Verschwiegenheitsklauseln beim Hundekauf

  • Für mich wird beim Lesen auch immer mehr klar: Ich könnte mir vorstellen, einen Vertrag zu unterschreiben, der konkret die Verbreitung solcher Informationen auf Social Media betrifft. Wenn sonst alles passt, dann könnte ich damit wahrscheinlich leben, weil ich auch die Züchterseite verstehe (weil sich auch Falschinformationen auf Facebook und Co schnell weit verbreiten und der Schaden ggf irreparabel ist).

    Alles, was darüber hinaus geht, würde ich wohl nicht unterschreiben, weil ich mich im Zweifel auch nicht dran halten wollen würde.

  • Genau, das spielt sich auf der Ebene der RZV mit dessen Mitgliedern ab. Der Käufer eines Hundes bei einem solchen Züchter kann sich darauf nicht berufen.

    Es gibt ja aber genug Käufer die Mitglied in diesem Verein sind ;)

    Wenn ich z.B. einen Hund bei einem Züchter meines RZV kaufe, dann bin ich Vereinsmitglied und Käufer.

    Nehmen wir an, Du kaufst einen Hund bei einem Züchter Deines RZV, dieser gibt Dir einen solchen "Schweigevertrag", Du unterschreibst aber hältst Dich nicht dran. Dann hätten wir:


    1. Züchter hat gegen die Regeln des Vereins verstoßen --> Problem zwischen Züchter und Verein

    2. Du hast als Mitglied gegen die Regeln Deines Vereines verstoßen --> Problem zwischen Dir und Deinem Verein

    3. Du hast als Vertragspartner gegen den Vertrag verstoßen ---> Problem zwischen Dir und dem Verkäufer.

  • Suuuuper. Heißt ich würde entweder ein Problem mit meinem RZV oder dem Züchter bekommen :roll:

    Danke auch von meiner Seite! Wie gesagt würde ich sowas nicht unterschreiben. Ich find es nur interessant 'was wäre wenn' zu besprechen =)

  • Was passiert denn, wenn der Züchter mitbekommt, dass man sich bei Wurfgeschwistern, oder andren Welpen es erkundigt?

    Ich nehme einmal Du meinst was passiert, wenn der Züchter mitbekommt, dass man sich nicht nur bei anderen Besitzern erkundigt, sondern diese auch etwas sagen.


    Naja:


    - Diese Personen hätten dann gegen den "Schweigevertrag" verstoßen.

    - Wenn der Züchter einen Schaden beweisen kann, würde man Schadensersatzpflichtig. Dazu braucht es dann aber auch noch einen beweisbaren Schaden, was in der Praxis vermutlich schwierig würde...

  • Ähm, ich gehe irgendwie von der harmloseste Variante aus, nämlich ein stinknormales Treffen der anderen Leuten, die Geschwisterhunde vom eigenen Hund haben.

    Manche freuen sich doch, auf diese Weise "Verbindung" zu den anderen Hunden vom Wurf zu haben, Erfahrungen auszutauschen, Geschichten zu erzählen, oder sich einfach mal zu einer Runde zu treffen. :ka:

  • Ähm, ich gehe irgendwie von der harmloseste Variante aus, nämlich ein stinknormales Treffen der anderen Leuten, die Geschwisterhunde vom eigenen Hund haben.

    Manche freuen sich doch, auf diese Weise "Verbindung" zu den anderen Hunden vom Wurf zu haben, Erfahrungen auszutauschen, Geschichten zu erzählen, oder sich einfach mal zu einer Runde zu treffen. :ka:

    Das ist dann alles problemlos möglich. Wo kein Kläger, da kein Richter... ?

  • Ich bin zwar keine Juristin, habe aber beruflich recht viel mit Verträgen zu tun und da tun sich mir einige Fragen auf. Ist aber schwierig, ohne da ein Vertragsbeispiel gesehen zu haben.


    1. Wie argumentiert der Verkäufer den Hintergrund der Verschwiegenheitsklausel und präzisiert sie zu Genüge, so dass der Käufer nicht unwissentlich dagegen verstoßen kann oder wegen einer rechtlichen Verpflichtung (wie sie sich z. B. aus dem TierSchG ableiten könnte) dagegen verstoßen muss?


    2. Zugrunde Liegendes Interesse des Verkäufers wäre was - Wahrung eines Geschäftsgeheimnisses? Auch da sehe ich Argumentationsprobleme. Ja, da gibts natürlich ein Interesse, Erbkrankheiten zu verschweigen. Aber ausschließlich dann, wenn der Züchter beabsichtigt, Hunde aus Verpaarungen mit dem übertragenden Elternteilweiterhin als gesund zu verkaufen. Was er mMn schlechterdings nicht anbringen kann. Oder stehe ich da auf dem Schlauch?


    Gegen Verleumdung/üble Nachrede oder Rufschädigung bzw. Geschäftsschädigung gibts ja rechtliche Maßnahmen, da muss er sich ja nicht auf eine Vertragsklausel stützen.


    3. Wie Du, Lea2020 ja schon angemerkt hast, stellt sich die Frage nach dem quantifizierbaren Schaden. Wenn eine korrekte nachteilige Information über seine Zucht öffentlich wird, dann resultiert sein Schaden (=künftige entgangene Gewinne - wären die nicht sowieso als fiktiv zu bewerten?) doch aus dem bekannt gewordenem Faktum selbst - und nicht aus der Tatsache, dass es bekannt geworden ist. Ist da überhaupt eine Konstellation denkbar, bei der realistisch ein Schadensersatz gefordert werden kann? (Ja, ist wahrscheinlich eine Glaskugelfrage ...).


    Ein paar Beispiele wären da echt interessant :smile:

  • Hallo,


    @1: Er muss seine Klausel doch nicht begründen. Eine Beispielformulierung habe ich vor ein paar Posts eingefügt.


    @2: Mir ist nicht klar worauf Du Dich beziehst.


    @3: Nein, sein Schaden kann aus dem Bekanntwerden entstehen. Beispiel: Käufer K kauft einen Welpen W bei dem Züchter Z. W leidet seit dem ersten Tag bei K an Durchfall, als Ursache stellt sich eine Giradien-Infektion heraus. Da offenkundig ist, dass W sich die Infektion bei Z eingefangen hat, postet K in einem bekannten Hundeforum: ‚Mein Welpe, bei Züchter Z gekauft, hat Giradien‘. Einen Tag später schreibt der Interessent I, der sich unverbindlich bei dem Z einen Welpen hat reservieren lassen, dem Z eine Email:, Hallo, ich habe in einem Hundeforum gelesen, dass Ihre Welpen Giradien haben. Ich kaufe Ihnen daher keinen Welpen ab.‘


    ... und fertig ist das Schadensersatz-Beispiel :-)

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