Ich bin keine städtische Mitarbeiterin. Ich habe nur aufgezeigt, wie es bei uns in Duisburg läuft. Man kann mit einer Verordnung nicht jedes karierte Maiglöckchen abdecken. Wenn du solche Fälle aufgedröselt haben möchtest, solltest du beim OA der Stadt Duisburg nachfragen