Eigentumsvorbehalt bei Tierschutzhund

  • Animalhoarding ist bei Züchtern leider auch schnell ein Problem.

    Wir da auch sehr schnell grenzwertig.

    Mehr als 3-4 Hunden täglich gerecht zu werden, ist eben nicht so ganz einfach.


    Was die Verträge angeht: Ich kenne keinen Fall, wo nach längerer Zeit noch mal nachkontrolliert wurde.

    Für mich sind diese "Eigentumsvorbehalte" etwas unglücklich formulierte Bereitschaftsangebote, den Hund im Notfall eben auch wieder zurück zu nehmen.


    Aber jeder macht eben seine Erfahrungen und die können unterschiedlich sein.


    LG

  • Kommen mit dem Eigentumsvorbehalt eigentlich nur Rechte oder auch Pflichten?


    Ich denke da an den "Jerry-Thread" - ist nicht auch der Eigentümer verantwortlich, wenn etwas passiert?


    Und wenn der Hund gar nicht mein Eigentum ist, ich ihn nur "verwahren" darf. ist der Eigentümer nicht verpflichtet, den Hund sofort wieder in seine Obhut zu nehmen, wenn ich das verlange?

  • Kommen mit dem Eigentumsvorbehalt eigentlich nur Rechte oder auch Pflichten?


    Ich denke da an den "Jerry-Thread" - ist nicht auch der Eigentümer verantwortlich, wenn etwas passiert?


    Und wenn der Hund gar nicht mein Eigentum ist, ich ihn nur "verwahren" darf. ist der Eigentümer nicht verpflichtet, den Hund sofort wieder in seine Obhut zu nehmen, wenn ich das verlange?

    Also, ich habe ja nun nur einen Vertrag zu Gesicht bekommen die zweite Orga hat mir nur mündliche Auskunft gegeben.


    In dem Vertrag wurde festgehalten, dass, sollte der Hund sofort weg müssen, und es wäre kein Pflegeplatz frei, ich bis zu 8 Wochen eine Pension hätte zahlen müssen. Ansonste hätte ich halt warten müssen, bis sie einen freien Platz gehabt hätten.

    Und ich hätte ihn nicht selbst weitervermitteln dürfen und auch nicht ins Tierheim geben dürfen. Er wäre auf jeden Fall zurück gegangen, aber das Geld für den Kauf/ Aufwandsentschädigung wäre weg gewesen. Und sowas wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld wäre natürlich auch nicht vorgesehen gewesen. Die Haftung für den Hund wäre voll bei mir als "Pflegendem" gelegen, weshalb ich auch eine Haftpflichtversicherung hätte schließen müssen und nicht die Orga als Eigentümer.

  • Kommen mit dem Eigentumsvorbehalt eigentlich nur Rechte oder auch Pflichten?


    Ich denke da an den "Jerry-Thread" - ist nicht auch der Eigentümer verantwortlich, wenn etwas passiert?


    Und wenn der Hund gar nicht mein Eigentum ist, ich ihn nur "verwahren" darf. ist der Eigentümer nicht verpflichtet, den Hund sofort wieder in seine Obhut zu nehmen, wenn ich das verlange?

    Nein, es gibt keine Besitzaufgabe bei Tieren.

  • Kommen mit dem Eigentumsvorbehalt eigentlich nur Rechte oder auch Pflichten?


    Ich denke da an den "Jerry-Thread" - ist nicht auch der Eigentümer verantwortlich, wenn etwas passiert?


    Und wenn der Hund gar nicht mein Eigentum ist, ich ihn nur "verwahren" darf. ist der Eigentümer nicht verpflichtet, den Hund sofort wieder in seine Obhut zu nehmen, wenn ich das verlange?

    Bin auch im Jerry Thread und hab da auch schon was dazu geschrieben...


    Antwort auf deine Frage: damit kommen weder gesetzliche Rechte noch gesetzliche Pflichten außerhalb des stillschweigenden, weil „üblichen“, gleichzeitig entstehenden Kaufvertrages durch Austausch von Währung gegen Ware (ist etwas vereinfacht, mein eines Semester Jura ist zu lange her als dass ich es besser darstellen könnte, vielleicht mag sich jemand hier dran versuchen, es rechtlich korrekter zu formulieren?).

    Dieser „Eigentumsvorbehalt“ ist somit legal meist nicht durchzusetzen, da die entsprechenden Klauseln von den Gerichten in der Regel als unwirksam angesehen werden. Es ist mehr eine „Schreckklausel“. *


    Ich kenne fast nur Urteile, in denen der Käufer recht bekommen hat und der TS entweder Gewährleistung leisten (für ähem Mängel, also Vorerkrankungen) musste oder den Hund nicht zurück holen konnte.



    ———

    * Ich sehe allerdings diese Verträge als eine moralische Bindung/Verpflichtung an. Ich als Tierhalter WILL mit dem TS im besten Sinne des betreffenden Tieres zusammenarbeiten und unterschreibe dies mit dem Schutzvertrag. Dass es legal nicht umsetzbar ist ist mir dabei egal, da ich ja von vornherein mitwirken will.

  • Ich muss zugeben, dass mir diese Klausel gefällt, da dies wenigstens eine klare Regelung ist, mit der man dann eben leben mag oder nicht. Und nach 8 Wochen würde dann spätestens der Käufer nicht mehr für den Hund aufkommen müssen oder ihn halten müssen.


    Der Schutzvertrag den ich bei Freki habe ist derart unklar, was diese Sachen betrifft, dass ich beim Durchlesen und Unterschreiben lachen musste. Lachen, ja. Weil mir klar war dass ich da gerade einen alten, kranken aber trotzdem großartigen Hund (wer will nicht einen wunderschönen Schattenwolf als Wach- und Schutzhund?... ne, das war Ironie, ich wollte das ganz sicher NICHT - ich liebe ihre andere, sanfte und ergebene Seite, die sie nur ihren Lieben zeigt, ihre Wachhundmasche aus den Kettenhundzeiten nervt manchmal sehr, auch wenn es süß ist dass sie so gewissenhaft ist, und schön fand ich sie früher schon gar nicht, sie sah aus wie ein halbtotes schmutziges Gestell mit großem Maul und Riesenpfoten, eher Zombie als Schattenwolf, und außerdem wollte ich weder einen Husky noch einen Tschechen sondern einen Aussie, Labbi oder DSH, also jemand mit WTP) zum Schnäppchenpreis kaufe, wobei der TS genau weiß dass dieser Hund eh nirgends hin kann (wie gesagt, ich war Notpflegestelle) und mich durch ihre Erkrankungen Tausende von Euros kosten wird... Ich musste übrigens weniger bezahlen als der TS normalerweise als Schutzgebühr haben möchte. Ich habe lachen müssen, weil sowohl mir als auch der TSO klar war, dass nie jemand den Hund bei mir wegholen WOLLEN würde - und dass in dem Vertrag trotzdem die herrlich unwirksame Eigentumsvorbehaltklausel stand.

  • aus der Warte, dass es zumindest klar ist, ja, okay.


    Ich habe eher das Szenario gesehen: TS- Orga kommt zur Kontrolle, sieht was, was ihr nicht passt, will den Hund zurück, und weil keine Pflegestelle frei ist, kommt der Hund in eine Pension. Die ich dann acht Wochen lang auch noch bezahlen darf..... :rollsmile:


    (Ob realistisch oder nicht, sei mal dahingestellt. Auch wenn es ein Sorge ist, die es nur in meinem Kopf gibt, der Gedanke ist bei mir trotzdem da)

  • Also, das ist nicht nur nicht realistisch, so ist das nicht zu verstehen :smile: Erstmal kann der Verein Dich nicht dazu zwingen, den Hund abzugeben und schon gar nicht in eine Pension zu geben. Der zitierte Passus bezieht sich darauf, dass Du bei einer von Dir ausgehenden sofortigen Rückgabe an den Verein für Pensionskosten zur Kasse gebeten werden kannst.

  • Das Problem bei solchen Verträgen ist mE, dass sich da Privatleute einen Vertragsentwurf schnappen und ihn dann auf Basis von Eventualitäten und Schauergeschichten aus ihrer Tierschutzerfahrung ergänzen.


    Am Ende kommt dabei etwas raus, das rechtlich nicht haltbar ist und auch kaum ein klardenkender Mensch unterschreiben würde. Und leider glauben viele Mitglieder solcher Orgas dann auch, dass solche Klauseln verbindlich sind, betrachten den Hund tatsächlich noch als ihr Eigentum (obwohl ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde) und führen sich entsprechend auf.


    Für mich sind solche Verträge ein Zeichen dafür, dass ganz viel "gut gemeint" und "kein Plan" am Werk ist - andernfalls wäre da einmalig in eine Rechtsberatung investiert worden. Und diese fehlenden Strukturen/ fehlende Professionalität zeigen sich dann leider auch, wenn es um die Vermittlung eines geeigneten Hundes an den passenden Interessenten oder die Unterstützung bei Problemen nach der Vermittlung geht. Deshalb denke ich, dass es der richtige Schritt war, Abstand zu nehmen.

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