Bald zieht ein Hund ein! Der Wartezeit-Thread Teil 3
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ich finde die Diskussion zum Thema Warteliste bei mehreren Züchtern gerade sehr interessant, da es uns auch betreffen könnte.
Denn wir wollen zwar mit einem Großpudel jetzt keine seltene Rasse, sind aber aus Berlin und daher kommen für uns aus formalen Gründen (Berliner Hundegesetz) nur züchtende Hundetrainer*innen (oder Tierärzte) in Frage. Davon gibts vermutlich sehr wenig und diese dürften sich auch kennen.
Insofern hilft hier vermutlich ohnehin nur Transparenz, was mir sowieso entgegenkommt. Denn es kann ja immer sein, das eine Hündin nicht aufnimmt oder der Wurf klein ist. Und dann hat man in unserm Fall sehr wenig Alternativen oder eine sehr (sehr!) lange Wartezeit (> 1 - 2 Jahre). Und das geht zwar, aber wie sagt man so schön: ein Leben ohne (Groß-)Pudel ist möglich, aber sinnlos (bzw. bisschen traurig).
Dafür fahren wir im Zweifel auch durch die ganze Republik...
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Sorry für die dumme Frage, aber haben seriöse Züchter nicht eh alle den 11er Schein und der Reicht für Berlin? Kenn mich da nicht so wirklich aus
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Sorry für die dumme Frage, aber haben seriöse Züchter nicht eh alle den 11er Schein und der Reicht für Berlin? Kenn mich da nicht so wirklich aus
Keine Ahnung, was Berlin fordert, aber man braucht als Züchter im VDH den §11 nicht pauschal.
Das hat etwas mit Größe der Zucht und Anzahl der Zuchthunde zu tun, wann der vom VetAmt gefordert wird.
Die Abnahme durch das VetAmt wird der Großvermehrer zB wesentlich eher haben, als der kleine VDH Züchter.
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Ah ok danke.
Soweit ich weiß dürfen Hunde unter 1 Jahr in Berlin nur bei Sachkundigen nach §11 erworben werden.
Ich hatte immer mal nen Satz dazu bei Züchtern gelesen und gedacht, das wäre irgendwie generell Voraussetzung
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Sorry für die dumme Frage, aber haben seriöse Züchter nicht eh alle den 11er Schein und der Reicht für Berlin? Kenn mich da nicht so wirklich aus
Nein, zum Glück nicht. Vetämter haben auch nicht zwansläufig die Kompetenz um Hundezucht professionell zu betreuen, das ist ein Trugschluss. Sehr viele Züchter vermeiden es bewusst den Antrag stellen zu müssen.
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Ich hatte immer mal nen Satz dazu bei Züchtern gelesen und gedacht, das wäre irgendwie generell Voraussetzung
Züchterschulungen und Sachkunde durch den VDH, sowie die Zwingerabnahme durch den Zuchtwart, die jeder VDH Züchter hat, sind etwas anderes (mMn wesentlich aussagekräftigeres beim Thema Zucht), als die Überprüfung und der §11 durchs VetAmt.
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Ich hatte immer mal nen Satz dazu bei Züchtern gelesen und gedacht, das wäre irgendwie generell Voraussetzung
Züchterschulungen und Sachkunde durch den VDH, sowie die Zwingerabnahme durch den Zuchtwart, die jeder VDH Züchter hat, sind etwas anderes (mMn wesentlich aussagekräftigeres beim Thema Zucht), als die Überprüfung und der §11 durchs VetAmt.
Ok, hab auch gerade nochmal geschaut, bei den Züchtern, mit denen ich Kontakt hatte, steht auch nur bei einem der Satz mit dem §11.
Das andere waren alles so „Instagram“-Züchter oder tatsächlich Berliner Raum
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also ja, kann VHS-Züchter mit 11er -Schein geben, die würden dann auch grundsätzlich erstmal in Frage kommen. Aber das ist schwer suchbar, weil oft nicht angegeben, scheint auch eher(!) bei größeren Züchtern so zu sein, die für uns aber nicht erste Anlaufstelle wären.
Naja und wir würden eh gerne was Richtung dummy mit dem Pudelchen machen, da passt eine entsprechende Trainerin als Züchterin ja. Wir haben nämlich keine Ahnung, wie man das ordentlich macht 🤪
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Den §11 Schein muss man auch beantragen, wenn man mehr als 3 fortpflanzungsfähige Hündinnen hält. Dafür braucht man gar nicht aktiv züchten, die gewerbsmäßigkeit (ungleich gewerblich) wird dann einfach angenommen und man hat den Antrag zu stellen.
Es geht dabei gar nicht nur nach Anzahl der Würfe.
Entsprechend haben eher Großzüchter diese Erlaubnis. Meiner Meinung nach eine völlig unsinnige Regulierung und steht der nachhaltigen Hundezucht eher im Wege als das es nützt.
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Denn wir wollen zwar mit einem Großpudel jetzt keine seltene Rasse, sind aber aus Berlin und daher kommen für uns aus formalen Gründen (Berliner Hundegesetz) nur züchtende Hundetrainer*innen (oder Tierärzte) in Frage. Davon gibts vermutlich sehr wenig und diese dürften sich auch kennen.
Ich bin jetzt irritiert ehrlich gesagt.
Um welche formalen Gründe aus dem Berliner Hundegesetzt geht es denn, die nur züchtende Hundetrainer oder TA vorsehen?
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