Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 16
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Helfstyna -
2. Oktober 2020 um 13:55 -
Geschlossen
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Ich hätte ja auf Fuchsspur getippt. Die schnüren im Schnee.
Die sind echt riesig. Grösser als von meinem 25kg Hund. Man kann an den Fußabdrücken auch die Schrittweite schätzen.
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Ein Riesenkillerfuchs?
Bin mal gespannt was da rauskommt.
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Vielleicht ein Fuchs mit Plattfüß
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Habe nun zusätzlich noch dem genannten Ansprechpartner auf https://www.dbb-wolf.de/ geschrieben. Bin ja schon bissi aufgeregt
Am Ende ist es n Wolfhund oder so
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Ich war grad vermessen und Fotos mit Maßband machen weil es taut.
Schrittlänge 50-80cm. Pfotengrösse ohne Krallen mind. 8cm. ?
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Ahhhh dann doch ein Fuchs mit Schneeschuhen
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Mal eine Frage an die Hundesportler/Jäger:
Mein aktuelles Fährtengelände gehört zum Großteil mir selbst. Außerdem habe ich von einem ansässigen Landwirt die Erlaubnis, dass ich seine Felder und Wiesen ebenfalls als Fährtengelände nutzen darf.
Nun meinte eine Hundesportkollegin, dass ich am besten auch einmal mit dem Jagdpächter sprechen sollte, damit der ebenfalls bescheid weiß. Ist das sinnvoll und macht man das so? Finde bisschen merkwürdig, da es sich dabei ja größtenteils um meine eigenen Flächen handelt. Ihre Begründung war, dass mir das Fährten als Wilderei ausgelegt werden kann und ich auch die Erlaubnis vom Jagdpächter brauche
Kann da jemand was zu sagen? Ich wüsste gar nicht, wer auf unseren Flächen der Jagdpächter ist...
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Soweit ich weiß zählt Fährten mit Wildblut tatsächlich schon als Wilderei (und dann wäre es egal, wem das Gelände gehört). Aber bei anderen Sachen zum Fährte legen? So ne Wüstchenwasser Spur hat ja jetzt nix mehr mit Jagen zu tun. Unser Jäger hier würde mich nur fassungslos anschauen wenn ich ihn da fragen würde, ob ich das auf meinem Gelände machen darf.
Der Jagdpächter deiner Fläche zahlt dir doch Jagdpacht, daher solltest du doch wissen wer das ist?
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Ich glaube hier geht's ums IGP Fährten mit Futter und Gegenständen, oder?
Da wüsste ich jetzt auch nicht was der Jäger damit zu tun hat
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Also auf deinem eigenen Besitz brauchst du niemanden fragen, wär ja noch schöner.
Beim Landwirt könnte man so höflich sein, wenn man wirklich nett sein will, aber müssen tust du da, wenn du den Eigentümer gefragt hast gar nichts.
Die Begründung ist mir Verlaub gesagt Unsinn beim Fährten gemäß PO.
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