Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Das sich das auf "5 Jahre" bezieht, wird wohl ins Bundeszentralregister geschaut. 5 Jahre halte ich für eine gute Zahl um sich zu ändern oder anderen zu zeigen, dass man sich geändert hat. Ich hätte sogar 7 jahre veranschlagt.
Tschah ... und bei der Mutter sind es satte 19 Jahre ... resultierend aus Jugendsünden, unter Drogeneinfluss, so etwas wie sich geprügelt und Widerstand gegen die Staatsgewalt
In der Akte übrig geblieben sein soll ein Diebstahl von vor 19 Jahren. Das hat so eine lange Frist bekommen, weil zum Zeitpunkt der Tat eben schon die anderen Taten vorlagen; wird dort zumindest behauptet. 2024 soll es getilgt werden. D.h., in 4 Jahren darf sie die Prüfung ablegen ... Also ich weiss nicht ... ob solch lange Fristen wirklich Sinn machen bzw. ob es nicht sinniger wäre, sich auf das Führungszeugnis zu stützen.
Danach hat sie sich ja nie mehr etwas zuschulden kommen lassen.
(Klar, kann Bauchschmerzen machen, solche Vorstrafen unter solchen Bedingungen ... aber, wenn man der Rehabilitierung eine Chance geben möchte .... )
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Hallo,
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Verstöße gegen das BTM oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung verjähren nicht
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Und weil ich grad nix Besseres zu tun hab (Putzen ist nicht besser)
Bzgl. des Vorstrafenfalls.
Ganz theoretisch kann der Magistrat Tierhaltung auch "wegen halt" verbieten.
Wenn die Vorgeschichte schräg ist (etwa bei Namensgleichheit von Neübernahme und Abnahme wegen Trunkenheit und da ist Wien mittlerweile sehr unlustig. Anlassfall war der Tod von Waris. Das kann sich die Stadtregierung so schnell nicht mehr leisten. Immer auch mit Auge auf den Wienwaglkampf)
Also ganz unter Umständen geht es gar nicht allein um was im Strafregister steht oder nicht steht, sondern dass die Behörde in der Gesamtübersicht sagt: "Also das ist uns insgesamt zu dubios."
Wie weit das dann rechtlich haltbar ist. Ich nehme an, doch relativ.
ZitatDie Behörde kann Personen, die als nicht vertrauenswürdig gelten, die Haltung von und den Umgang mit Tieren verbieten, wobei Abs. 1 letzter Satz sinngemäß anzuwenden ist. Die Frage der Vertrauenswürdigkeit ist von der Behörde im Einzelfall zu beurteilen. Die Frage der Vertrauenswürdigkeit ist von der Behörde im Einzelfall zu beurteilen, wobei Vertrauenswürdigkeit jedenfalls nicht gegeben ist bei einer Übertretung von Bestimmungen des Wiener Tierhaltegesetzes, insbesondere des Maulkorb- oder Leinengebots nach § 5, sofern dadurch Menschen oder Tiere schwer wiegend verletzt wurden.
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Ich hab jetzt doch auch nochmal nach dem Unterschied zwischen Führungszeugnis und Strafregister geschaut - und nach den Tilgungsfristen. Mit dem Fazit, dass die 19 Jahre wegen Bagatelldelikten und Jugendsünden an sich nicht stimmen können
Auf Österreich.gv.at lässt sich das gut nachlesen.
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Ich hab jetzt doch auch nochmal nach dem Unterschied zwischen Führungszeugnis und Strafregister geschaut - und nach den Tilgungsfristen. Mit dem Fazit, dass die 19 Jahre wegen Bagatelldelikten und Jugendsünden an sich nicht stimmen können
Auf Österreich.gv.at lässt sich das gut nachlesen.
Das ist in dem Fall ziemlich schwer, rechnerisch nachzuvollziehen. U.a. steht ja im Artikel, dass der Fall erst Jahre später verhandelt worden ist. "Jahre später " kann vieles heissen, plus jeweils 1 Jahr drauf für jeweils jede weitere anderen Strafen davor
. So könnten schon mal ein paar Jahre zusammenkommen, insbesondere, wenn Verhandlungen für solche Bagatelldelikte nach hinten geschoben werden.
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Ich hab jetzt doch auch nochmal nach dem Unterschied zwischen Führungszeugnis und Strafregister geschaut - und nach den Tilgungsfristen. Mit dem Fazit, dass die 19 Jahre wegen Bagatelldelikten und Jugendsünden an sich nicht stimmen können
Auf Österreich.gv.at lässt sich das gut nachlesen.
Eben, sagte ich doch. Bagatelldelikte wären bei den Zeitangaben inzwischen lange verjährt.... Da steckt vermutlich deutlich mehr dahinter, was die gute Dame verschweigt.
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Eben, sagte ich doch. Bagatelldelikte wären bei den Zeitangaben inzwischen lange verjährt.... Da steckt vermutlich deutlich mehr dahinter, was die gute Dame verschweigt.
Ich bin da eher etwas verhalten, weil sich auch eine Anwältin, namentlich genannt, im Artikel zitieren lässt und sie wird halt so zitiert, dass die Dame sich 18 Jahre nichts mehr geleistet hat.
Und was dort als Straftaten angegeben wird, Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie eine Drogensucht ... das ist ja nun nicht gerade nichts. Was soll denn noch mehr dahinter liegen, was sich angesichts solcher Aussagen noch verbergen könnte?
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Karlsplatzvergangenheit bringt häufig bzw fast zwangsläufig Suchtgiftmitteldelikte mit sich. Die scheinen, je nach Schwere, zb bei Eigenkonsum, nicht immer im Strafregister auf, sondern fallen teilweise unter die beschränkte Auskunft. Wäre zumindest nicht unplausibel.
Auch wenn es toll ist, dass sie den Ausstieg geschafft hat, aber wenn sowas vorliegt, fällt sie zb klar aus dem Rahmen "Darf legal einen gelisteten Hund halten".
Das kann natürlich allesauch ne Unterstellung sein. Und ja, es ist bitter, falls einem Jahre später sowas dann auf den Kopf fällt in ner anderen Situation.
Im Einzelfall echt blöd. Die "beschränkte Auskunft" soll ja ansich auch irgendwie vor Stigmatisierung schützen.
Nur falls das der Grund sein sollte, ist trotzdem weder Tierheim noch Behörde ein Vorwurf zu machen. Die einen können es nicht wissen, die anderen haben klar die Vorgabe: Verurteilungen nach Suchtgiftmittelgesetz zb heißt Hund darf nicht gehalten werden. Ein "Wann war das denn? Ist das noch aktuell?" ist nicht definiert.
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Nur falls das der Grund sein sollte, ist trotzdem weder Tierheim noch Behörde ein Vorwurf zu machen. Die einen können es nicht wissen, die anderen haben klar die Vorgabe: Verurteilungen nach Suchtgiftmittelgesetz zb heißt Hund darf nicht gehalten werden. Ein "Wann war das denn? Ist das noch aktuell?" ist nicht definiert.
Tja .. ist so dann, also dass es nicht definiert ist.
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Eben, sagte ich doch. Bagatelldelikte wären bei den Zeitangaben inzwischen lange verjährt.... Da steckt vermutlich deutlich mehr dahinter, was die gute Dame verschweigt.
Ich bin da eher etwas verhalten, weil sich auch eine Anwältin, namentlich genannt, im Artikel zitieren lässt und sie wird halt so zitiert, dass die Dame sich 18 Jahre nichts mehr geleistet hat.
Und was dort als Straftaten angegeben wird, Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie eine Drogensucht ... das ist ja nun nicht gerade nichts. Was soll denn noch mehr dahinter liegen, was sich angesichts solcher Aussagen noch verbergen könnte?
Ich habe doch schon geschrieben, was nicht verjährt
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