Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Ich habe doch schon geschrieben, was nicht verjährt
Das hatte ich doch gelesen.
Aber nicht verjährt hin, nicht verjährt her, wenn sie 2024, trotz Nichtverjährung, die Prüfung ablegen dürfte, spielte das doch gar keine Rolle.
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Ja, aber 20 Jahre ist nicht die normale Verjährungsfrist....
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Ja, aber 20 Jahre ist nicht die normale Verjährungsfrist....
Heute habe ich es echt schwer, denke ich ... Hä, für was jetzt
?
Grundsätzlich hätte ich jetzt gedacht, dass die Verjährungsfrist für den Diebstahl 10 Jahre gebraucht hätte (wäre es die einzige Vorstrafe gewesen), lt. Artikel, aber wg. der Jahre späteren Verhandlungen später eingetragen wurde (ab Urteil Fristlauf, nicht ab Tatdatum) und wg. ihrer vielen anderen Vorstrafen jeweils, pro Vorstrafe um 1 Jahr verlängert hat. Gehe einfach ungeprüft davon aus, dass das sein kann, wenn es schon eingetragene Vorstrafen hatte, dann verlängern sich die Fristen (klingt nicht unlogisch).
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Ich versuche es deutlicher: die gute Frau hat wohl deutlich mehr auf dem Kerbholz
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Ich versuche es deutlicher: die gute Frau hat wohl deutlich mehr auf dem Kerbholz
Aber genau so steht es doch auch im Artikel, also dass sie deutlich mehr auf dem Kerbholz hat? Wie viel braucht man denn noch zusätzlich deutlich mehr auf dem Kerbholz?
Edit: Persönlich denke ich, dass das schon völlig ausreichend sein kann, um zu einer solchen Ablehnung - nach gesetzlicher Lage - kommen zu können. Gerade bei einer Gesamteinsicht ins Strafregister. Bin da eher bei @pinkelpinscher ... weniger die Fristen, mehr der Gesamteindruck.
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ich finde die ganze Geschichte schräg...da führt die Tochter einen AmStaff (illegal?) ein, erfüllt wahrscheinlich keinerlei Auflagen (ist der Hund überhaupt gemeldet gewesen?) und dann wird sie besoffen mit dem Hund angetroffen, öffentlich wahrscheinlich..Hund weg.
Mama will einspringen, aber auch sie hat keine blütenreine Weste.
ich denke es ist richtig, dass sie den Hund nicht bekommt.
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Wenn ein bestimmter Nachweis erforderlich ist, um den Hund zu (be)halten, muss dieser Nachweis bei Übernahme erbracht werden. Darauf sollte der Vermittler ganz klar achten.
Dazu muss das Tierheim nicht übergriffig in den privaten Daten der Menschen rumstochern. Das sollte als freiwillige Selbstauskunft möglich und erforderlich sein. Sodass sichergestellt ist, dass der Hund bei diesem Halter verbleiben kann.und:
Ist hier zwar nicht das Thema, aber gerade das Tierquartier ist sehr streng mit Übergaben von Hunden.
Deswegen wundert mich dieser Fall auch so. Die haben schon alleine fürs "Hund kennenlernen" enorme Richtlinien.
Möglicherweise stand für das Tierheim bei der Entscheidung, genau diesen Hund an die betreffende Interessentin heraus zu geben, auch folgender Aspekt im Raum:
1. Für den Hund war aufgrund dessen Alters noch keine Haltungserlaubnis erforderlich. Es blieb noch Zeit, diese Auflage zu erfüllen. Dazu kommt:
2. Die Frau hat sich angeboten, für das Fehlverhalten der Tochter einzustehen und den Hund nun selber zu übernehmen. Sie kannte den Hund, hat ihn möglicherweise auch schon mit versorgt und betreut, und war gewillt die erforderlichen Auflagen zu erfüllen, um diesem (wohl nicht so leicht zu vermittelnden, eben auch aufgrund der Auflagen) Hund ein zu Hause zu geben. Die (vermutlich nötige) Selbstauskunft, die ja auch rechtlichen Charakter hat, reichte dann in diesem Fall dem Tierheim.
Ehrlich gesagt kann ich die Gründe des Tierheims für die Herausgabe dieses Hundes nachvollziehen - sie haben den Hund nicht IRGENDJEMANDEM gegeben, sondern wohl jemandem, der sich der Verantwortung für das Fehlverhalten des eigenen Kindes stellte.
Da der Hund eben NOCH NICHT das Alter erreicht hatte, wo eine Übernahme nur gegen Vorlage der erfüllten Auflagen möglich ist, hat das Tierheim hier auch rechtlich richtig gehandelt.
... und wird sich womöglich selber ein Loch in den Bauch ärgern, genau in diesem Fall eine "Ausnahme" von den eigenen, eigentlich sehr strengen Übernahmeregelungen gemacht zu haben.
Aber auch die Tierheime können den Menschen nur vor den Kopf gucken...
.....
So, und jetzt rechne ich noch mal ein wenig: Die Frau hat also eine Tochter, die mindestens 16 Jahre alt sein muss, evtl. auch schon volljährig (Freund, Geschäftsfähigkeit, Haltung eines eigenen Hundes zusammen mit dem Freund geben einen Rückschluss auf ein Mindestalter der Tochter). Die Mutter ist mehrfach straffällig geworden, auch wegen Drogen, aber auch wegen anderer Sachen (Diebstahl) - und DAS schon zu Zeiten, als sie schon die Verantwortung für ein Kind trug.
Die eigene Tochter hat diesen Hund illegal beschafft und gehalten - und mit großer Wahrscheinlichkeit hatte die Mutter auch Kenntnis über die Illegalität in diesem Fall.
Dann wird die Tochter noch betrunken in der Öffentlichkeit mit diesem Hund erwischt, und der Hund wird zu Recht eingezogen.
Ich frage mich da, welches Mindestmaß an Verantwortung überhaupt vorliegen könnte, das für die Erlaubnis zur Haltung dieses Hundes spricht.
Aber behauptet wird, einzig der Diebstahl von Marillentascherln vor ewig langer Zeit ist jetzt schuld an der Nichtzulassung der Haltung dieses Hundes - dabei hat die Mutter ja schon laaaaange "diese Zeiten" hinter sich gelassen und die entsprechenden Lehren daraus gezogen...
Wer's glauben will...
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Hi,
das mag durchaus sein. Aber auch, wenn die GmbH zu 100% ein (aus welchen Gründen auch immer) „ausgelagerter“ Dienstleister der Stadt ist: Sie ist eine eigenständige juristische Person. Und damit eben auch so zu betrachten. Und da fände ich es rechtlich einen gefährlichen Präzedenzfall, Einsicht in Unterlagen zu gewähren, die nur Behörden zur Verfügung gestellt werden dürfen.Ist hier in Deutschland schon einige Jahre her, aber 2004 gabs mal einen Riesenaufschrei, als durch das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ eine Änderung der Abgabenordnung in Kraft getreten ist, durch die das Bundeszentralamt für Steuern und über dieses Amt andere leistungstragende Behörden Zugriff auf Finanzdaten erhalten haben, die an sich für die BaFin erhoben wurden. Zugriff auf diese Daten für Unternehmen wäre aus meiner Sicht noch viel, viel schlimmer.
Es mag durchaus sein, dass die Dame sich seit 2002 nichts mehr hat zuschulden kommen lassen. Aber auch wenn man die Verurteilung wegen eines Eigentumsdelikts erst in 2007 und ggf. noch eine Frist zur Bewährungsprobe ansetzt, muss es davor rechtskräftige Verurteilungen gegeben haben. Es ist ja durchaus ein Teil des Jobs von Anwälten, Wahrheiten im bestmöglichen Licht erscheinen zu lassen. Und sieht man die Facebook-Seite, dann ist in diesem Fall öffentliche Resonanz ja durchaus auch gesucht.
Im Übrigens überhaupt nichts dagegen, wenn sie entweder wegen der Tilgungsfrist versuchen, etwas zu erreichen, oder gegen die Hundegesetzgebung vorgehen (ich vermute, die Strategie wird eher in erstere Richtung gehen, aber das kann natürlich auch ganz anders sein). Dabei wünsche ich sogar von Herzen viel Erfolg, beide Regelungen sind dringend überarbeitungsbedürftig.Nur der sentimentale Tenor der Berichterstattung gefällt mir so gar nicht (und kann dem eh schon nicht so dollem Image der Listenhunde mMn sogar eher noch schaden) - und ich sehe die Dame eben auch nicht als „Opfer falscher Beratung“. Und das Gesamtpaket (aus Ungarn importierter AmStaff (in Österreich gibts meines Wissens nach kein Einfuhrverbot), schon einmal der Tochter entzogen jetzt kann die Mutter die Auflagen auch nicht erfüllen...), liefert eben einfach auch ein gewisses „Klischeebild“ ab.
Leid tut mir bei der Geschichte (wieder mal) der Hund. -
Die Einfuhr ist nicht illegal. Also die Einfuhr einer gelisteten Rasse.
Anders sieht es dagegen grundsätzlich mit Einfuhr eines 8 Wochen alten Welpen aus. Der kann die Tollwutimpfung noch nicht haben. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung oder wie das heißt (Alter, ist das eigentlich alles kompliziert) statt Impfung ist halt nunja, fraglich, ob es eine solche gab. Und dann isses illegal. Oder ohne Chip und Impfpass.
Illegal ist also nicht die Rasse, sondern mutmaßlich der grenzüberschreitende Transport des Welpen.
Kümmert auch keine Sau, sonst gäb es hier nicht so viele Ostblockhunde, aber korrekt isses natürlich auch nicht.
Gehalten werden darf so n Junghund schon. Wenn er gemeldet ist und Steuer und Versicherung bezahlt wird. Aso erstmal ohne Führschein. Bis Hund alt genug ist.
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Jesses nun habe ich google gefragt und komme auf immer seltsamere Artikel über Bella, Mutter & Tochter aus Wien
Nun soll Justizministerin Alma Zadic die verworrene Causa klären
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