Herdenschutzhunde an der Herde und technischer Herdenschutz
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Da der Wolf streng geschützt ist, ist es immer ein Vergehen gegen das Bundesnaturschutzgesetz und nicht „nur“ ein Schonzeitvergehen, ganz egal wo das Ganze stattfindet oder ob der Wolf auch dem Jagdrecht unterliegt (eben mit ganzjähriger Schonzeit).
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WorkingDogs Ging in den zitierten Passagen um den Bärenangriff in Frankreich, von paar Seiten vorher.
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WorkingDogs Ging in den zitierten Passagen um den Bärenangriff in Frankreich, von paar Seiten vorher.
Auch da würde das Jagdrecht nichts ändern, weil das Bundesnaturschutzgesetz greift und das schlimme ja der Verstoß gegen dieses wäre. Das Gesetz kommt da bei großen, proaktiven Raubtieren einfach an seine Grenzen. Jagdrechtlich ist ein Schonzeitvergehen auch nicht ohne, aber man hätte dann einfach zwei Vergehen statt einem.
Auf der anderen Seite passieren ständig Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, gesellschaftlich völlig akzeptiert. Das beste Beispiel ist das schneiden von Bäumen und Hecken zur Brut- und Setzzeit. Interessiert niemanden, finden ganz viele auch total legitim. Sogar die Kommunen und der Gesetzgeber ignorieren dieses Gesetz an der Stelle oft völlig.
Auch das Entfernen von Unkraut mittels Gift auf Wegen ist kein kleiner Verstoß, der gesellschaftlich ignoriert wird.
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Auch da würde das Jagdrecht nichts ändern, weil das Bundesnaturschutzgesetz greift und das schlimme ja der Verstoß gegen dieses wäre. Das Gesetz kommt da bei großen, proaktiven Raubtieren einfach an seine Grenzen. Jagdrechtlich ist ein Schonzeitvergehen auch nicht ohne, aber man hätte dann einfach zwei Vergehen statt einem.
Dafür müssten wir aber erst wieder in Frankreich 🇫🇷 einmarschieren, um unsere Gesetze dort durchzusetzen. 😅
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Auch da würde das Jagdrecht nichts ändern, weil das Bundesnaturschutzgesetz greift und das schlimme ja der Verstoß gegen dieses wäre. Das Gesetz kommt da bei großen, proaktiven Raubtieren einfach an seine Grenzen. Jagdrechtlich ist ein Schonzeitvergehen auch nicht ohne, aber man hätte dann einfach zwei Vergehen statt einem.
Dafür müssten wir aber erst wieder in Frankreich 🇫🇷 einmarschieren, um unsere Gesetze dort durchzusetzen. 😅
Die Problematik könnte ähnlich sein, der schutzstatus ist ja EU-Recht und den schlägt nationales Jagdrecht meine ich nicht. Aber da bin ich dann in der Tat rechtlich raus
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Der Schutzstatus wurde doch runtergesetzt
Was das in der Praxis bedeutet habe ich noch nicht gelesen
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WorkingDogs Ging in den zitierten Passagen um den Bärenangriff in Frankreich, von paar Seiten vorher.
Auch da würde das Jagdrecht nichts ändern, weil das Bundesnaturschutzgesetz greift und das schlimme ja der Verstoß gegen dieses wäre. Das Gesetz kommt da bei großen, proaktiven Raubtieren einfach an seine Grenzen. Jagdrechtlich ist ein Schonzeitvergehen auch nicht ohne, aber man hätte dann einfach zwei Vergehen statt einem.
Ich kann nicht sagen, wie die Gesetze in Frankreich sind, aber in Deutschland wäre der Angriff eines Bären ein Notstand und es würde entsprechend geprüft werden, ob mit angemessenen Mitteln reagiert wurde.
So ist z.B. auch der niederländische Jäger, der auf einer Jagd 2019 in Deutschland einen Wolf erschoss, um Jagdhunde zu schützen mittlerweile zweimal, in erster und in zweiter Instanz, frei gesprochen worden.
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Wenn Wolf oder Bär ein Schaf reißt, berührt mich das weniger.
Ich denke, das liegt daran, dass die emotionale Distanz größer ist, wenn man keine Weidetiere hält.
Ich mag Hunde, Wölfe, Bären, Schafe. Ich esse aber auch Tiere.
So gehts mir auch.
Möglicherweise mit dem Unterschied, dass es für mich eine Menge ausmacht, wie die Tiere sterben, die ich esse. (Das Leben vorher ist auch wichtig und gehört da auch mit hinein). Ich esse Wild und per Weideschuss getötete Tiere. Meine eigenen Tiere kann ich aber auch nicht essen. Dazu sind sie mir zu nah.
Eins der großen Probleme, die ich mit Wolf/Bär/Sperber und Co habe, ist, dass der Tod durch sie überaus grausam sein kann. Lebendig angefressen, Stress und Panik. Ich hab die Tage erst ein Sperberopfer erlöst, die Bachstelze hat noch gelebt, war aber bereits tödlich angefressen. Wir haben den Sperber versehentlich gestört beim auf die Weide lassen der Rinder, dadurch hab ich mich verantwortlich gefühlt. Nicht das Töten an sich ist dabei das Problem, aber das Wie des Sterbens für die Beutetiere.
Ich sehe mich selbst als weit näher an natürlichen Abläufen als Großteile der übrigen Bevölkerung, aber dieses Mensch-Sein mit der Fähigkeit, Empathie zu empfinden, ist dabei etwas, das mir oft zu schaffen macht. Missen will ich das aber nicht - dann würde ich keine Tiere mehr halten wollen.
Es gab mal ein Video aus Litauen von einem Bärenangriff auf ein Rind.
Da sind Leuts mit einem Lkw drauf zugefahren, haben die Situation erkannt und den Rückwärtsgang eingelegt.
Ich als Rinderhalter habe den kurzen Hoffnungsschimmer beim Rind gesehen, es ist mit dem Bären im Kreuz ein paar Schritte auf den LkW zugetorkelt und als der LkW rückwärts abzischte, konnte ich jede Hoffnung beim Rind entweichen sehen, in diesem Moment hat es aufgegeben.
Ich hätte mir so sehr gewünscht, dass es die Möglichkeit gegeben hätte, es wenigstens zu erschiessen, damit das Leid und die schreckliche Angst ein Ende hätten. Mir hat das Alpträume gemacht, weil man natürlich automatisch an die eigenen Tiere denkt bei sowas.
Irgendwie ist das einfach ein unendlich schwieriges Thema.
Ja, absolut.
Ich denke, es macht schon viel aus, wenn man sich dessen bewußt ist.
Empathie macht es vielleicht schwieriger, mit all dem umzugehen, aber sie ist auch das, was uns zu Menschen macht.
Danke für deine Gedanken.
Das fasst es wirklich gut zusammen.
Mit Empathie sind im Grunde weder viele Ecken des Tierreichs, noch der - nicht durch Regeln eingehegte - Mensch zu ertragen.
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Ich kann nicht sagen, wie die Gesetze in Frankreich sind, aber in Deutschland wäre der Angriff eines Bären ein Notstand und es würde entsprechend geprüft werden, ob mit angemessenen Mitteln reagiert wurde.
So ist z.B. auch der niederländische Jäger, der auf einer Jagd 2019 in Deutschland einen Wolf erschoss, um Jagdhunde zu schützen mittlerweile zweimal, in erster und in zweiter Instanz, frei gesprochen worden.
Ja, Notstand kann selbstverständlich greifen, aber das sind ja Einzelfallentscheidungen. Mir ging es eher darum zu verdeutlichen, dass eine Aufnahme ins Jagdrecht nichts dahingehend verändert, solange der Schutzstatus ist wie er ist und das Bundesnaturschutzgesetz greift. Nur weil die Tierarten dem Jagdrecht unterliegen, fällt eine eventuelle Strafe nicht geringer aus, aber Notstand kann natürlich greifen, auch unabhängig vom Jagdrecht.
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Hier waren es bis jetzt ein Marder, ein Fuchs und Stallkater-Anwärter Sir Tobi, der vom Heuboden in den Stall gefallen ist.
Wobei der Kater das überlebt hätte, wenn er keinen Klinik-Keim erwischt hätte. Doppelt bitter.
Die Hunde machen ihren Job. Das muss man akzeptieren können.
Wenn ich in der Nähe bin, kann ich die Hunde abbrechen - aber ich bin nicht 24/7 in der Nähe und wenn sie ein Tier bereits in der Mangel haben, hat man nur wenige Bruchteile von Sekunden Zeit, sich für einen Abbruch oder nicht zu entscheiden. Ein schwer verletztes Wildtier ziehen zu lassen, ist nämlich auch nicht das Wahre. Bis es bei einer Nachsuche gefunden würde, kann viel Zeit vergehen.
Hier bei mir wirds den Wildtieren maximal erschwert, die Präsenz der Hunde einschätzen zu können - wegen der Nachtruhe-Geschichte, sind Rinder und Hunde nachts ja nicht auf den Flächen. Das verleitet die Wildtiere dazu, da eben doch zu queren, sich aufzuhalten. Jeden Morgen beim Rausbringen hoffe ich, dass alle bereits weg sind, ich hab ein ausgeklügeltes System aus Toren, Rufen und in die Hände klatschen, um sie noch rechtzeitig aufzuscheuchen.
Ich finds gut, dass das Gestüt so offen damit umgeht, die meisten Tierhalter schweigen bei sowas, weil die Akzeptanz für die Arbeit mit HSH in der Bevölkerung eh mau ist und weitere Anfeindungen oder Schwierigkeiten befürchtet werden, zu Recht.
Die Tiere, die es erwischt, sind im Normalfall alte Bekannte, mit denen man sich seit Jahren den Lebensraum teilt.
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