Naja je nachdem in welchem Bundesland das ist stehen die Rottis ggf in Anlage 2 des Landeshundegesetzes, evtl kann man darüber ja erreichen, dass da was anderes als ein Zäunchen steht...
Das wollte ich auch gerade schreiben. Man könnte evtl. zumindest erreichen, dass der Zaun entsprechend hergerichtet sein muss.
Ansonsten habe ich bei Futter über den Zaun auch so ein Bild im Kopf, dass die sich gegenseitig an die Gurgel gehen ...