Mündliche " Schenkung" rechtlich gültig? Oder muss der Welpe zurück?

  • Und vom zeitlichen Ablauf her wäre

    Auch das müsste man beweisen können.

    Wie geschrieben. Die Beweislast müsste aktuell bei der Gegenseite liegen.

  • Das junge Mädchen hat ja den KV mit dem sie ihreigentum beweisen kann...

    Das eine Schenkung stattgefunden hat ist aber dagegen nur eine Behauptung der TE...

  • Die Beweislast müsste aktuell bei der Gegenseite liegen.

    Du würdest also einer Bekannten niemals so Deinen Hund für 2 Wochen zur Pflege geben?

  • Die TE schrieb doch, dass jemand dabei war, als sie den Hund abgeholt hat. Mindestens der Bekannte, der ihr den Kontakt zur Vorbesitzerin vermittelt hat. Zeuge sollte also da sein, somit kann man die Schenkung belegen.

  • Die TE schrieb doch, dass jemand dabei war, als sie den Hund abgeholt hat. Mindestens der Bekannte, der ihr den Kontakt zur Vorbesitzerin vermittelt hat. Zeuge sollte also da sein, somit kann man die Schenkung belegen.

    So isses!

    Sie suchte nun verzweifelt jemanden, der ihn übernimmt, damit er nicht am nächsten Tag erneut 9! Stunden alleine sein musste. Ich habe den kleinen Hund übernommen und mündlich wurde vereinbart, dass es jetzt mein Hund ist, s

    Und das wurde vereinbart.

    In meinen Augen wäre somit die Schenkung vollzogen und ich würde den Hund auch nicht wieder hergeben.


    Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, Aussagen, die in diese Richtung gehen.

  • Die Beweislast müsste aktuell bei der Gegenseite liegen.

    Du würdest also einer Bekannten niemals so Deinen Hund für 2 Wochen zur Pflege geben?

    Die Frage der TE ist, wie es rechtlich aussieht. Und nein, ich würde meinem Hund nicht einfach irgendeinem Bekannten mitgeben.

  • Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, Aussagen, die in diese Richtung gehen.

    Na ja, kann man schon verstehen - genau wie auch die Position, dass der Welpe nicht zurück soll. Da wir alle ja keine realen Bilder vor Augen haben, kommt es wohl sehr darauf an, welches Kopfkino jeweils läuft und mit wem man jeweils mitfühlt: Bei den einen ist es der Welpe, um dessen Schicksal man sich Sorgen macht, inklusive Bildern eines richtig kranken kleinen Kerls, der in inkompetente Hände zurück soll. Bei den nächsten die TE, und der Frage "was tu ich nun, ich kann den kleinen Kerl doch nicht dorthin zurück geben - das wäre ja als hätte ich ihn persönlich zu einem schlimmen Schicksal verurteilt!". Und für die dritten ist es die junge Frau, die überfordert war, Hilfe gesucht hat und der nun ihr Hund vorenthalten wird...


    Was davon am ehesten der Realität entspricht, können wir nicht mit Sicherheit wissen. Und so wird wohl bei jedem vor allem die eigene Erfahrung und Vorstellungskraft darüber entscheiden, wie man das sieht. (Ich hab halt früher über Freunde so einige Hunde aus schlechter Haltung miterlebt, und sehe von daher vorwiegend das kleine Kerlchen im Zentrum meiner Überlegungen. Wer aber zum Beispiel selbst schon mal Sorgen hatte, sein Hund könnte verloren gehen, wird sicher eher mit der ersten Halterin fühlen. Ist doch ganz normal, oder?)

  • Mich würde ja interessieren was die "geneseite" aktuell macht. Wenn die sich gar nicht melden und nicht weiter für den Hund interessieren hat sich die Sache eh erledigt

  • Na ja, kann man schon verstehen - genau wie auch die Position, dass der Welpe nicht zurück soll.

    Ich hätte da vor allen Dingen das Wohl des Hundes vor Augen. Also spielen wir es mal durch;


    der Hund soll jetzt vorübergehend zur Tante. Zu einer Tante, die offenschtlich gar keinen Bock auf den Hund hat. Und um danach daran gewöhnt zu sein, neun Stunden am Tag alleine zu bleiben.


    Ich würds drauf ankommen lassen. Wenn sie den Hund wiederhaben will, soll sie klagen, falls sie so viel Geld hat. Da die Gerichte sowieso maßlos überfordert sind, wird es mindestens zwei Jahre bis zu einem Prozess dauern.

    Bis dahin hätte der Hund sich schon bei seinem jetzigen Besitzer so gut eingelebt, daß es unzumutbar wäre, ihn dort wieder wegzuholen. :ka:

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