• In Österreich ist das private öffentliche zum Verkauf Stellen von Hunden mehr oder minder komplett verboten. Wenn man nicht zufälligerweise persönlich jemanden kennt, der seinen Hund hergeben will, bleibt einem ausschließlich der Weg zum Züchter (wahlweise auch "Züchter") oder Tierschutz (wahlweise auch "Tierschutz"), denn private Kleinanzeigen sind nicht erlaubt.

    Das ist ja krass.
    Unter welchen Voraussetzungen und woher bekommt denn dann ein Züchter oder eine Tierschutzorganisation die Erlaubnis?

    Leuchtet irgendwie nicht ein, dass es verboten sein soll, seinen eigenen Hund per Kleinanzeige zu vermitteln :???: .

  • Hast Du davon noch nicht gehört?
    Ist bei uns in Österreich wirklich verboten worden.

    Alle anderen Anzeigen (außer von Züchtern und Tierschutzorganisationen) werden umgehend wieder aus dem Internet entfernt.

    Es gab hier sogar mal einen Thread dazu.

    Würde ich theoretisch meinen Hund verkaufen wollen, müsste ich das über Amber's Züchterin tun.

  • Gibt es eigentlich Neuigkeiten, ob das Bestand haben wird? Mein letzter Stand war, dass die Tierhalter dagegen auf die Barrikaden gehen wollen.
    Denn mal ehrlich - gegen gewerbliche Kofferraumhändler bringt das gar nichts. Oder die Hunde "sind im Ausland".

  • Man muss seine Zucht bei der Bezirkshauptmanschaft anmelden bzw. einen eingetragenen Verein in Österreich haben (ich weiß nicht ob das geändert wurde: der Verein muss auch ein Tierheim auf österreichischem Boden betreiben) oder einen Gewerbeschein besitzen.

    Ganz ehrlich: Sollte ich je in die miese Situation kommen, meinen Hund hergeben zu müssen, melde ich eine Zucht an.

  • Ganz ehrlich: Sollte ich je in die miese Situation kommen, meinen Hund hergeben zu müssen, melde ich eine Zucht an.

    Jep, das ist ja der Horror, seinen Hund abgeben zu müssen, und ihm dann nichtmal selbst ein neues Zuhause suchen zu dürfen :fear: .

    Und dann muss man wohl auch noch eine Aufnahmegebühr fürs TH zahlen, damit deren teils völlig inkompetente Mitarbeiter nach ihrem Gutdünken entscheiden können...

  • Man muss seine Zucht bei der Bezirkshauptmanschaft anmelden bzw. einen eingetragenen Verein in Österreich haben (ich weiß nicht ob das geändert wurde: der Verein muss auch ein Tierheim auf österreichischem Boden betreiben) oder einen Gewerbeschein besitzen.

    Wird denn die "Zucht" kontrolliert?
    Weil nur Gewerbeschein oder "Zucht" auf dem Papier - das hält doch die Billigimporteure aus dem Ausland nicht auf.

    Es trifft wirklich nur die Privatverkäufer. Gilt ja für Pferde auch - Verkauf von Privat ist nicht mehr möglich.

  • Pferde wurden ausgenommen, nachdem sie draufgekommen sind, dass man die eh nicht aus dem Kofferraum raus verkaufen kann.

    Und ich werde das Gesetz hier nicht verteidigen, es ist und bleibt die fleischgewordene Machtfantasie von ein paar sehr dämlichen Tierschützern, unter der alle normalen Tierbesitzer zu leiden haben. (Und auch die Tierheime, die bekommen nämlich jetzt auch Tiere, für die im Normalfall privat & in aller Ruhe ein Zuhause gesucht worden wäre.)

  • @Esiul
    Ich meine, es wäre auch möglich, dass ein Tierheim den Hund in der Vermittlung aufnimmt und er trotzdem bis zur Übernahme durch den neuen Halter in seinem gewohnten Zuhause bleiben kann.

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