Hundehalter tritt Hund nach Fehlverhalten massiv

  • Um "Strafe" geht es uns nur zweitrangig. Aber ein Brief "von oben" wird wahrscheinlich eher eine Verhaltensänderung bewirken als Leute, die einen ansprechen.

  • Es geht daum ein Zeichen zu setzen. Nicht wegschauen weil "bringt ja eh nix" sondern sich kümmern und Einfluss nehmen, so gut es geht.
    Würde ich auch machen, finde ich toll :bindafür:

  • Um "Strafe" geht es uns nur zweitrangig. Aber ein Brief "von oben" wird wahrscheinlich eher eine Verhaltensänderung bewirken als Leute, die einen ansprechen.


    Wird auch nicht passieren.
    Die rechtlich zuständigen Stellen werden keinen Handlungsbedarf sehen, weil zu wenig passiert ist.

  • Was soll da passieren wenn man keinen Namen oder Adresse hat?


    Ich spreche so etwas an wenn ich es beobachte und bin da auch recht deutlich, aber versuche höflich zu bleiben. Oft sind es Leute die zu viel CM geschaut haben und bei ihm den Seitenkick gesehen haben. :mute:
    Da kann man gut eine Unterhaltung beginnen und ev. auch Hilfe anbieten. Gemeinsam vielleicht mal auf ne Gassirunde verabreden.
    Allerdings wenn das Gegenüber beratungsresistent ist wirst du nicht viel machen können. Wenn man sich überall einmischen würde wo man Tierleid sieht müsste der Tag 100 Stunden haben. Das ist leider so.
    Ich habe auch schon Eltern gesehen die am Arm ihrer Kinder rütteln und zerren weil die was gemacht haben, so dass man Angst haben muss sie kugeln dem Kind die Schulter aus. Da mische ich mich auch rein und werde sehr deutlich. Aber sobald sie um die Ecke sind wird das denen wahrscheinlich egal sein und schlimmstenfalls muss das Kind dann meine Ansprache auch noch ausbaden.
    Ist immer eine Gradwanderung. Aber wegschauen ist definitiv keine Alternative.

  • schara: Also, ICH habe noch nie gesehen, dass Herr Milan einen Hund getreten hat :denker: Andernfalls bitte um Angabe der Quelle, bevor hier sowas behauptet wird.


    Zuständig wäre im vorliegenden Sachverhalt definitiv das Ordnungsamt. Der Halter dürfte auch zu ermitteln sein, sofern er seinen
    Hund angemeldet hat.
    DU bist aber allein in der Beweispflicht für die von dir beobachtete mutmaßliche Ordnungswiedrigkeit. Du musst beweisen, ob der Hund
    Schmerzen hatte bzw. wie stark der Halter seinen Hund getreten hat. Dies wird schwierig, sofern du keine weiteren Zeugen oder die
    Szene videografiert vorlegen kannst. Andernfalls dürfte das Ordnungsamt das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
    einstellen.

  • Andernfalls dürfte das Ordnungsamt das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
    einstellen.

    Aber es gibt dann schon mal einen Bericht über die Person.

  • Polizei glaub ich eher nicht, ist ja keine Straftat; OA auch nicht, ist keine Ordnungswidrigkeit.Ich würd dem die Tierschützer auf den Hals hetzen, die wissen schon, wie sie vorgehen müssen.

    Natürlich ist Tierquälerei ein Straftatbestand! Eine Anzeige bei der Polizei macht Sinn, wenn Zeugen da sind und die Andresse des Täters bekannt ist. Der "Tierschutz" hat überhaupt keine rechtliche Handhabe gegen Tierquäler, auch wenn das fälschlicherweise immer wieder behauptet wird.

  • Natürlich ist Tierquälerei ein Straftatbestand!

    Ich hab auch niemals etwas anderes behauptet.
    Aber eine Anzeige bei der Polizei wird nicht viel bringen.


    Ausprobieren und Rückmeldung geben. Dann sehen wir was passiert ist.

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