Import eines ungeimpften Welpen unter gar keinen umständen möglich?

  • Tja, aber nur MIT diesem Gesetz hat man eine Handhabe den Welpenschmugglern an den Karren fahren zu können! Keine Ahndung ohne Gesetzesgrundlage!
    Wie wolltet ihr das denn sonst in den Griff bekommen? Wie oft steht man als Veterinär da und würde gern was tun, aber ohne Gesetzesgrundlage sind einem die Hände gebunden! Und dann heißt es wieder, das Amt macht ja nix. Hier HABEN wir eine Grundlage, aber die soll bitteschön nur für die Bösen gelten. Diebstahl ist auch verboten, trotzdem wird geklaut. Ist dieses Gesetz deshalb auch Schwachsinn?

  • Äh..nein!
    Die Importregelung bis 2014 war:


    Zitat

    Bisher musste der Nachweis über eine wirksame Tollwutschutzimpfung nur für Hundewelpen vorliegen, die zur Handelszwecken transportiert wurden. Privatpersonen, die Welpen transportierten, mussten lediglich plausibel darlegen können, dass ein Welpe keinen Kontakt zu potentiell tollwutinfizierten Tieren hatte.

    Es hat sich für die Transporte nichts geändert!!

  • Wenn die Mutter geimpft ist müsste man die Welpen doch Titern können, oder? Ich weiß dass das nicht erlaubt ist, das ist jetzt mal nur theoretisch überlegt.

  • Tja, aber nur MIT diesem Gesetz hat man eine Handhabe den Welpenschmugglern an den Karren fahren zu können! Keine Ahndung ohne Gesetzesgrundlage!
    Wie wolltet ihr das denn sonst in den Griff bekommen?

    Die Ausnahmeregelungen galten auch nach dem alten Recht nur für den privaten Reiseverkehr und nicht für gewerbsmässiges Verbringen und nicht für mehr als 5 Hunde. Insofern hatte man da durchaus Handhabe gegen Welpenhandel.
    Ich persönlich finde es fragwürdig über Tierseuchenrecht Tierschutz zu betreiben. Da solle man sich eher Fragen ob man nicht am Tierschutzgesetz oder eher noch an den Tierschutzkontrollen was ändern müsste.
    Und es gibt keinen einzigen Fall bei dem ein legal über die Ausnahmeregelungen importierter ungeimpfter Welpe später an Tollwut erkrankt ist, insofern ist es in tierseuchenrechtlicher Hinsicht unverständlich diese Regelung zu verschärfen.
    Das einzige was man erreicht ist, dass die Züchterwelpen jetzt auch (unnötig) illegal kommen.

  • @Frankyfan Selbst wenn..es gilt nicht.


    Hunde aus nicht-gelisteten Drittländern brauchen ja einen Bluttest. Und dann noch eine Wartezeit von 3 Monaten. Da ist es auch egal, was irgendein Titer sagt ;)

  • Dass es nicht geht ist mir klar, die Frage war nur ob es theoretisch möglich ist. Denn du kannst ja Tollwut nach Impfung titern, ich wusste nur nicht ob es in dem Alter schon geht, da die maternale Antikörper eigentlich schützen müssten.
    Also quasi maternale Antikörper titern.
    Ich finde es auch sehr schade dass es dieses Gesetz gibt, ich persönlich würde mir jetzt keinen Auslands Welpen mehr holen weil ich 15 Wochen zu spät finde.

  • Ja, eigentlich unnötig weil es nicht geht, kam mir aber eben einfach so ins Hirn. Ich werde mal meine Tierärztin fragen wenn Sie das nächste Mal da ist ob man das theoretisch könnte, auch wenn es keine praktische Relevanz hat.

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