Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XII

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    Sollten meine Patenkinder jemals getauft werden und der Prister, Pfarrer oder Co mich als Pate ablehnen, weil ich aus der Kirche ausgetretten bin, würde ich diesem S************ mal ganz deutlich erklären wieso ich ausgetreten bin :fluchen: .
    Das die Kirchen meinen sich heute sowas überhaupt noch Leisten zu können. Christliche Moralvorstellung bedeutet zumind. für mich nicht kirchliche Vorstellungen ....

    Ganz davon abgesehen, dass man sich in meiner Familie wirklich noch verpflichtet (moralisch) auf die Kinder zu achten, wenn den Eltern etwas passieren sollte....

  • man kann sich ja auf anderem Weg verpflichten, für die Kinder zu sorgen.. Notarielle Vereinbarungen zum Beispiel.

    bei der Taufe geht es eben darum, dass das Kind in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen wird und dann eben auch im Sinne dieser Gemeinschaft erzogen werden und aufwachsen soll. Und um nichts anderes. Das mit der Sorge für das Kind, wenn den Eltern etwas passieren sollte hat damit heutzutage wenig zu tun.

    Ich könnte auch niemandem den buddhistischen Glauben näher bringen, weil ich davon einfach gar keine Ahnung habe. :ka:

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    Und alle Eltern wollten die Sicherheit, dass ich da bin, wenn Ihnen etwas passieren sollte. Und alle wollten, das ich die Lütten zwar begleite, aber mich nicht in die Erziehung einmische, und in religiöse Belange schon mal gar nicht.
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    Ganz davon abgesehen, dass man sich in meiner Familie wirklich noch verpflichtet (moralisch) auf die Kinder zu achten, wenn den Eltern etwas passieren sollte....

    man kann sich ja auf anderem Weg verpflichten, für die Kinder zu sorgen.. Notarielle Vereinbarungen zum Beispiel.

    bei der Taufe geht es eben darum, dass das Kind in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen wird und dann eben auch im Sinne dieser Gemeinschaft erzogen werden und aufwachsen soll. Und um nichts anderes. Das mit der Sorge für das Kind, wenn den Eltern etwas passieren sollte hat damit heutzutage wenig zu tun.

    Ich könnte auch niemandem den buddhistischen Glauben näher bringen, weil ich davon einfach gar keine Ahnung habe. :ka:

    Mhm,
    wenn man möchte, dass sich bestimmte Personen um die eigenen minderjährigen Kinder kümmern und/oder die Vormundschaft erhalten sollen, wenn den Eltern etwas passiert, dann geht das nur über eine - möglichst notarielle- Verfügung.
    Das Jugendamt wird da trotzdem zuerst die Hand drauf haben, aber wenn die benannte(n) Person(en) die Voraussetzungen für die Vormundschaft etc. erfüllt, wird wohl dem schriftlich niedergelegten Wunsch der Eltern entsprochen.

    Taufpaten spielen außerkirchlich keine Rolle und haben weder die Aufgabe, noch die Pflicht und schon gar nicht qua Patenschaft das Recht, juristisch an Stelle der Eltern zu treten. Da entscheidet das Jugendamt, ob innerhalb der Familie geeignete Personen vorhanden sind, oder ob die Kinder in eine Pflegefamilie etc. kommen. In der Regel übernimmt auch das Amt die Vormundschaft, wurde uns beim Notar erklärt.

  • man kann sich ja auf anderem Weg verpflichten, für die Kinder zu sorgen.. Notarielle Vereinbarungen zum Beispiel.

    Auch eine Taufe kann dich vor dem Gesetz nicht dazu verpflichten für ein Patenkind zu sorgen.
    Der Rechtanspruch ist dahingehend gegen Null :ka:

    Auch wenns ein nettes Bild ist.

    Es geht ja auch nicht darum das man Festgenagelt wird, sondern das man sich moralisch dazu verpflichtet.
    Das man sich im Falle eben Meldet und sagt "ich würde" und sich mit kümmert, selbst wenn das Kind z.B. zu dne Grosseltern kommt.


    Zwischen jmd der christl. aufgewachsen ist, Kommunion, Firmung, jahrelang Messdiener war... sojemand, selbst wenn der aus der Kirche ausgetretten ist, hat wohl genug christl. Verständnis um ein Kind mit beim Erwachsenwerden auch auf christl. Werte hin zu begleiten.
    Wahrscheinlich mehr als viele, die einfach immer mitgelaufen sind und nie in die Kirche gegangen sind.....

  • Auch eine Taufe kann dich vor dem Gesetz nicht dazu verpflichten für ein Patenkind zu sorgen.Der Rechtanspruch ist dahingehend gegen Null :ka:

    Auch wenns ein nettes Bild ist.

    Es geht ja auch nicht darum das man Festgenagelt wird, sondern das man sich moralisch dazu verpflichtet.
    Das man sich im Falle eben Meldet und sagt "ich würde" und sich mit kümmert, selbst wenn das Kind z.B. zu dne Grosseltern kommt.


    Zwischen jmd der christl. aufgewachsen ist, Kommunion, Firmung, jahrelang Messdiener war... sojemand, selbst wenn der aus der Kirche ausgetretten ist, hat wohl genug christl. Verständnis um ein Kind mit beim Erwachsenwerden auch auf christl. Werte hin zu begleiten.
    Wahrscheinlich mehr als viele, die einfach immer mitgelaufen sind und nie in die Kirche gegangen sind.....

    natürlich ist man auch nicht mit einer Taufe in irgendeiner Form verpflichtet, das Kind zu einem bestimmten Glauben zu erziehen..

    Aber es macht halt dennoch Sinn, dass man dazu eher Personen nimmt, die auch etwas mit dem Glauben zu tun haben. Um mal bei meinem Beispiel mit dem Buddhismus zu bleiben.
    Und bei der Taufe geht es doch nun mal einzig und allein um die Aufnahme in die Kirchengemeinschaft. :ka:

    und: moralisch verpflichtet kann man sich auch auf anderem Weg fühlen..
    Da kann man auch ganz ohne Kirche einfach ein Schriftstück aufsetzen und gut ist.

    Wieso denn die Kirche ins Boot holen, wenn man doch eh nichts mehr damit zu tun haben will?

  • Es gibt ja Hunde die auf zu viel Protein mit Juckreiz reagieren.

    Bisher hatte ich das nicht soooo auf dem Schirm und eher andere Ursachen wie zb bestimmte Futterzutaten vermutet. Jetzt möchte ich es auch mal mit wenig Protein versuchen, evtl ist ja das die Ursache für das gekratze. Was gilt denn bei Trockenfutter und bei Nassfutter jeweils als wenig Protein?
    Die meisten Hypoallergenen Trockenfuttersorten haben etwa 22% Rohprotein, ist das niedrig genug? Und wieviel sollte bei Nassfutter maximal enthalten sein?

  • Wieso denn die Kirche ins Boot holen, wenn man doch eh nichts mehr damit zu tun haben will?

    Ich nicht, aber vielleicht die Eltern meiner Patenkinder :ka:
    Und wenn die mich für einen guten Taufpaten halten, sollte das meiner Meinung nach akzeptiert werden. Die Eltern denken sich ja was bei der Wahl des Paten....

  • Ich hab erstaunlicherweise auch ein Patenkind :???:
    Ich bin nicht nur nicht katholisch, ich bin goa nix.
    In der Kirche, an der Taufe (hab' ich zwischen zwei Termine gequetscht) hab ich mich klipp und klar geweigert, den kirchlichen Krams zu akzeptieren.
    Ist auch ein paar Jahrzehnte her, das Kind keines mehr und wir grinsen heute noch.
    Nichts ist unmöglich - schon gar nicht wenn der Pappi ein hohes Tier der katholischen Kirche mit Macht über Kohle oder Nichtkohle ist :ugly:

  • Hi,
    ja sicher, Recht gibts auch noch. Aber ein Versprechen ist ein Versprechen. Und wenn es beispielsweise von mir kommt, ist das auch verbindlich. Immer. Dies würde beinhalten, dass ich mir den Arsch aufreissen würde damits den Kleinen Waisen bloss gut geht. Klar gäbs Rechtliches zu regeln, aber da zu sein geht immer auch ohne rechtliche Komplikationen.

    Eine Taufe und durchaus feierliche Absprachen sind schon was besonderes, die etwas flapsige Dampfplauderei mit hätte könnte oder bedenke mal, Recht usw. erreicht nicht den Level, den ich mir persönlich in diesem Zusammenhang vorstelle. Zu glauben ist ein ganz individuelles Recht, kann jeder halten wie er will. Vorschriften wie das zu erledigen ist gibts für mich nicht.
    Ist für mich aber mittlerweile Theorie. Alle Kiddies sind erwachsen, alles gut gegangen.

    LG

    Mikkki


  • Und natürlich hab ich erst die Eltern gefragt, was sie sich denn als Aufgabe von einem Taufpaten vorstellen. Und alle Eltern wollten die Sicherheit, dass ich da bin, wenn Ihnen etwas passieren sollte.

    Da muss ich dir als Fachfrau in doppelter Hinsicht den Zahn aber leider ziehen.
    Familienrechtlich spielt das „Amt“ des Taufpaten keinerlei Rolle im Fall, wenn die Fürsorge über die Kinder geklärt werden muss. Das war früher die Aufgabe eines Taufpaten, diese ist seit der Trennung von Staat und Kirche aber weggefallen.

    Im Todesfall der Eltern oder einem anderen Fall, wenn die Kinder nicht durch die Eltern versorgt werden können, wird zuerst die nächste Familie geprüft, danach die weitere Familie. Die Eltern KÖNNEN eine sog. Vorsorgevollmacht erstellen, in welcher die Taufpaten genannt sind, aber die ist lediglich eine Empfehlung und keine verbindliche Ansage

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