Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XII
- Helfstyna
- Geschlossen
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Ich bin bis Freitag krank und gehe Montag zum Arzt für Folgebescheinigung.
Mein AG verzichtet bei mir auch mal auf eine AU. Darf er, muss er aber nicht.
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Hi
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Kennt sich hier jemand mit krankschreibung vom Arzt aus und wie das nach dem Wochenende dann aussieht? Ich bin seit Monat bis morgen krank geschrieben, wie ist das, wenn ich Montag auch noch krank bin? Brauche ich eine AU oder geht es auch ohne? Mein Vorgesetzter meinte es geht auch ohne, aber ich will natürlich nichts falsch machen.
Vorsicht, sobald du ins Krankengeld fällst kann dir deine Versicherung da mächtig Ärger machen. Selbst, wenn du bis Donnerstag krankgeschrieben bist und Freitagmorgen erneut zum Arzt gehst und eine Folgebescheinigung erhältst, kann das Probleme geben, weil sich versicherungstechnisch wohl zwischen 23:59 und 00:00 Uhr eine Lücke konstruieren lässt. Manche Krankenkassen sind da spitzfindig genug.
Auf der sicheren Seite bist du nur, wenn du an deinem letzten bescheinigten Krankheitstag zum Arzt gehst und dir eine Folgebescheinigung ausstellen lässt. Ob der Arbeitgeber da Wert drauf legt, ist unerheblich. Nach sechs Wochen ist deine Krankenkasse für die Lohnfortzahlung zuständig und die hat u.U. ganz andere Ansprüche an deine AU-Bescheinigungen.
Gute Besserung für dich!
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Upps natürlich nicht Monate meinte ich, ich meinte, seit Montag bin ich krank geschrieben
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Upps natürlich nicht Monate meinte ich, ich meinte, seit Montag bin ich krank geschrieben
Wenn klar ist, dass du in einigen Tagen wieder fit bist, dann kannst du auch erst wieder am Montag zum Arzt gehen. Wenn es aber für den Fall der Fälle hieb- und stichfest sein soll, dann musst du morgen eine Folgebescheinigung holen.
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Dankeschön, dann gehe ich morgen wieder zum Arzt.
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Mein AG verzichtet
Das mit den Abkürzungen ist ja witzig:
Dein Agility verzichtet......
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Das stimmt so nicht. Die ogen genannte Zeit ist der Regelfall, aber es gibt jede Menge zeitliche Abweichungen. Nur auf die 1- 3 Tage würde ich mich nicht verlassen, sondern die Hündin durchgehend, von Beginn der Läufigkeit an, die nächsten 4 Wochen sichern.
Ich hatte den Beitrag schon abgeschickt, als ich dachte man müsste noch ein "in der Regel" o.ä. einfügen. Aber da hatte ich keine Lust mehr aufs Editieren. War schon spät.
Natürlich gibt es wenns und abers, es gibt Hündinnen die sich ständig anbieten, andere nie. Es gibt Rüden, die förmlich vergewaltigen sobald was blutet... und natürlich leben die Spermien eine Weile weiter...
Aber es ging ja eigentlich nur um ne Begriffserklärung.
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Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Bisschen länger...
Folgender Sachverhalt: Versicherungsschaden am Dach noch vom Vorbesitzer, Dachdecker ist trotz x-Fristsetzungen nicht aufgetaucht.
Anderen Dachdecker beauftragt.
Chef war am Dach, ca 10-12 Ziegel sind zu tauschen, Abdichtung der Kamine zu erneuern. Sonst sei das Dach in Ordnung und für die nächsten Jahre keine Gedanken zu machen. Die Lattung ist komplett in Ordnung, vielleicht in 5-10 Jahren wäre neu zu eindecken, das war.
Ziegel sind am Dachboden (ca 30 Stück, vor dem Chef gezählt) also hat er vermerkt "Material gestellt".
Soweit also der Arbeitsauftrag.Die Arbeiter waren an Tag 1 da, den ganzen Tag am arbeiten, sind irgendwann gefahren ohne weiteres.
Am Freitag Anruf vom Chef, dass die Arbeiter heute nicht fertig machen kommen sondern erst nächste Woche.
Ich habe gefragt was er mit "fertig machen" meint. Ja, es sind mehr Schäden als ursprünglich gedacht und einiges wäre zusätzlich zu machen.
Ich habe gesagt das nur die Reparatur des Sturmschadens vereinbart ist.
Ja, es wäre in den nächsten Monaten wohl notwendig, vermutlich wenn der nächste Schnee kommt, dann können sie ja nicht mehr aufs Dach, also würden sie das mit erledigen.
Ich habe gefragt was dies kosten würde, "Ja, so 2000,- wenn wir alles machen". Meine Antwort "Also ganz klar, ich denke nicht das die Versicherung das übernimmt. Ich zahle das auch sicherlich nicht. Entsprechend nur, wie vereinbart, die paar Ziegel tauschen und die Kamine abdichten".
Soweit auch eigentlich klar...Die Arbeiter kamen noch einen halben Tag, wieder gefahren ohne was zu sagen.
Und dann kam die Rechnung... 2500,-
Verrechnet wurden 35 Ziegel - auf Nachfrage wo denn 60 Ziegel verbaut wurden, wurde gefragt warum. Also hab ich gesagt das unsere Ziegel bis auf 4 Stück ja auch weg sind, also 35 verrechnete plus 26 ergibt 61 verbaute Ziegel. Hier wurde dann nur rumgestottert und dann schlussendlich gemeint, unsere Ziegel wären kaputt gewesen und die haben sie entsorgt.
33 Stunden wurden verrechnet, für 2 Personen. Anwesend waren sie Tag 1: 8:30 bis geschätzt 16:30Uhr (als ich um 16:35 zuhause war, war niemand mehr da), Tag 2 8:30 bis 13:30 Uhr. Ja, die Arbeiter fangen um 7 Uhr bei ihm an, An- und Abfahrten muss er ja auch bezahlen, und wenn sie in der früh was eingeladen haben oder abends die kaputten Platten ausgeladen, daher 33 Stunden.
Anfahrtspauschale wurde übrigens separat nochmals verrechnet, also Anfahrtspauschale + Arbeitszeit der Arbeiter.
Aus Nachfrage hieß es dann auch, dass eben alles gemacht wurde. Mein Einwand das wir besprochen haben, dass nur die Arbeiten (Ziegel tauschen + Abdichtung Kamin) vereinbart wurden und sollte die Versicherung nicht die volle Rechnung übernehmen, ich sicherlich nichts zuzahlen werde da es nicht vereinbart war, wurde abgetan und ignoriert.
Jetzt ist übrigens das Dach, laut Chef, ein Totalschaden und wir müssen quasi eh Glück haben wenn es nicht beim nächsten Schnee zusammenbricht...Weiß irgendwer wie es hier nun aussieht, da ich mir sicher bin das die Versicherung die volle Rechnung nicht begleicht.
Bin ich, obwohl kein Arbeitsauftrag erteilt wurde, obwohl darauf hingewiesen wurde das Kosten für zusätzliche Arbeiten nicht übernommen werden, denn ernsthaft verpflichtet so eine Rechnung zu begleichen?
Für mein Verständnis nicht, mehr als auf die vereinbarten Arbeiten hinweisen und auch darauf hinzuweisen, dass zusätzliche Arbeiten nicht bezahlt werden kann ich ja eigentlich nicht. Und ich weiß das eure Meinungen keinen Anwalt ersetzen (sollte es hart auf hart kommen, muss ich hier wohl eh juristische Hilfe in Anspruch nehmen), aber vielleicht gibt es ja trotzdem Meinungen... -
Eigentlich musst du es nicht bezahlen, nur der Nachweis wird schwierig, dass du tatsächlich die Zusatzarbeiten abgelehnt hast.
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