Welpen alleine schlafen lassen?

  • Ich schreibs mal mittenrein.....

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    Bei uns gab es einen Laufstall, der mit Decken abgedeckt war, sodass sie eine schöne Höhle hatte. Das war ihr Rückzugsbereich, wo sie niemand gestört hat.

    ......

    Das ist natürlich was totaaaaaal Andres - immerhin hats nen anderen Namen *ggggg *hust....

  • Der entsprechende Paragraph wurde schon gezeigt. Und davon abgesehen, ist es doch für jeden Menschen, der eine Beziehung zum Tier Hund hat, von selber verständlich...

    Da holt man z.B. einen super sozialisierten Welpen für teures Geld aus dem VDH und sperrt ihn wochenlang nachts in eine Box???? Es müsste doch eigentlich jedem Menschen klar sein, dass die Box da der eigenen Bequemlichkeit dient, aber nicht dem Hund.

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    Bei uns gab es einen Laufstall, der mit Decken abgedeckt war, sodass sie eine schöne Höhle hatte. Das war ihr Rückzugsbereich, wo sie niemand gestört hat.

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    Das ist natürlich was totaaaaaal Andres - immerhin hats nen anderen Namen *ggggg *hust....

    Naja, da der dauerhaft offen stand finde ich schon, dass das was anderes ist oder?

  • BieBoss

    Die medizinischen Ausnahmen und den Transport hatte ich bereits erwähnt ... insoweit ... ;)


    Zunächst, teile die Einschätzung einer Fachanwältin für Tierrecht/Hunderecht:

    https://www.kanzlei-sbeaucamp.de/tierrechthunderecht/


    Zitat BieBoss :"Das Tierschutzgesetz bzw. die Tierschutz-Hundeverordnung, die ICH kenne, spricht von "Zwingerhaltung" in zu kleinen Zwingern, nicht "vorübergehender Unterbringung" im Zwinger!"


    Um zu verstehen, warum auch diese Fachanwältin das in Verbindung mit einer Haltung innerhalb von Wohnraum bringt, muss man den § 5 Abs. 2 lesen, der dort auf § 6 Abs. 2 Bezug nimmt und das heisst, dass hier die gleichen Bedingungen an das Behältnis gelten (oder die Grösse des abgeschlossenen Raumes).


    Zitat BieBoss : Das ist Sarkasmus pur, und eine böse Unterstellung der TS gegenüber! So ne Gedankengände jemandem zu unterstellen, nur weil man anderer Meinung ist, ist einer Diskussion nicht förderlich."


    Davon abgesehen, dass sie an einer Diskussion nicht interessiert war (das hat sie so geäussert, kann man nachlesen), hat die Foristin auf mehrfaches Nachfragen angegeben, wozu die Box gedacht gewesen ist (kann man auch nachlesen). Jetzt überlegt man, nachdem Hundchen so langsam stubenrein wird, die Box sein zu lassen und statt dessen ein Tür-Gitter einzusetzen (kann man ebenso nachlesen).


    Insoweit gehe ich nicht davon aus, dass die Anforderungen an § 6 (in Verbindung mit § 5) erfüllt sind und diese "Box" auch nicht mit 6 qm Bodenfläche aufwartet (es also kein "Zwinger" ist). Sondern dass es sich auch um das handelt, was sie als solches bezeichnet hat, nämlich eben um eine "Box".


    In handelsüblichen Boxen, die auch gerne etwas grösser sein können, z.B. auf die spätere Erwachsenen-Grösse angepasst, kann man schlecht einen Wassernapf unterbringen (zumindest nicht so, dass er nicht umkippen würde, wenn der Hund sich bewegt). M.W.n. werden 6 qm Hundeboxen im Handel überhaupt nicht angeboten (von Selbstbau oder der Installation eines Zwingers war auch nichts zu lesen).


    Hier ein Link auf eine Seite, die die Hundebox als Erziehungshilfe (auch fürs Sauberkeitstraining) empfiehlt und dennoch den rechtlichen Hinweis formuliert:


    https://www.dogstv.de/hundebox-gewoehnung/?cn-reloaded=1


    Wenn Du davon ausgehst, dass sowohl die Interpretation der Fachanwältin, als auch die der Hundbox-Trainingseite auf dem Holzweg seien, und Falschinformationen verbreiten, steht es Dir sicherlich frei, Dich dort zu beschweren.

  • Zitat der Website: "Regelmäßig seinen Hund 12 Stunden lang in eine Box„einsperren“ weil der Hund einem „lästig“ ist oder den eigenen Tagesablauf belastet, dürfte verboten sein. Auch hierbei ist zu berücksichtigen, ob die Box geschlossen ist, ob die Box freiwillig und gerne als Rückzugsort gewählt wird( aber kaum ein Hund wird freiwillig täglich über viele Stunden allein in einer Box eingesperrt sein wollen)".


    1. Sind die bei dogstv und auf dieser Website der RA abgebildeten Boxen Mini-Teile, in die ich mein Hund nicht mal für 10 min Autofahrt reinquetschen würde. (Auch, wenn die Teile nur repräsentativ abgebildet sind, es vermittelt ein ganz krass anderes Bild von "Boxen", als es sicherlich bei den meisten ist, bei uns ist es das zumindest)

    2. Wird die Box freiwillig genutzt.

    3. Never ever ist sie 12 Std drin.


    Die Äußerungen der RA sind übrigens auch nichts anderes als, zwar fachliche, trotzdem persönliche Äußerungen und Auslegungen der RA.


    Kommt bitte runter.


    Ich bin an so einer Diskussion nicht interessiert, weil es schon genug andere Threads dieser Art gibt, die mächtig eskaliert sind.

    Man kommt bei so einem Thema übers Internet nicht auf ein sinnvolles Ergebnis. Im Zwiegespräch sähe das vielleicht anders aus.

  • Edit:

    Ihr teilt also die Meinung von dogstv, den Hund in die Box zu sperren und die Wohnung/das Haus zu verlassen? Hier wird einkaufen und Müll rausbringen als Beispiel gebracht.

    DAS finde ich schlimm! Dann kann ich ja nicht mal reagieren, wenn der Hund doch mal raus muss, aus welchem Grund auch immer.


    Sorry, aber auf der einen Seite kommt ihr hier mit Tierschutzgesetzen und befürwortet dann sowas ..


    Das soll jetzt auch kein Startschuss für eine Diskussion ins Leere sein, aber das "brannte mir jetzt einfach auf der Zunge".


    Gute Nacht!

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