Vll. stehen sie in diesem BL auf der Liste.
Ja mag sein aber sie machen nix ausser Grundstück bewachen so wie ich das rausgelesen hab.
Also ich hatte rausgelesen, dass sie gegen den Zaun gehen und sich ganz ordentlich ins Zeug legen (lese gleich noch mal nach).
Für mich ist das immer schwer einzuschätzen, weil die Bestimmungen für jedes Land, dann auch noch mal für jedes BL (hier: Kanton) und wenns ganz durcheinander läuft, auch noch von Gemeinde zu Gemeinde sowie, als Steigerung, von Zone zu Zone ...
Deswegen habe ich mich einfach mal an meinem Wohnort (und Kanton) angelehnt. Hier darf es schlicht keine SoKas (oder sonstige als gefährlich eingestuften Hunde) hinter Zäunen geben, die den Hunden nicht stand halten würden (eigentlich darf man sie auch nur unter solchen Voraussetzungen halten, also Sokas und gefährlich Eingestufte).
Beispiele im Spoiler:
Wir hatten hier im Dorf z.B. so einen Fall mit einem Rotti (hier SoKa), der sich geifernd gegen den Zaun warf, auf dass er sich bog und der mit Leichtigkeit hätte auch drüber gehen können (wobei ich ein Durchbrechen für wahrscheinlicher gehalten hätte, so als rein persönliche Einschätzung für diesen einen Hund). Der Besi musste einen sicheren Zaun setzen (und hatte Glück, dass er in einer Zone wohnt, wo er auch Zaun setzen darf).
Es ist hier nicht einmal wirklich wichtig, obs ein Soka ist. Nur dann ist es wesentlich einfacher, kein WT und/oder grosser Verwaltungsakt erforderlich, und soweit ich weiss, kommt vll. einer gucken, wie es aussieht (müsste also recht zügig gehen).
Würden meine sich so gebärden, stünde es den Anwohnern/Passanten frei, das zu melden (weil solch ein Gebaren eine Belästigung darstellt; es ist nicht erforderlich, dass jemand verletzt wird, nicht mal, ob jemand berührt wird) und ich müsste zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass der Fall geprüft und gestestet wird und ich u.U. sogar zum WT antraben müsste. Und dann fiele halt eine Entscheidung.
Aber wie gesagt, das wird überall anders gehandhabt. Deswegen kann man hier kaum einen Rat geben. Also ausser vll. den Weg zu meiden, solange die Bedingungen so sind, wie sie sind (habe ich auch so gemacht, bis der Zaun ersetzt wurde. Prima Abkürzung, aber lieber nicht, heute ist es kein Problem mehr).
PS: Melden und Begleiten, ohne den Zaun zu berühren, fällt hier allerdings nicht unter Belästigung, sondern unter normales Wachverhalten, das wird differenziert bewertet.