mein Hund wurde gebissen und Probleme mit Ordnungsamt

  • Natürlich darfst du Tierabwehrspray mit dir führen - und auch gegen Tiere zur Abwehr nutzen. Muss nur als solches gekennzeichnet sein.
    Wenn bei mir kleiner 1,65 Frau ein 2 Meter Mann grad dabei ist auf die Mappe zu hauen darf ich das ebenfalls einsetzen - Verhältnismäßigkeit der Mittel und so ;)

  • Natürlich darfst du Tierabwehrspray mit dir führen - und auch gegen Tiere zur Abwehr nutzen.
    Wenn bei mir kleiner 1,65 Frau ein 2 Meter Mann grad dabei ist auf die Mappe zu hauen darf ich das ebenfalls einsetzen - Verhältnismäßigkeit der Mittel und so ;)

    Ich bin eine 1,64 große Frau und hab des wegen eine Anzeige bekommen

  • Noch kurz zum Thema Listenhund, damit die TE nicht verwirrt ist: Die DD wird in der Schweiz (Tessin) als bewilligungspflichtig geführt (steht bei Wikipedia). Das hat mit Deutschland nichts zu tun.


    ;)

  • Ich bin eine 1,64 große Frau und hab des wegen eine Anzeige bekommen

    Du warst zu schnell beim zitieren, hatte meinen Post noch ergänzt um "muss als Tierabwehrspray gekennzeichnet sein".
    Wenn dem bei dir so war kann ich mir die Anzeige nicht erklären und hätte da Einspruch gegen eingelegt!

  • Tierabwehrspray darf nicht mitgeführt werden? Sieht hier anders aus:


    Ist es erlaubt, Pfefferspray dabeizuhaben? - Deutsche Anwaltauskunft





    An deiner Stelle @Reddresseve, würde ich mir eine Action-Cam zulegen und die immer laufen lassen. Hunderunden sind eben Trainingsrunden, die du filmst. Spaziergänge sind eben Runden, auf denen du Bekannten, Verwandten was erklärst oder schaust, ob du interessante Sachen für einen Vlog findest / deinen Gedanken nachhängst. Sobald dir ein Mensch in die Aufnahme läuft, musst du ihnen mitteilen, dass du gerade filmst.


    Kennst du dich mit der Leinenpflicht vor Ort aus? Darf der Hund überhaupt ohne Leine in der Wohngegend unterwegs sein?


    Anwalt schaltest du ja ohnehin ein. Dazu hast du dann aber schon mal Bildmaterial. Falls du magst, könnte ich dir auch noch einen auf Tierrecht spezialisierten Anwalt in NRW empfehlen und vermitteln. Anfrage per PN.

  • Du warst zu schnell beim zitieren, hatte meinen Post noch ergänzt um "muss als Tierabwehrspray gekennzeichnet sein".Wenn dem bei dir so war kann ich mir die Anzeige nicht erklären und hätte da Einspruch gegen eingelegt!

    jop stand Fett Tierabwehr Spray drauf.
    Mir wurde gesagt das wird wie Pfefferspray gehandhabt

  • Das mit dem Pfefferspray überlege ich noch. Ich hab mir das angeschaut und ich hab Angst dass ich im Gewusel den falschen Hund treffe.

    Nicht nur den falschen Hund, eventuell auch die Windrichtung nicht berücksichtigt wird und das Spray entgegengesetzt wirkt. Letzteres könnte Dir dann wirklich eine Anzeige wegen Körperverletzung einbringen.


    Mein damaliger Chef wollte für sein Personal Pfefferspray zur Verteidigung einführen (wir waren oftmals in den späten Abendstunden oder dunklen Hinterhöfen alleine unterwegs): Anruf bei der Polizei - es ist verboten! Stattdessen wurde empfohlen eine Kampfsportschule zur Gefahrenabwehr (Selbstverteidigung) in Anspruch zu nehmen (Hat mein Chef für uns dann auch vermittelt und bezahlt).

    Ich hab jetzt schon 7 Zeugen zusammen, die bereits sind ihre Aussage mit Unterschrift zu bezeugen. Also das der Hund schon einmal zugebissen hat und ein aggressives Verhalten an den Tag legt bzw. ständig auf der Strasse ohne Leine läuft und bedrohlich wirkt.

    Das ist doch super!

  • Pfefferspray wirkt halt gegen alle im Umfeld, also auch gegen den eigenen Hund und gegen dich, falls du windwärts stehst.


    Zum OA: Du kannst jederzeit formlos, z.b. per Mail, eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der übergeordneten Stelle einreichen. Das führt dazu, dass zu deinem Anliegen von der übergeordneten Stelle eine Stellungnahme und Prüfung veranlasst wird. Und sorgt in der Regel ganz schnell dafür, dass den gesetzlichen Vorgaben entsprochen wird. Das ist kein furchtbar schlimmer schritt und wird vielfach genutzt. In diesem Fall hätten die von mir schon ein Einschreiben.


    Vorfälle , bei denen ein Hund der die Nachbarschaft tyrannisiert und auch nach verschiedenen Vorfällen nicht an der Leine geführt wird, ist auf jeden Fall nicht ordnungsgemäß vom OA bearbeitet worden.
    Ich gehe jetzt einfach mal von der Schilderung der TE aus.


    Falls du einen Anwalt hast, sprich das mit dem ab. Das musst du dem aber sagen, von alleine schlagen das die wenigsten vor. Vielleicht, weils halt eigentlich kein Vorgang für einen Anwalt ist.

  • Nicht nur den falschen Hund, eventuell auch die Windrichtung nicht berücksichtigt wird und das Spray entgegengesetzt wirkt.

    Glaub es ruhig, diese Sprays sind ziemlich zielsicher und haben eine Reichweite von ca. 20 m.
    Ich habe es damals bei dem besagten Hund benutzt und erst danach war endlich Ruhe.
    Der gute Mann hatte zuvor mehrere Anzeigen, nebst Bußgeldern und die auferlegte Leinenpflicht ignoriert.

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