Schluss mit lustig für „Tutnixe“

  • Dank reichlich Hundehaltererfahrung wird mir immer unwohl, wenn ich mit Inlinern an fremden, nicht angeleinten Hunden vorbei muss. Man ist auf Inlinern einfach viel leichter zum Sturz zu bringen als als Radfahrer - und in der Regel nicht ohne sich zu verletzen.

    Aber da bist du als "Verkehrsteilnehmer" nun mal in der Pflicht, dass du adäquat in normalen Situationen reagieren kannst, ohne dich gleich zu verletzen. Wenn man sich bewusst und wissentlich "verletzungsanfälliger" macht, kann es nicht sein, dass jeder andere gleich voll haftbar ist. Das ist wie das berühmte Beispiel mit den Stöckelschühchen und Glatteis. Genauso wie man sich witterungsbedingt anpassen muss sollte man auch bezüglich seines Fortbewegungsmittels genauso sicher sein wie zu Fuß.

    Das nächste Mal kann mich noch jemand verklagen, weil er sich erschrickt wenn ich mal niese und dann dabei ausrutscht... :roll:

    Ein Hund gehört zum Alltagsbild. Die Grenze zwischen "Angriff" und scheinbarer Gefahr sind schnell fließend. Nur weil ein Hund nicht angeleint ist, ist er nicht immer automatisch gefährlicher oder ungefährlicher. So manch einer springt schon in den Busch, wenn er auf 20m Entfernung einen großen dunklen Hund sieht...und sei es nur angeleint (Schäferhund- und Rottweilerhalter wissen was ich meine |) ) Wann beginnt die Gefahr? Wenn der Hund einen anguckt? Wenn er nur in der Nähe ist und man sich nicht vorbei traut? Es herrscht nun mal nicht ganzjährig überall Anleinpflicht. Man kann sich schon bedroht fühlen durch die reine Anwesenheit eines Hundes...dann guckt er einen an, steht vielleicht im Weg...und der Rest ist Halterhaftung?! :muede:

  • Aber da bist du als "Verkehrsteilnehmer" nun mal in der Pflicht, dass du adäquat in normalen Situationen reagieren kannst, ohne dich gleich zu verletzen. Wenn man sich bewusst und wissentlich "verletzungsanfälliger" macht, kann es nicht sein, dass jeder andere gleich voll haftbar ist. Das ist wie das berühmte Beispiel mit den Stöckelschühchen und Glatteis. Genauso wie man sich witterungsbedingt anpassen muss sollte man auch bezüglich seines Fortbewegungsmittels genauso sicher sein wie zu Fuß.
    Das nächste Mal kann mich noch jemand verklagen, weil er sich erschrickt wenn ich mal niese und dann dabei ausrutscht... :roll:

    Ein Hund gehört zum Alltagsbild. Die Grenze zwischen "Angriff" und scheinbarer Gefahr sind schnell fließend. Nur weil ein Hund nicht angeleint ist, ist er nicht immer automatisch gefährlicher oder ungefährlicher. So manch einer springt schon in den Busch, wenn er auf 20m Entfernung einen großen dunklen Hund sieht...und sei es nur angeleint (Schäferhund- und Rottweilerhalter wissen was ich meine |) ) Wann beginnt die Gefahr? Wenn der Hund einen anguckt? Wenn er nur in der Nähe ist und man sich nicht vorbei traut? Es herrscht nun mal nicht ganzjährig überall Anleinpflicht. Man kann sich schon bedroht fühlen durch die reine Anwesenheit eines Hundes...dann guckt er einen an, steht vielleicht im Weg...und der Rest ist Halterhaftung?! :muede:

    Heißt die wackelige Oma darf deiner Ansicht nicht am Straßenverkehr teilnehmen?

    Das die Gefährdungshaftung auch bei erschrecken greift, ist nun nichts neues...

  • Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber zumindest kann ich mir nun den gestrigen Vorfall erklären... Kein Wunder, dass nun einige Leute meinen, Hundehalter wären "Freiwild"...

    Ich lief gestern mit Hunter und Newton (angeleint bei Fuß) am Rugby-Feld entlang. Dort parkte gerade ein Auto zum Be- und Entladen. Als uns der Mann erblickte, fing er direkt das Motzen an. "Nimm deine sch**** Köter da weg. Immer diese **** Hundehalter, die Ihre Köter überall hinsch**** lassen. Jetzt geht es euch an den Kragen! Schau, dass du Land gewinnst, sonst setzt es was."

    Ich habe gar nichts weiter dazu gesagt, sondern mir nur das Kennzeichen gemerkt und zuhause bei der Polizei angerufen...

    Ich finde die Richtung in die sich Hundehaltung die letzten zehn Jahre entwickelt echt bedenklich und bedauere es sehr. :(

  • Heißt die wackelige Oma darf deiner Ansicht nicht am Straßenverkehr teilnehmen?
    Das die Gefährdungshaftung auch bei erschrecken greift, ist nun nichts neues...

    Dazu habe ich bereits in einem anderen Beitrag was geschrieben. Eine wackelige Oma, eine gesundheitlich geheingeschränkte Person oder auch ein Kind sind nach dem Gesetz schon schwächere Verkehrsteilnehmer...jemand, der sich "künstlich" schwächer macht, sollte mMn eine Mitschuld tragen. Wie eben in dem Fall des Stöckelschuh-Glatteis-Unfalls. Oder als unsicherer Inlinefahrer.

  • am Rugby-Feld entlang.

    Kleiner Einwurf dazu:
    Rugbyfelder sind bei vielen Hundehaltern sehr beliebt und wirklich, wirklich oft komplett zugeschissen von Hunden.
    Dann geht man trainieren, fällt ein Dutzend Mal hin und 11x davon landet man in Hundekacke.
    Das ist leider wirklich so.

    Ist unschön was Dir passiert ist - aber vielleicht kannst Du ein wenig Verständtnis aufbringen.

  • Kleiner Einwurf dazu:Rugbyfelder sind bei vielen Hundehaltern sehr beliebt und wirklich, wirklich oft komplett zugeschissen von Hunden.
    Dann geht man trainieren, fällt ein Dutzend Mal hin und 11x davon landet man in Hundekacke.
    Das ist leider wirklich so.

    Ist unschön was Dir passiert ist - aber vielleicht kannst Du ein wenig Verständtnis aufbringen.

    Ich kann Verständnis dafür aufbringen, dass er sich darüber ärgert. Ja. Aber ich kann kein Verständnis dafür aufbringen, dass man seinen Unmut darüber an einer Halterin auslässt, die ihre Hunde jedes Mal vor dem Rugbyfeld anleint. Und dann noch auf diese Art und Weise. Beleidigung, Bedrohung. Er wird auf jeden Fall Besuch in blau bekommen...

  • Mich hat es überrascht, dass es dafür extra ein Urteil braucht. Wenn ich angegriffen werde, wehre ich mich - ob gegen Hunde, Menschen oder andere Spezies ist mir dabei auch egal. Und von Menschen ohne Hundeerfahrung kann man auch nicht verlangen, dass die einen Angriff von freudigem Anspringen unterscheiden können.

  • Es ist so schade dass es immer wieder soweit kommen muss.
    An meinem letzten Wohnort wurde Trainingsfussballfelder komplett eingegittert wegen Hundekacke :( :
    Da wo die Hecke ganz dicht war, wurde erst darauf verzichtet - die Kleinhundehalter vom Quartier dort liessen ihre Hunde genau dort durchschlüpfen :ugly:

    Irgendwie hoffe ich ja dass Ihr Euch nochmal in entspannt begegnet und er sich entschuldigen kann.

  • @CH-Troete Doch, war schon immer so. Dafür gab und gibt es zb. die Notstandsgesetzte im BGB (§228 u. §904) ;)

    Edit: bzw. erlaubt ist es natürlich sich zu wehren, Grundsetzlich geht es ja eher um die Frage der Schadensansprüche wie auch in dem Fall mit dem Jogger. Und die sind im BGB begründet

  • Ich selbst hasse es, wenn Leute ihre Hunde (ob angeleint oder nicht) zu meinem angeleinten lassen. Ganz besonders, wenn sie sogar aggressive Hunde haben, die meinen anpöbeln.

    Aber auch bei allerfreundlichsten Tutnixen finde ich das blöd, denn so lernt mein Hund, bei Hundesichtung an der Leine zu ziehen und vor Freude herumzuflippen.

    Das Urteil sehe ich dennoch SEHR kritisch, denn demzufolge dürfte auch jeder hundelose Spaziergänger einen desinteressiert und brav auf dem selben Weg vorbeigehenden Hund gewaltsam "abwehren" und zu Stöcken oder Pfefferspray greifen.

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