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Frag doch mal Ute, warum nix passiert.
Warum sollte ich?
Na weil du offensichtlich Informationsbedarf hast?
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Warum sollte ich?
Na weil du offensichtlich Informationsbedarf hast?
Ich habe obiges gefragt, weil es mich wirklich interessiert. Warum man nicht ne Kanzlei einschaltet, die das Ganze vor Gericht bringt. Wurden denn da schon Klagen eingereicht, die abgeschmettert wurden?
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Na weil du offensichtlich Informationsbedarf hast?
Ich habe obiges gefragt, weil es mich wirklich interessiert. Warum man nicht ne Kanzlei einschaltet, die das Ganze vor Gericht bringt. Wurden denn da schon Klagen eingereicht, die abgeschmettert wurden?
Na klar. Hier nochmal exemplarisch wie sich sowas schön im Sand verläuft. Irgendwann einmal wird es auch so eine Auflistung von der HHF geben
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Aber da gehts doch nicht um die Hellhound Foundation, oder?
Wenn ich die Frage jetzt richtig verstanden habe, gings darum, ob bei der Hellhound Foundation tatsächlich Hunde sitzen, für die es von Amts wegen eine Tötungsanordnung gibt. Das wäre natürlich schon krass.
Wovon ich schon öfter gehört habe: Das solche Unterbringungen von Haltern genutzt werden, um eine Tötungsanordnung abzuwehren. Bzw. bei erfolgreicher Klage dagegen. Aber wenn sie da ist, dann musste der entsprechende Hund doch von Amts wegen beschlagnahmt werden.
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Aber da gehts doch nicht um die Hellhound Foundation, oder?
Nö.
Allerdings ist für mich ein nicht wirklich überprüfbares "Na klar" als Antwort auf ob es mögliche laufende Klagen gibt, jetzt auch nicht unbedingt aussagekräftig.
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Also ich hab die Aussage so verstanden, dass die Hunde NUR in der HHF leben dürfen, vermutlich weil das als "sicher" gilt und sie da keinen "Schaden anrichten" können. Sie dürfen aber NICHT vermittelt werden. Sollten sie, warum auch immer, nicht mehr in der HHF leben können - müssen sie sterben.
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Also ich hab die Aussage so verstanden, dass die Hunde NUR in der HHF leben dürfen, vermutlich weil das als "sicher" gilt und sie da keinen "Schaden anrichten" können. Sie dürfen aber NICHT vermittelt werden. Sollten sie, warum auch immer, nicht mehr in der HHF leben können - müssen sie sterben.
Wenns ne Verfügung von Amtswegen gibt, gibt's ne Verfügung, die eingehalten werden muss.
Kann man als Eigentümer gegen klagen, aber den Hund so einfach woanders unterbringen und meinen, damit wäre es das, geht nicht. Kann man machen, dann verzögert sich das alle klar - aber Verfügung ist Verfügung.
Deshalb hab ich gefragt.
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Also ich hab die Aussage so verstanden, dass die Hunde NUR in der HHF leben dürfen, vermutlich weil das als "sicher" gilt und sie da keinen "Schaden anrichten" können. Sie dürfen aber NICHT vermittelt werden. Sollten sie, warum auch immer, nicht mehr in der HHF leben können - müssen sie sterben.
Wenns ne Verfügung von Amtswegen gibt, gibt's ne Verfügung, die eingehalten werden muss.
Kann man als Eigentümer gegen klagen, aber den Hund so einfach woanders unterbringen und meinen, damit wäre es das, geht nicht. Kann man machen, dann verzögert sich das alle klar - aber Verfügung ist Verfügung.
Deshalb hab ich gefragt.
Oft gibt es einen Passus, dass eine anderweitige Unterbringung möglich ist. In einigen Ländern für vom Land bestelle Sachkundige für Gefahrenhunde
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Wollt ich grad fragen, kann es nicht sein dass die Ausnahme vom Amt genehmigt wurde?
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Wenns ne Verfügung von Amtswegen gibt, gibt's ne Verfügung, die eingehalten werden muss.
Kann man als Eigentümer gegen klagen, aber den Hund so einfach woanders unterbringen und meinen, damit wäre es das, geht nicht. Kann man machen, dann verzögert sich das alle klar - aber Verfügung ist Verfügung.
Deshalb hab ich gefragt.
Oft gibt es einen Passus, dass eine anderweitige Unterbringung möglich ist. In einigen Ländern für vom Land bestelle Sachkundige für Gefahrenhunde
Und dann würde mich ehrlich interessieren, ob es in den Fällen hier den Passus auch gibt.
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