Richback, Tschiuaua und Co - Part IV
- Helfstyna
- Geschlossen
-
-
ja, ganz schlimm! 🥵 Ich schwanke da immer, auf der einen Seite der arme Kerl dem man gerne helfen will und auf der anderen Seite das System was dahinter steht dem man dann den Markt schafft. Nur wenn die Welpen keinen Abnehmer finden hilft man vielleicht damit der armen Mutterhündin im Hintergrund. Zum 🤮🤮🤮!
Ganz genau. Aber er ist wirklich so ein goldiges Kerlchen, das man kaum im Stick lassen kann. Aber wenn man weiß was dahintersteckt, geht sowas halt gar nicht.
Melden bringt vermutlich auch nichts, da müsste man sich ja vermutlich als Käufer ausgeben und das erdt prüfen und dann die Polizei verständigen. Arme Maus.
Aber alleine solche Fotos einzustellen ist ja irgendwie schrecklich. Wo man genau sieht, dass es dem nicht gut geht
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Man erlebt leider sehr oft, dass ein Käufer abspringt. Ist eigentlich auch eine Absicherung beiderseits. Wenn der Verkäufer zB sagen würde, "hab es mir anders überlegt, du kriegst den hund doch nicht" wäre das im Gegenzug ja auch nicht ok.
(IST allerdings nur mein persönliches Wissen, inwiefern das rechtlich vor Gericht gilt.. 🤷♀️)
Natürlich muss die Anzahlung zurückgezahlt werden, wenn der Käufer den Rücktritt nicht verschuldet hat. Sonst wäre das ja eine prima Abzock-Möglichkeit. Stell dir mal vor, jemand ließe sich von X Leuten eine Anzahlung für ein und denselben Welpen geben, sagt dann allen ab und behält das Geld.
Das Zitat ist etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Ich wollte nur ausdrücken, dass ich nicht weiss in wie weit meine Aussage gerichtlich standhalten würde.
Generell wird ein Kaufvertrag geschlossen (Käufer - Verkäufer). Da ein Hund normalerweise noch als "Sache" gehandelt wird, müsste das so laufen wie geschrieben. Jeder hat sich an seine Pflichten zu halten (Verkäufer: Lieferung der Ware, in dem Fall Hund. Käufer: Abholung zum vereinbarten Preis und Zeitpunkt) ohne triftigen Grund kann man nicht davon zurücktreten. Nur zu sagen, will doch nicht, ist nicht rechtens. Wie bei jedem Vertrag. Ausser es wurde ein Rücktrittsrecht vereinbart.
Bitte nicht verwechseln mit online oder Haustür Verträgen, da gibt es einen Widerruf.
Zur Absicherung wird dann oft eine Anzahlung geleistet, um sicherzugehen, dass der Hund auch wirklich geholt wird.
Edit: jemanden, den etwas an seinen Hunden liegt, der wird versuchen eine Lösung finden (falls der Käufer den Hund dann doch nicht möchte.)
-
https://www.ebay-kleinanzeigen…niche/1776695049-134-1770
Hallo, ich habe drei Caniche zum Verkauf (Jungs), er ist 13 Wochen alt. Wenn Sie Fragen haben, können Sie mir eine Nachricht geben.
Auch hier wieder, die Armen Dinger!
Was sind eigentlich Caniche? 🤔
-
Caniche sind natürlich Pudel.
-
https://www.ebay-kleinanzeigen…niche/1776695049-134-1770
Hallo, ich habe drei Caniche zum Verkauf (Jungs), er ist 13 Wochen alt. Wenn Sie Fragen haben, können Sie mir eine Nachricht geben.
Auch hier wieder, die Armen Dinger!
Was sind eigentlich Caniche? 🤔
Google behauptet es sind Pudel
-
-
https://www.ebay-kleinanzeigen…niche/1776695049-134-1770
Hallo, ich habe drei Caniche zum Verkauf (Jungs), er ist 13 Wochen alt. Wenn Sie Fragen haben, können Sie mir eine Nachricht geben.
Auch hier wieder, die Armen Dinger!
Was sind eigentlich Caniche? 🤔
Google behauptet es sind Pudel
Sind DAS Pudel 😳🤔?
-
Generell wird ein Kaufvertrag geschlossen (Käufer - Verkäufer). Da ein Hund normalerweise noch als "Sache" gehandelt wird, müsste das so laufen wie geschrieben. Jeder hat sich an seine Pflichten zu halten (Verkäufer: Lieferung der Ware, in dem Fall Hund. Käufer: Abholung zum vereinbarten Preis und Zeitpunkt) ohne triftigen Grund kann man nicht davon zurücktreten. Nur zu sagen, will doch nicht, ist nicht rechtens.
Stimmt. Aber wenn der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllen will (und vielleicht auch nicht kann, weil der Welpe schon weg ist) und trotzdem die Anzahlung behalten will, dann glaube ich kaum, dass er damit durchkommen würde.
-
Beeindruckender Tränenstein für 13 Wochen
-
https://www.ebay-kleinanzeigen…n-an/1776895743-134-19681
Einfach auf dem Computer eine Anzeige von Deine Tierwelt abfotografiert
Mega seriös
Und übrigens habe ich auch ein Problem damit da einen Shih-Tzu zu erkennen
-
Generell wird ein Kaufvertrag geschlossen (Käufer - Verkäufer). Da ein Hund normalerweise noch als "Sache" gehandelt wird, müsste das so laufen wie geschrieben. Jeder hat sich an seine Pflichten zu halten (Verkäufer: Lieferung der Ware, in dem Fall Hund. Käufer: Abholung zum vereinbarten Preis und Zeitpunkt) ohne triftigen Grund kann man nicht davon zurücktreten. Nur zu sagen, will doch nicht, ist nicht rechtens.
Stimmt. Aber wenn der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllen will (und vielleicht auch nicht kann, weil der Welpe schon weg ist) und trotzdem die Anzahlung behalten will, dann glaube ich kaum, dass er damit durchkommen würde.
Nein, da hast du Recht, das ist definitiv Betrug...
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!