Hundeverein ohne Verband

  • Guten Morgen Zusammen :winken:


    Nehmen wir an, der ehrenamtliche Hundeverein 'xyz' hat die Nase voll von seinem Verband zwecks diverser Vorkommnisse und möchte sich von diesem trennen.

    Unter einem anderen Verband weiterlaufen möchte er auch nicht, sondern unabhängig zu jeglichen Verbänden den Verein weiterführen.


    Den Namen möchte er dann ändern von 'Hundeverein 'xyz' zu beispielsweise 'Hundezentrum xyz'


    Die Erlaubnis der Übungsleiter zur Anleitung der Ausbildung durch die Hundehalter entfällt somit.

    Der Vorstand spricht deshalb Paragraph 11 TierSchG an, welchen jeder Übungsleiter auf eigene Kosten ablegen soll, um im Falle des Falles weiter ausbilden zu dürfen.


    Er erläutert zusätzlich den Vorteil, dass im Zuge dessen künftig für spezielle Einzelstunden der schwierigeren Hunde eine bessere Kompetenz ausgewiesen und somit auch ein höherer Stundensatz verlangt werden kann.

    Die Übungsleiter (dann Trainer, oder wie auch immer) werden auch in Zukunft NICHT entlohnt, das Geld fließt weiter in die 'Vereins'-Kasse.


    Der Vorstand hat in keinem Satz erwähnt, dass die Hundeschule zukünftig gewerblich geführt werden soll, sondern definitiv weiter von einem 'unabhängigen Verein' gesprochen.


    Jetzt meine Fragen...


    Kann hier weiter von einem 'Verein' gesprochen werden, wenn die Hundeschule in Zukunft gewinnbringend ist?

    Muss ein Gewerbe angemeldet werden?

    Wäre dieses Vorgehen rechtens, wenn alle Übungsleiter zustimmen, auf ihre 'Einnahmen' zu verzichten?


    Wäre froh über eure Gedankengänge dazu und vielleicht weiß es ja jemand sogar genauer :smile:

  • wäre für mich als Hundesportler ein Kündigungsgrund aber ich kenne auch einen Verbandslosen Verein.


    Ja man muss dann ein Gewerbe anmelden und man kann dabei sogar die Gemeinnützigkeit erhalten solange die gewinnerzielung der Aufrechterhaltung des Vereines zunutzen. Ist


    Alle Kosten der Trainer auf diese umzulegen mh.... mehr kompetenz gibt es dadurch übrigens nicht. Es sei denn es wird eine komplette mehrjährige Trainerausbildung verlangt. Übrigens braucht nur einer der trainer den Schein, er ist dann für alle verantwortlich.

  • Der Verein ist ja schlussendlich nur eine Rechtsform.
    Keine Aktiengesellschaft, keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sondern eben ein Verein.
    Wie was gehandhabt wird, wird in den Statuten festgelegt.

    Wird der Verein aufgelöst, gibt es auch keine Vereinskasse mehr.

  • wäre für mich als Hundesportler ein Kündigungsgrund aber ich kenne auch einen Verbandslosen Verein.


    Ja man muss dann ein Gewerbe anmelden und man kann dabei sogar die Gemeinnützigkeit erhalten solange die gewinnerzielung der Aufrechterhaltung des Vereines zunutzen. Ist


    Alle Kosten der Trainer auf diese umzulegen mh.... mehr kompetenz gibt es dadurch übrigens nicht. Es sei denn es wird eine komplette mehrjährige Trainerausbildung verlangt. Übrigens braucht nur einer der trainer den Schein, er ist dann für alle verantwortlich.

    Für mich als Übungsleiter ist das grade die Überlegung, nach 9 Jahren Abstand von meinem Verein zu nehmen.

    Alle anderen Übungsleiter und der Vorstand sehen darin ausschließlich Vorteile.


    Weshalb man mit Para 11 nun eine gleichgestellte Kompetenz gegenüber 'ausgebildeten' Trainern in den Raum wirft, erschließt sich mir auch nicht.

    Das bestätigt mir eigentlich nur, dass es wieder mal nicht um unsere Kunden und eine qualitativ hochwertige Ausbildung geht, sondern um Gewinn und verbandsunabhängiges Schalten und Walten...

  • Wären Fragen für einen Anwalt in Vereinsrecht, weil es in viele Grenzgebiete reingeht.


    Die größte Frage, die ich mir abseits des rechtlichen aber stellen würde, wer macht das mit? Gerade von den Ausbildungsleitern. Ganz ehrlich, ich würde meinem Vorstand dezent den Mittelfinger zeigen, wenn sie von mir verlangen würden, dass ich neben meinem Ausbilderschein den §11 machen und auch noch selber bezahlen soll, damit ich für sie gratis arbeiten kann.

    Auch würde vermutlich kein Sportler mehr Interesse haben, weil so ja nicht einmal mehr eine BH Prüfung möglich wäre.

  • Ein Verein hat eine Satzung. Muss er, ohne Satzung kein Verein. In der Satzung ist der Vereinszweck festgelegt und auch, wohin die Vereinseinnahmen fließen. Die Mitgliederversammlung bleibt obligatorisch, ebenso Buchführung, Buchprüfung und Vorstellung der Ergebnisse auf der Jahreshauptversammlung. Für Gemeinnützigkeit dürfen zwar Rücklagen gebildet und Investitionen getätigt werden, aber keine Gewinnausschüttung an Mitglieder. Aber der Verein darf Honorarkräfte beschäftigen, was gerne mal einen Umweg darstellt.


    Das, was Du beschreibst, birgt viel Konfliktpotenzial. Ich persönlich hätte nach einschlägigen Erfahrungen in meiner Freizeit schlicht und einfach keine Lust auf sowas.

  • Wären Fragen für einen Anwalt in Vereinsrecht, weil es in viele Grenzgebiete reingeht.


    Die größte Frage, die ich mir abseits des rechtlichen aber stellen würde, wer macht das mit? Gerade von den Ausbildungsleitern. Ganz ehrlich, ich würde meinem Vorstand dezent den Mittelfinger zeigen, wenn sie von mir verlangen würden, dass ich neben meinem Ausbilderschein den §11 machen und auch noch selber bezahlen soll, damit ich für sie gratis arbeiten kann.

    Auch würde vermutlich kein Sportler mehr Interesse haben, weil so ja nicht einmal mehr eine BH Prüfung möglich wäre.

    Jupp, das ist auch das, was mich grade so fuchst und warum ich mir überlege, auszutreten.


    Wir bezahlen schon als Übungsleiter nur knapp weniger als den normalen, jährlichen Beitrag unserer Kunden. Dieses Jahr war es sogar der volle Satz, weil viele Kunden ihr Geld zurückverlangt haben durch das Ausfallen des Übungsbetriebs.

    Das mussten dann die Übungsleiter ausbaden.


    Dafür stehe ich bei Wind und Wetter mindestens 3x die Woche am Platz und halte pro Tag mindestens 2-3 Stunden Unterricht. Zusätzlich sind wir bei jedem Arbeitseinsatz und bei jeder Veranstaltung vor Ort.

    Zum Üben mit meinen eigenen Hunden komme ich selten, sonst müsste ich das komplette Wochenende am Platz verbringen.

    Und jetzt soll ich 500 Euro zum alleinigen Vorteil des Vereins hinlegen und dann Übungsstunden in einem unabhängigen Verein abhalten, der unter keinem Verband mehr steht.


    Nein danke...


    Die Kundschaft würde es eher weniger interessieren.
    Wir sind nicht ausgelegt auf Sport, unser Hauptkern sind Welpen- und Junghundekurse.

    Die meisten sieht man tatsächlich gegen Ende des 1. Jahres nicht wieder.


    Die BH bieten wir aber 2x im Jahr an, wie das dann weiter funktionieren soll, weiß ich auch nicht.

    Kann der Vorstand da sein eigenes Bier draus machen? Handzettel mit 'bestanden', Punkte selber vergeben usw.

    Glaube er hatte das sogar kurz angesprochen mit den Worten 'den Hundeführerschein kann man ja mittlerweile auch an jeder Ecke schnell machen'.


    Tatsächlich machen das bislang übrigens alle mit von den Übungsleitern und unserem Vorstand, die sich gestern im Meeting dazu zu Wort gemeldet haben. Ein paar haben sich enthalten, aber wenn es so ist wie @Lockenwolf sagt, bräuchte ja nicht mal jeder den 11er, damit die das so durchziehen können.

  • Kann der Vorstand da sein eigenes Bier draus machen? Handzettel mit 'bestanden', Punkte selber vergeben usw.

    Natürlich kann jeder eine "Prüfung" abhalten und dafür eine Urkunde ausstellen.

    Man sollte allerdings danna uch so fair sein, den Leuten zu sagen, dass der Wisch außerhalb des eigenen Hundeplatzes nix wert ist. Ist halt dann die nächste Stufe der Abzocke.

  • Kann der Vorstand da sein eigenes Bier draus machen? Handzettel mit 'bestanden', Punkte selber vergeben usw.

    Natürlich kann jeder eine "Prüfung" abhalten und dafür eine Urkunde ausstellen.

    Man sollte allerdings danna uch so fair sein, den Leuten zu sagen, dass der Wisch außerhalb des eigenen Hundeplatzes nix wert ist. Ist halt dann die nächste Stufe der Abzocke.

    Wahnsinn.... bin echt geladen seit gestern.

    Werde da am Samstag mal das Gespräch mit unserem 1. Vorstand suchen.

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