Schluss mit lustig für „Tutnixe“

  • Die Begründung ist doch deutlich klarer und fundierter in dem Urteil, danke für den link @Spitzname

    Da steht:

    " indem er seinen Hund im Wald außerhalb seiner eigenen Sichtweite laufen ließ und damit nicht mehr jederzeit anleinen konnte. "

    Verschärft wird das Ganze durch die dort geltende Gefahrenabwehrverordnung die besagt, ein Hund MUSS angeleint werden sobald sich andere Personen nähern und/oder in Sichtweite des Hundehalters gelangen.

    Der Hundehalter hat also sowohl gegen das geltende Gebot verstoßen, indem er nicht von sich aus angeleint hat; Darüber hinaus hat er allerdings auch noch zusätzlich die Kontrolle über jegliche Situation abgegeben, indem er den Hund außer Sichtweite geraten ließ.

    Auch das Gericht spricht von einer Anleinpflicht nur in Zusammenhang mit einer Gefahrenabwehrverordnung - von einer generellen Anleinpflicht spricht es nicht.

    Da wird von der KontrollMÖGLICHKEIT gesprochen, und nicht davon, auch anzuleinen (wenn kein Bedarf dafür ist).

    Das ist ein großer Unterschied.

    Edit: Im Zweifelsfall muss ich als Hundehalter evtl. nachweisen, dass ich meinen Hund auch unangeleint jederzeit kontrollieren kann, und zwar so, dass niemand dadurch belästigt wird oder gar zu schaden kommt.

  • Wenn ich richtig informiert bin, ist diese Verordnung Ländersache und nicht bundesweit einheitlich geregelt.

    So wie ich den im 1. Posting verlinkten Bericht gelesen, habe, sogar nicht mal Ländersache sondern Sache der Kommunen (Gemeinden).

  • Wenn ich richtig informiert bin, ist diese Verordnung Ländersache und nicht bundesweit einheitlich geregelt.

    Das beantwortet nicht meine Frage, hättest du mich komplett zitiert, wäre das auch verständlicher.

    Du hast ja von einer nicht geltenden Verordnung geschrieben und die gibt es nicht :D

    Entweder es gibt eine Verordnung, oder eben nicht ;)

  • Ist es nicht so dass ich als Halter eines Hundes sowieso immer haftbar bin wenn etwas in Verbindung mit dem Hund passiert? Also etwa so: Hund wird gerufen, läuft frei am Passant vorbei Richtung Besitzer, Passant stolpert weil er Angst hat und verstaucht sich den Knöchel.Jetzt mal unabhä#ngig von einer behördlichen Vorschrift.

    Ich wurde schon ein paar mal unschön angegangen, wenn ich im Wald mit meinen (im Wald immer angeleinten ) Hunden auf engeren Waldwegen unterwegs war. Drei Köter und die kann eine Frau sowieso nicht halten. Dabei ignorieren meine Hunde Fremde hochnäsig, zeigen aber auch kein Drohverhalten bei unerwünschten, plötzlichen Berührungen.

  • Das beantwortet nicht meine Frage, hättest du mich komplett zitiert, wäre das auch verständlicher.
    Du hast ja von einer nicht geltenden Verordnung geschrieben und die gibt es nicht :D

    Entweder es gibt eine Verordnung, oder eben nicht ;)

    Ich denke, sie meint "dort, wo die Verordnung nicht gilt."

  • @Rosilein Demagogie-Style ist nicht meins. Was soll der Skandalisierungsversuch? :???:
    Ich will einfach nicht glauben, daß sich wirklich jemand gegen Wissen wehrt. Ja es gibt sie, die Leute, denenes hilft Dinge zu verstehen und damit Ängste abzubauen (ich bin so jemand und kenne sogar noch welche ;) ) und denen es dann leichter fällt andere zu verstehen- "Gefahr erkannt, Gefahr gebannt" kommt nicht von ungefähr.
    Und ja es gibt sie die Leute, denen das nicht hilft. Ist deswegen etwas gegen Aufklärung einzuwenden: Nein. Wichtig ist- kognitiver Zugang ist besser als keiner:
    Der Kleine hat ein ganzes Halbjahr Thema "Hund" in der Schule gehabt :bindafür: - so kann's gehen. Hilft. Insbesondere wenn es Leute und Medien gibt, die was weiß ich für eine Bestie aus dem Hund machen oder irgendein Fanatiker versucht weiszumachen, daß Hunde unrein seien oder machen.
    So etwas war gemeint.

    Und ich finde es eben nicht zuviel verlangt, sich als Jogger mit seiner Umwelt auseinanderzusetzen. Da gibt s nunmal Hunde (und Wildtiere , denen man ähnlich begegnet)- man teilt sich seine Umwelt und Fehler können passieren. (Hat jemand da mal in die Foren geguckt, wo beschrieben wird,wie man am besten mit einem Hund kämpft :verzweifelt: ? )
    Den Unterschied zwischen Spielen- und Löchern- wollen zu erkennen ist jetzt nicht mit einem Quereinstieg in die Quantenphysik vergleichbar. Also schon irgendwie bewältigbar.

    Und ja @Rübennase es gibt auch Winkelspinnen in der Umwelt, nur die haben noch keine Landeswinkelspinnenverordnung und amtliche Tötungsanordnungen bekommen, sie taugen auch nicht zur Kriminalisierung-im Gegenteil die meisten werden schlimmerweise erschlagen. Grotesker Vergleich also.

    Also ich bleibe dabei, Wissen hilft, das Schulhalbjahr finde ich immer noch gut und das Ganze hat herzlich wenig mit dem Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung zu tun, die das Urteil im Artikel begründet. Natürlich rufe ich ran, wenn kein Kontakt gewünscht ist. Hatte auch schon genug Hunde mit Artgenossenproblemen an der Leine und kenne diese Perspektive.

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