Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIII

  • Hilfsmittel bekommt man auf ärztliches Rezept. Arzt muss die Notwendigkeit begründen und Rezept ausstellen und das ganze kostet Dich nichts.

    Wie bereits oben geschrieben: die Krankenkasse gibt hier eine falsche Auskunft, die wollen ihre Pflegekasse nicht belasten.

  • @Dakosmitbewohner

    Mein Großer, jetzt 11 Jahre, war als Junghund sehr gestresst von läufigen Hündinnen.

    In der Nachbarschaft wohnt eine Bekannte mit Havaneserhündin. Als die dann läufig war hab ich sie einfach gefragt, ob wir nicht mal ne Runde zusammen gehen können. Es war stressig für uns alle, ich hab Mika ständig verboten, die Hündin zu nerven, aber es hat nachhaltig gewirkt.

    Im Jahr drauf konnte ich ihn von einer läufigen Aussiehündin abrufen ( die war mit einer Freundin der Besitzerfamilie unterwegs und die hat sie auf meinen Zuruf " die kennen sich" von der Leine gelassen und erst Minuten später " oh, ich hab vergessen, daß sie läufig ist " gesagt:fear: ).

    Ob die Radikalmethode bei jedem Rüden wirkt, weiß ich natürlich nicht.

  • Hilfsmittel bekommt man auf ärztliches Rezept. Arzt muss die Notwendigkeit begründen und Rezept ausstellen und das ganze kostet Dich nichts.

    Wie bereits oben geschrieben: die Krankenkasse gibt hier eine falsche Auskunft, die wollen ihre Pflegekasse nicht belasten.

    Was man bezahlen muss ist die gesetzliche Zuzahlung (Zuzahlung von zehn Prozent für jedes Hilfsmittel (zum Beispiel Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro. ... Ausnahmen bilden Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (zum Beispiel Inkontinenzhilfen) sofern keine Befreiung von den Zuzahlungen vorliegt. Versicherte ab 18 Jahren müssen Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze bezahlen, ist diese erreicht kann man sich befreien lassen oder kann eine Rückerstattung von zuviel geleisteten Zuzahlungen bei der Kasse beantragen. Bei Fragen hierzu könnt ihr euch gerne an mich wenden :-)

  • Hat jemand von euch ein bisschen Ahnung von Vertragsrecht?

    Es geht um eine (lockere) mündliche Absprache die damit Verbunden war das schriftliche Angebot binnen 3 Tagen vorzulegen. Angebot kam erst 3 Wochen später (und nur auf erneute Nachfrage). Ist uns aber zu teuer. Und nun sollen wir das trotzdem bezahlen, weil schon bestellt und die 14 Tage Frist zum Rücktritt vom Vertrag bereits verstrichen sind. Hab ich da irgendwelche Möglichkeiten (Artikel ist noch nicht geliefert)? Gerne via PN.

    Vielen Dank schön mal :)

  • Wenn's hart auf hart kommt, steht dann Aussage gegen Aussage und vor Gericht hat die andere Partei sehrwahrscheinlich keine Chance.

    Aber: Du bist denen ja eigentlich ziemlich ausgeliefert, also können sie auch Druck machen.

    Fragt sich einfach, was die schlussendliche Konsequenz ist von dem Ganzen.

    Hast Du einen halbwegs vernünftigen Ansprechpartner, schnapp Dir den und red' mit ihm, im Zweifel biete an, Dich mit dem Lieferanten von dem Teil rumzuschlagen :D das wird er nicht wollen.

    Kannst ja auch versuchen, ihn runterzuhanedeln, Möglichkeiten gibt's viele.

  • Hat jemand von euch ein bisschen Ahnung von Vertragsrecht?

    Es geht um eine (lockere) mündliche Absprache die damit Verbunden war das schriftliche Angebot binnen 3 Tagen vorzulegen. Angebot kam erst 3 Wochen später (und nur auf erneute Nachfrage). Ist uns aber zu teuer. Und nun sollen wir das trotzdem bezahlen, weil schon bestellt und die 14 Tage Frist zum Rücktritt vom Vertrag bereits verstrichen sind. Hab ich da irgendwelche Möglichkeiten (Artikel ist noch nicht geliefert)? Gerne via PN.

    Vielen Dank schön mal :)

    Muss man einem Angebot nicht erst schriftlich zusagen damit bestellt wird usw für den Fall das es dem Kunden doch zu teuer ist oder nicht gefällt weil man dann auf den Kosten hocken bleibt?

    So kenn ich das zumindest. Mündliche Bestellannahme geht meist nur wenn man in einer langjährigen Geschäftsbeziehung zum Kunden steht. Und selbst da wird wie bei Neukunden eine schriftliche Auftragsbestätigung geschickt um nochmal prüfen zu lassen wegen Preis, Menge usw ob alles passt. Und diese sollte man normal auch schriftlich bestätigen.

    Hab ihr dem Angebot zugestimmt?

  • Rücktritt vom Vertrag

    Ein Angebot ist ein Angebot und keine Bestellung oder Vertrag.

    Eine Bestellung oder auch Vertrag muss unterschrieben werden.

    Ein Angebot verpflichtet nicht zum Kauf, sonst wäre es ja kein Angebot.

  • Manchmal fühle ich mich schlecht

    weil du nicht so oft mit mir sprechen willst

    Dann vermisse ich die Zeit

    Als ich sauer auf dich sein konnte

    Nun ist es still

    Mit dem Einbruch der Nacht

    Flüstere ich jetzt leise

    Hörst du mich vielleicht

    Ich weiß nur nicht wie

    Bei allem was ich tue

    Ich mag es nicht wenn es Abend ist

    Oh denn abends vermisse ich dich oft

    Du weißt, dass ich nicht zuhöre wenn du so sprichst

    Und es trifft mich so und dann geht es (?)

    Sag mir dass es gut wird

    Gib mir ein Stück Zukunft

    Oder muss ich dich doch gehen lassen?

    Ich mag es nicht wenn es Abend ist

    Jetzt stehst du hier wieder vor mir

    Ich zweifle keine Sekunde

    Fühlst du das auch?

    Deine Hand in meiner

    Oder ist das zu wenig um weiterzumachen?

    Ich fühle nicht dass du kämpfst

    Ist es vielleicht vorbei?

    Ich weiß nur nicht wie

    Bei allem was ich tue

    Ich mag es nicht wenn es Abend ist

    Oh denn abends vermisse ich dich oft

    Du weißt, dass ich nicht zuhöre wenn du so sprichst

    Und es trifft mich so und dann geht es (?)

    Sag mir dass es gut wird

    Gib mir ein Stück Zukunft

    Oder muss ich dich doch gehen lassen?

    Ich mag es nicht wenn es Abend ist

    Ich mag es nicht wenn es Abend ist

    Oh denn abends vermisse ich dich oft

    Ich mag es nicht wenn es Abend ist

    Ich habe dich wirklich oft vermisst


    Ist teilweise etwas sinngemäß und klingt nicht mehr ganz so poetisch :D Bei der eine Zeile bin ich mir auch nicht ganz sicher was das heißen soll.

  • Ein Angebot ist kein Vertrag. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Angebot angenommen worden ist. Wenn X glaubt, dass er Euch jetzt festnageln kann, weil vor Wochen mündlich was besprochen worden ist, dann muss er das beweisen können.

    Dein Fall erinnert mich an meinen Fensterbauer. Der wurde von mir beauftragt, hat ausgemessen. Sich dann nicht mehr gemeldet. Monate später habe ich nachgefragt, er kam erneut und hat ausgemessen und mir versprochen, das Fenster zu setzen. Kam wieder nix. Ein Jahr später kam der Anruf, das Fenster wäre jetzt da und könnte eingebaut werden. Denen habe ich ganz gewaltig den Marsch geblasen. Die Drohung, sie würden mich verklagen, habe ich ignoriert. Gekommen ist da nix; die hätten da auch kein Recht bekommen.

    Das ist einfach ein Hinhalten, weil gerade andere Aufträge da sind und wenn ein Auftragsloch da ist, erinnert man sich. Braucht kein Mensch!

  • An alle, die sich versuchen wollen am Niederländischen

    Ich könnts übersetzen...., aber sorry, ist mir zu viel Text.

    Ich kann niederländisch, sprechen, schreiben und lesen.

    Hast du keinen Holländer in der Nähe? Dem macht es vielleicht Spaß.

    Wohl schon erledigt. :D

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