Herdenschutzhunde an der Herde und technischer Herdenschutz

  • Da der Wolf streng geschützt ist, ist es immer ein Vergehen gegen das Bundesnaturschutzgesetz und nicht „nur“ ein Schonzeitvergehen, ganz egal wo das Ganze stattfindet oder ob der Wolf auch dem Jagdrecht unterliegt (eben mit ganzjähriger Schonzeit).

  • WorkingDogs Ging in den zitierten Passagen um den Bärenangriff in Frankreich, von paar Seiten vorher.

    Auch da würde das Jagdrecht nichts ändern, weil das Bundesnaturschutzgesetz greift und das schlimme ja der Verstoß gegen dieses wäre. Das Gesetz kommt da bei großen, proaktiven Raubtieren einfach an seine Grenzen. Jagdrechtlich ist ein Schonzeitvergehen auch nicht ohne, aber man hätte dann einfach zwei Vergehen statt einem.


    Auf der anderen Seite passieren ständig Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, gesellschaftlich völlig akzeptiert. Das beste Beispiel ist das schneiden von Bäumen und Hecken zur Brut- und Setzzeit. Interessiert niemanden, finden ganz viele auch total legitim. Sogar die Kommunen und der Gesetzgeber ignorieren dieses Gesetz an der Stelle oft völlig.


    Auch das Entfernen von Unkraut mittels Gift auf Wegen ist kein kleiner Verstoß, der gesellschaftlich ignoriert wird.

  • Auch da würde das Jagdrecht nichts ändern, weil das Bundesnaturschutzgesetz greift und das schlimme ja der Verstoß gegen dieses wäre. Das Gesetz kommt da bei großen, proaktiven Raubtieren einfach an seine Grenzen. Jagdrechtlich ist ein Schonzeitvergehen auch nicht ohne, aber man hätte dann einfach zwei Vergehen statt einem.

    Dafür müssten wir aber erst wieder in Frankreich 🇫🇷 einmarschieren, um unsere Gesetze dort durchzusetzen. 😅

  • Auch da würde das Jagdrecht nichts ändern, weil das Bundesnaturschutzgesetz greift und das schlimme ja der Verstoß gegen dieses wäre. Das Gesetz kommt da bei großen, proaktiven Raubtieren einfach an seine Grenzen. Jagdrechtlich ist ein Schonzeitvergehen auch nicht ohne, aber man hätte dann einfach zwei Vergehen statt einem.

    Dafür müssten wir aber erst wieder in Frankreich 🇫🇷 einmarschieren, um unsere Gesetze dort durchzusetzen. 😅

    Die Problematik könnte ähnlich sein, der schutzstatus ist ja EU-Recht und den schlägt nationales Jagdrecht meine ich nicht. Aber da bin ich dann in der Tat rechtlich raus :D

  • WorkingDogs Ging in den zitierten Passagen um den Bärenangriff in Frankreich, von paar Seiten vorher.

    Auch da würde das Jagdrecht nichts ändern, weil das Bundesnaturschutzgesetz greift und das schlimme ja der Verstoß gegen dieses wäre. Das Gesetz kommt da bei großen, proaktiven Raubtieren einfach an seine Grenzen. Jagdrechtlich ist ein Schonzeitvergehen auch nicht ohne, aber man hätte dann einfach zwei Vergehen statt einem.

    Ich kann nicht sagen, wie die Gesetze in Frankreich sind, aber in Deutschland wäre der Angriff eines Bären ein Notstand und es würde entsprechend geprüft werden, ob mit angemessenen Mitteln reagiert wurde.

    So ist z.B. auch der niederländische Jäger, der auf einer Jagd 2019 in Deutschland einen Wolf erschoss, um Jagdhunde zu schützen mittlerweile zweimal, in erster und in zweiter Instanz, frei gesprochen worden.

  • Danke für deine Gedanken.


    Das fasst es wirklich gut zusammen.


    Mit Empathie sind im Grunde weder viele Ecken des Tierreichs, noch der - nicht durch Regeln eingehegte - Mensch zu ertragen.

  • Ich kann nicht sagen, wie die Gesetze in Frankreich sind, aber in Deutschland wäre der Angriff eines Bären ein Notstand und es würde entsprechend geprüft werden, ob mit angemessenen Mitteln reagiert wurde.

    So ist z.B. auch der niederländische Jäger, der auf einer Jagd 2019 in Deutschland einen Wolf erschoss, um Jagdhunde zu schützen mittlerweile zweimal, in erster und in zweiter Instanz, frei gesprochen worden.

    Ja, Notstand kann selbstverständlich greifen, aber das sind ja Einzelfallentscheidungen. Mir ging es eher darum zu verdeutlichen, dass eine Aufnahme ins Jagdrecht nichts dahingehend verändert, solange der Schutzstatus ist wie er ist und das Bundesnaturschutzgesetz greift. Nur weil die Tierarten dem Jagdrecht unterliegen, fällt eine eventuelle Strafe nicht geringer aus, aber Notstand kann natürlich greifen, auch unabhängig vom Jagdrecht.

  • Hier waren es bis jetzt ein Marder, ein Fuchs und Stallkater-Anwärter Sir Tobi, der vom Heuboden in den Stall gefallen ist.

    Wobei der Kater das überlebt hätte, wenn er keinen Klinik-Keim erwischt hätte. Doppelt bitter.


    Die Hunde machen ihren Job. Das muss man akzeptieren können.

    Wenn ich in der Nähe bin, kann ich die Hunde abbrechen - aber ich bin nicht 24/7 in der Nähe und wenn sie ein Tier bereits in der Mangel haben, hat man nur wenige Bruchteile von Sekunden Zeit, sich für einen Abbruch oder nicht zu entscheiden. Ein schwer verletztes Wildtier ziehen zu lassen, ist nämlich auch nicht das Wahre. Bis es bei einer Nachsuche gefunden würde, kann viel Zeit vergehen.

    Hier bei mir wirds den Wildtieren maximal erschwert, die Präsenz der Hunde einschätzen zu können - wegen der Nachtruhe-Geschichte, sind Rinder und Hunde nachts ja nicht auf den Flächen. Das verleitet die Wildtiere dazu, da eben doch zu queren, sich aufzuhalten. Jeden Morgen beim Rausbringen hoffe ich, dass alle bereits weg sind, ich hab ein ausgeklügeltes System aus Toren, Rufen und in die Hände klatschen, um sie noch rechtzeitig aufzuscheuchen.


    Ich finds gut, dass das Gestüt so offen damit umgeht, die meisten Tierhalter schweigen bei sowas, weil die Akzeptanz für die Arbeit mit HSH in der Bevölkerung eh mau ist und weitere Anfeindungen oder Schwierigkeiten befürchtet werden, zu Recht.


    Die Tiere, die es erwischt, sind im Normalfall alte Bekannte, mit denen man sich seit Jahren den Lebensraum teilt.


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