Im gleichen Kaufvertrag stand auch, dass man nur nach schriftlicher Genehmigung des Züchters züchten darf, der Deckrüde vom Züchter der Hündin erlaubt werden muss und beim Kauf eines Deckrüden dieser kostenlos der Zucht, aus der er kommt, zur Verfügung gestellt wird. Und Vertragsstrafen im mittleren 4stelligen Bereich.
Werden dann auch alle Kosten übernommen, die benötigt werden, um am Ende einen Deckrüden zu bekommen?