Schluss mit lustig für „Tutnixe“

  • Wenn ich merke, der Hund kann nicht an mich herankommen, dann ist alles ok.

    Das ist die Erfahrung, die ich zumeist mit Mitmenschen mache, die Angst vor Hunden haben. Damit ist ihre Angst nicht völlig weg, ein ungutes Gefühl bleibt sicherlich noch (vll. durch die Frage, hält diese zierliche Frau diese Kaliber, oder hält sie sie nicht), doch noch ein zusätzliches Lächeln und bestätigendes Nicken kann wahre Wunder wirken. :smile:

    Man sieht förmlich, wie Felsen von der Seele fallen.

    Natürlich gibt es auch jene, die sich nicht einmal am angeleinten Hunden mit grossem Abstand vorbei trauen, sondern lieber in einem Seitenweg verschwinden oder sich gar umdrehen. Das sind aber eher die Ausnahmen. Wie gesagt, weitab die meisten sind eher so drauf, wie Du von Dir das erzählst.

  • Du meinst "Anleinen" nicht "Ableinen" , ne? :D :bussi:

    (Wobei ich meine Hunde auch nicht ableine, wenn das jemand von mir fordert - ich bin da ziemlich eigen xD )

    MMn lässt sich aus dem Urteil nicht ableiten, dass dieses Anleingebot - durch einen mir entgegenkommenden Passanten - als Gebot zu sehen ist auch für Gebiete ohne diese Gefahrenabwehrverordnung.

    Das widerspräche zumindest hier in NRW dem Landesforstgesetz, welches besagt dass für Hunde beim Betreten des Waldes (und anderer Bereiche, die der Landesforstverwaltung unterstehen) eine Leinenpflicht außerhalb der Wege besteht - aber NICHT auf den Wegen.

    Da steht Recht gegen Recht.

    Ganz ehrlich: Ich finde es mittlerweile gefühlt wirklich arm, dass eine gegenseitige Rücksichtnahme immer mehr durch Gesetze "verordnet" werden muss.

    Das ist für mich das eigentliche Problem.

    Wenn die Tutnixhalter mehr die Interessen und Bedürfnisse anderer Menschen im Blick hätten, gäbe es mehr Hunde deren Halter erzogen sind ... :roll:

  • Und weil ich gerade dabei bin .... Ich habe letztens beim Ordnungsamt angerufen, nicht um mich über einen HH zu beschweren, sondern weil ich wissen wollte, ob in dem Wohngebiet, wo ich wohne, Leinenpflicht herrscht. Weil ich eine unschöne Begegnung mit einem Hund bzw. eine quasi Nicht-Begegnung mit seiner HHin hatte. Und ich wissen wollte, ob die Dame bei der nächsten Begegnung mit Recht darum bitten kann, ihren Hund an die Leine zu nehmen. Ich war schon etwas überrascht zu erfahren, dass in diesem unseren reinen Wohngebiet keine Leinenpflicht herrscht, aber nun gut, ist dann halt so.

    Ereignet hatte sich folgendes: Ich war zu Fuß unterwegs, auf einem geteerten schmalen Weg, einem ca. 100 m langen Durchgang zwischen zwei Wohnanlagen, links und rechts Zäune. Ungefähr in der Mitte dieses Weges schnupperte ein ziemlich großer Hund am Grünstreifen herum, die vermutlichen Halterin war mir eingangs des Weges entgegengekommen.
    Als ich kurz vor dem Hund war, hörte er zu schnuppern auf und stellte sich direkt auf den Weg, und ich traute mich nicht an dem Hund vorbei und blieb stehen. So was nun? Ich drehte mich um, sah die vermutliche HHin, rief: Bitte rufen Sie ihren Hund zu sich. Ich habe Angst vor Hunden. Beim zweiten Mal rufen reagierte sie immerhin und rief ihren Hund, der allerdings reagierte nicht und stand immer noch mir gegenüber und schaute mich an. Ich glaube beim vierten Versuch setzte er sich in Bewegung und trottete an mir vorbei Richtung Halterin.

    Ja, sowas macht mich sauer, gebe ich zu :lepra:

  • Ich denke, Du hast mich missverstanden. Im Urteilsfall greift die Gefahrenabwehrverordnung, die besagt, dass Hunde ohne Aufforderung angeleint werden müssen, sobald sich Personen nähern.Aus der Urteilsbegründung lässt sich aber ableiten, dass der Grundsatz auch dann gilt, wenn die Verordnung nicht gilt und der Hundehalter den Hund nicht unter Kontrolle hat/ nicht anleint. Also z.B. in einem Fall, in dem ein Passant zum Ableinen auffordert und der Hundehalter der Aufforderung nicht nachkommt.

    :???:

    Du verwirrst mich :verzweifelt:

    Wie kann eine Verordnung nicht gelten?
    Entweder es gibt eine Verordnung, oder es gibt keine Verordnung.

    Und was meinst du mit 'Aufforderung zum Ableinen' nicht nachkommt?

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