Generell haben die anderen ja schon ganz richtig gesagt, dass der Tierarzt Leistung erbracht hat, die bezahlt werden muss. Eine "Garantie" auf ein Ergebnis schließt sich im medizinischen Bereich ja aus - in der Regel unterschreibt man vorher ja auch noch mal, dass der Hund versterben kann ...
Was mich aber stutzig macht bzw. es fehlt ja noch ein wesentlicher Teil. Wenn ein Hund zwei Tage lang nichts getrunken hat, dann hat das ja einen Grund. Es war ja nicht so, dass ein pumperlgesunder Hund die Zähne gemacht bekommen hat. Hatten die beiden Sachen vielleicht miteinander zu tun und es war zur Genesung bzw. Verbesserung der gesundheitlichen Problematik notwendig die Zahn-OP zu machen? Generell ist das Narkoserisiko bei brachycephalen Hunden ja deutlich höher. Das kommt ja auch noch mit dazu.