
Schluss mit lustig für „Tutnixe“
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Gast88425 -
1. November 2018 um 07:31
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Nö, du brauchst keine Rücksicht auf potenzielle Ängste nehmen.
Ein bisschen allgemeine Rücksicht hat aber noch nie geschadet.
Vielleicht bin ich da auch einfach schräg in meiner Ansicht, keine Rücksicht von anderen zu erwarten (damit reg ich mich dann auch nicht auf, wenn nix kommt und nehm die Situation dann so, wie sie kommt), aber trotzdem immer Rücksicht zu nehmen. Zumindest hat es mir in all den Jahren noch nie weh getan und mich nix gekostet.
Was nicht heißt, dass mich reinbretternde Tutnixe nicht nerven, aber das ist einfach nen anderer Schuh... Es wäre schöööööön, wenn alle so rücksichtsvoll miteinander umgehen würden, dass es solche Gesetze und Urteile nicht geben müsste, aber da es Utopie ist, erwarte ich es nicht.
Wünschen ja, darf man ja haben.
Erwarten: Nö.
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So ganz verstehe ich die Diskussion hier gerade nicht. Es ist doch normal das ich meine Hunde so führe das sie niemanden belästigen, das ich sie zurückrufe wenn Menschen, Hunde, Fahrräder, Autos usw. kommen und anleine.
Im Grunde genommen geht es mir ähnlich. Verstehe (relativ gemeint, kenne die Argumentationskette gut) auch nicht, was es dabei noch zu diskutieren, infrage zu stellen gilt.
Es sollte normal sein, ist es aber nicht. Halte es selbst so, das heisst aber nicht, dass andere das tun. Und weil andere das eben nicht tun und es immer mal wieder zu Folgen kommt (wie hier der Anlass zu diesem Thread), diskutiert man darüber. Man sieht es doch auch häufig genug draussen, dass eben nicht jeder seinen Hund zurück ruft, wenn Passanten kommen. Oder man liest es oft genug, was einem so alles begegnet, gerade auch hier im Forum.
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Wenn jetzt eine Grundlage dafür geschaffen wird, dass Gewalt gegen nicht aggressive Hunde dem Gesetz nach okay ist, seh ich ganz düstere Zeiten auf uns HH zukommen. Denn auch wenn es nicht die Mehrheit der Nicht-HH ist, so gibt es doch genug Menschen, die auf Grundlage eines solchen Urteils ihren Frust und ihre Wut an Hunden auslassen.
Dann werden diese Aggressoren die juristischen Konsequenzen dafür tragen müssen.
Man kann doch keine (an sich richtigen) Urteile unterlassen, damit andere sie nicht völlig falsch verstehen. Denn das Urteil gibt keinen Freifahrtschein, um jeden Hund einfach mal so zu verprügeln, weil er zufällig am gleichen Ort auftaucht. -
hier ist etwas mehr Text dazu
OLG Koblenz: Hundehalter haftet für Verletzungen bei Abwehr seines nicht angeleinten Hundes
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Das Oberverwaltungsgericht (VwG!) Koblenz hat das LG Urteil aus Mainz bestätigt, dass der Besitzer des freilaufenden Hundes zu Schadenersatz zu verurteilen ist.
Mit neuer Gesetzeslage hat das nichts zu tun.
Ich sehe darin auch keinen Freibrief gegen Hunde, bzw. für Abwehr auf Deiwel komm raus!
Was daraus gemacht wird, ist wieder etwas anderes, dass aber nun des Beschlusses wegen abgewehrt werden kann ohne Ende, ist imho falsch gedacht! -
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Aber für Menschen mit Hundeangst ist eben auch ein angeleinter Hund blöd...ja, aber der gehört nun mal zum deutschen Alltagsbild. Darf ich ihn nirgends mehr mit hinnehmen, weil eventuell irgendwo jemand mit einer Hundeangst sitzen könnte?
Also ich ja nur von mir sprechen und nicht für alle Menschen mit Hundeangst. Aber mich stört ein angeleinter Hund überhaupt nicht, wenn er durch die Leine daran gehindert wird, mich ohne mein Einverständnis anzuschnuppern oder sogar anzuspringen.
Und das war auch früher nicht anders. Wenn ich merke, der Hund kann nicht an mich herankommen, dann ist alles ok. -
Weil ich KEINEN Grund weiß, der gegen Wissen spricht und Milliarden dafür.
Alleine keine irrationale Angst zu haben wäre eine. Im nicht mitzitierten Zitat ging es um die Unterscheidung spielenwollender/neugieriger Hund und angreifenwollender Hund.
Ja sorry, dann muß ich wohl überdurchschnittlich sozialisiert worden sein als Kind ohne Hund im Haus, aber ich wußte das und etliche andere meiner Freunde auch. Man kann seinem Kind so etwas beibringen. Genauso wie "einen fremden Hund tatscht man nicht an" oder wie man einem Hund begegnet (im Übrigen übertragbar auf andere Tiere).
Dauert gar nicht lange.
Und dann muss es keine Angst haben, auch später als Erwachsener nicht mehr. Wissen hilft.Mit Verlaub, ich finde dein Posting etwas ... dreist.
Wissen hilft, Aufklärung hilft. Und ich selbst bin mit Sicherheit gut "sozialisiert" worden von meinen Eltern. Und auch zur Liebe zu Tieren erzogen worden. Aber diese "irrationale" Angst vor Hunden habe ich nunmal.
Du tust so, als könnte man diese Angst einfach ausschalten. Das kann man leider nicht. Und selbst wenn ich einen Hund gut kenne und es mich deswegen nicht mehr ängstigt, wenn er an mir hochspringt, weil ich weiß er beißt mich nicht, so fühle ich dennoch immer noch unwohl dabei.Jetzt lese ich aber erstmal weiter, bevor ich komplett am Threadthema vorbeischreibe.
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Genau das steht eben nicht da drin.
Ich denke, Du hast mich missverstanden. Im Urteilsfall greift die Gefahrenabwehrverordnung, die besagt, dass Hunde ohne Aufforderung angeleint werden müssen, sobald sich Personen nähern.
Aus der Urteilsbegründung lässt sich aber ableiten, dass der Grundsatz auch dann gilt, wenn die Verordnung nicht gilt und der Hundehalter den Hund nicht unter Kontrolle hat/ nicht anleint. Also z.B. in einem Fall, in dem ein Passant zum Ableinen auffordert und der Hundehalter der Aufforderung nicht nachkommt. -
Interessant wäre wirklich wie dieser Fall in einer Gemeinde/Landkreis ohne örtliche Gefahrenabwehrverordnung ausginge, denn darauf fußt ja das bestätigte Urteil.
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Mit Verlaub, ich finde dein Posting etwas ... dreist.Wissen hilft, Aufklärung hilft. Und ich selbst bin mit Sicherheit gut "sozialisiert" worden von meinen Eltern. Und auch zur Liebe zu Tieren erzogen worden. Aber diese "irrationale" Angst vor Hunden habe ich nunmal.
Du tust so, als könnte man diese Angst einfach ausschalten. Das kann man leider nicht. Und selbst wenn ich einen Hund gut kenne und es mich deswegen nicht mehr ängstigt, wenn er an mir hochspringt, weil ich weiß er beißt mich nicht, so fühle ich dennoch immer noch unwohl dabei.Jetzt lese ich aber erstmal weiter, bevor ich komplett am Threadthema vorbeischreibe.
Puh, ich kann dem Post von @wow... auch nicht viel abgewinnen. Sehr überheblich und einfach zu sagen wenn man selbst nicht betroffen ist. Und selbst wenn man selbst betroffen war und durch Wissen und Aufklärung "geheilt" wurde, trifft dies nicht auf andere Menschen zu.
Ich finde das Urteil übrigens schlicht und einfach gut.
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