Hundehalter tritt Hund nach Fehlverhalten massiv

  • Hallo Ihr Lieben :winken:


    Mein Mann arbeitet bei der Stadt und hat Folgendes beobachtet:


    HH mit WSS führt diesen an der Leine und entfernt gerade dessen Hinterlassenschaft.
    Ein anderer HH geht mit seinem Hund so weit entfernt vorbei wie es der Weg zulässt.
    Der WSS randaliert an der Leine und der HH reagiert darauf nicht. Kurz darauf zieht er den ESS an der Leine zu sich heran und tritt ihn massiv im die Seite bzw. Weichteile.


    Nun musste er an meinem Mann und seinem Kollegen vorbei und mein Mann sprach ihn diplomatisch auf sein Fehlverhalten an. Reaktion = Null :muede:


    Nun möchte er den HH anzeigen. Er weiß zwar den Namen nicht, aber die ungefähre Adresse (Sackgasse).


    Macht eine Anzeige "Sinn"?
    Wer ist zuständig: Polizei oder Ordnungsamt?


    Uns tut der Hund einfach leid, weil er für Erziehungsdefizite mißhandelt wird und möchten, dass der HH zumindest merkt, dass das für die Umwelt nicht ok ist.


    Liebe Grüße


    Svenja

  • Find ich gut dass Ihr Ärger macht, auch wenn schlussendlich nichts dabei rauskommen sollte.
    Ein Zeichen setzen ist extrem wichtig :dafuer:


    Wenn Ihr ungefähr die Adresse wisst, fragt dort nach wo man die Hundesteuer bezahlt. Die wissen Bescheid.
    Ansonsten kann ich nicht helfen, bei uns läuft das anders :smile:

  • Ich würde es gut finden, wenn Ihr was unternehmt, man schaut viel zu oft weg und Tiere können sich nicht wehren. Vielleicht war der HH ja schon auffällig.

  • Macht eine Anzeige "Sinn"?
    Wer ist zuständig: Polizei oder Ordnungsamt?

    Polizei glaub ich eher nicht, ist ja keine Straftat; OA auch nicht, ist keine Ordnungswidrigkeit.
    Ich würd dem die Tierschützer auf den Hals hetzen, die wissen schon, wie sie vorgehen müssen.

  • Einem Tier Schmerzen zuzufügen ist verboten. Auch bei Euch.
    Wer ist "der Tierschutz"?

  • Wer ist "der Tierschutz"?

    Tierschutzverein, private Tierschützer. Gibt genug Möglichkeiten.


    Bei Polizei oder OA wird man damit nicht weit kommen.

  • Im Grunde ist das Vet-Amt dafür zuständig - obwohl die wahrscheinlich sagen, sie hätten "Besseres" zu tun. Da kann man eigentlich nur hartnäckig bleiben und die solange nerven, bis sich da irgendwas ergeben hat.


    Ansonsten: den zuständigen TS-Verein kontaktieren und dort nachfragen, welche Vorgehensweise in diesem Fall die Sinnvollste ist. Die kennen ihre Pappenheimer und wissen, wen man auf welchem Amt ansprechen sollte und ob man ev. nicht doch Anzeige bei der Polizei erstatten sollte. Ein Vergehen gegen das TschG ist nunmal anzeigewürdig - auch wenn die Polizei das genauso wie das Vet-Amt im Zweifelsfalle so nicht sieht und so einer "Bagatelle" keinen Raum geben möchte.


    Aus Erfahrung: hartnäckig bleiben und immer wieder nerven und nachhaken :nicken: :nicken:

  • auch wenn die Polizei das genauso wie das Vet-Amt im Zweifelsfalle so nicht sieht und so einer "Bagatelle" keinen Raum geben möchte.

    Das ist eben das Problem, es wird dann im Sande verlaufen.
    Ich würde sowas immer über den Tierschutz machen, die sind meisten sehr engagiert und hartnäckig genug.

  • Das ist eben das Problem, es wird dann im Sande verlaufen.
    Ich würde sowas immer über den Tierschutz machen, die sind meisten sehr engagiert und hartnäckig genug.

    Deshalb habe ich das hier empfohlen:


    den zuständigen TS-Verein kontaktieren und dort nachfragen, welche Vorgehensweise in diesem Fall die Sinnvollste ist. Die kennen ihre Pappenheimer und wissen, wen man auf welchem Amt ansprechen sollte und ob man ev. nicht doch Anzeige bei der Polizei erstatten sollte.


    Übers Hartnäckigbleiben kriegt man häufig eine Menge geregelt. Klar, Polizei jagt lieber Verkehrssünder als Hunde-Mißhandler - aber wenn man auf die Aufnahme einer Anzeige besteht, kann man zumindest nachhaken. Und dem angezeigten HH wird es bestimmt zumindest unangenehm sein......

  • Tierschutzverein, private Tierschützer. Gibt genug Möglichkeiten.


    Die haben keinerlei rechtliche Handhabe.


    Auch das VetAmt wird sich nicht so wirklich dafür interessieren. Die Beobachtung einer einzelnen Verfehlung ohne unittelbare starke Verletzungen am Tier, wird zu keinerlei Verurteilung oder Strafe führen.

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