Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Reicht doch wenn bekannt ist, ob derjenige den erforderlichen HFS machen kann oder nicht. Fertig. Und sinnvoll - da nun einmal in manchen Fällen der Schein von Nöten ist für die Haltung.
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Reicht doch wenn bekannt ist, ob derjenige den erforderlichen HFS machen kann oder nicht. Fertig. Und sinnvoll - da nun einmal in manchen Fällen der Schein von Nöten ist für die Haltung.
DAZU müsste doch aber auch bekannt sein, dass Bürger xy irgendwann einmal anstrebt einen HFS machen zu wollen!
Oder anders: was um Himmels Willen soll denn deiner Ansicht nach alles bekannt sein über den Führungszeugnisinhaber
Da müssen ja Daten ohne Ende erfasst sein, damit am Tag X aus den Informationen hervorgehen kann, jo is HH, will einen Listenhund aufnehmen, braucht nen HFS
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Reicht doch wenn bekannt ist, ob derjenige den erforderlichen HFS machen kann oder nicht. Fertig. Und sinnvoll - da nun einmal in manchen Fällen der Schein von Nöten ist für die Haltung.
DAZU müsste doch aber auch bekannt sein, dass Bürger xy irgendwann einmal anstrebt einen HFS machen zu wollen!
Was bei der Übernahme eines Hundes mit der Auflage "Sie brauchen einen HFS" der Fall ist....
Dazu fällt mir gerade echt nix mehr ein. Bei dem Fall geht es doch um jemanden, der unterschrieben hat und auch vorhatte, diesen Schein zu machen. Aber diesen Schein nicht machen konnte aufgrund von Vorstrafen.
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Und nochmal:
Genau deswegen sollten Auskunft bei Übernahme des Hundes und Anforderung bei z.B. Hundeführerschein eben deckungsgleich sein. Alles andere bringt nix.
Auch darüber sollte dann aber eine Stelle, die professionell Tiere vermittelt zum einen Bescheid wissen und zum anderen informieren können. Und nicht die "mal schauen was passiert"-Schiene fahren.Das ist aber nicht die Schuld des vermittelnden TH`s, sondern jene, die die Voraussetzungen für die Prüfung so streng gestaltet haben.
So kann das Amt für die Prüfungszulassungen wohl direkt in das Register schauen, ein TH aber nicht (sollte es auch nicht dürfen). So böte es sich an, bei der Prüfungsstelle zu schrauben. Wenn die sich an das halten würden, was man einem TH aushändigen kann, also so einen üblichen Auzug, damit es entscheidet kann, ob es vermittelt oder eben nicht.
Denke, unter der aktuellen Situation kann man dem TH schon mal keinen Vorwurf machen, gut die Halterin hätte sich besser informieren müssen (aber ich kann ihren Denkfehler nachvollziehen). Davon abgesehen, bin ich generell nicht überzeugt, dass man alles bestätigen lassen und sich kontrollieren lassen muss. Auf der einen Seite der Ruf nach mehr Härte im Durchgreifen, striktere Gesetze, mehr Kontrollen ... wenig Spielraum für Fehler ... auf der anderen Seite der Ruf nach mehr eigener Verantwortung. Das kollidiert miteinander.
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Dazu fällt mir gerade echt nix mehr ein. Bei dem Fall geht es doch um jemanden, der unterschrieben hat und auch vorhatte, diesen Schein zu machen. Aber diesen Schein nicht machen konnte aufgrund von Vorstrafen.
Aufgrund von Vorstrafen, die im Auszug selbst nicht mehr eingetragen sind. Wer kommt denn auf so etwas?
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Rosilein im erweiterten Führungszeugnis verjähren gewisse Einträge nie
Denke, das ist auch gut so ...
Edit: Aber ich weiss nicht, ob sich das auf alles bezieht ... oder andere Einträge dann verjähren dürfen (das man gewisses nicht raus nimmt ... völlig nachvollziehbar)
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DAZU müsste doch aber auch bekannt sein, dass Bürger xy irgendwann einmal anstrebt einen HFS machen zu wollen!
Was bei der Übernahme eines Hundes mit der Auflage "Sie brauchen einen HFS" der Fall ist....
Dazu fällt mir gerade echt nix mehr ein. Bei dem Fall geht es doch um jemanden, der unterschrieben hat und auch vorhatte, diesen Schein zu machen. Aber diesen Schein nicht machen konnte aufgrund von Vorstrafen.
Das habe ich dich nicht fallbezogen gefragt
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Meint SunkaSapa nicht eher den anderen Fall
weiß jetzt aber auch nicht wer den gepostet hat?
Keine Ahnung, so klar war das nicht ersichtlich
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Danke @Das Rosilein fürs raussuchen. War also Östereich.
Hmm, persönlich, finde ich das 'ne blöde Entscheidung. Gut man muss erstmal Grundregeln schaffen, klar, aber wegen nem Diebstahl, der ja nu eigendlich nichts, also in meinen Augen, mit dem Führen eines Hundes zu tun hat, da jetzt sich zu sperren... Ich weiß nicht.
Allerdings hat die Mutter ja nicht nur eine Sache auf dem Kerbholz wie mir scheint. Da stellt sich schon die Frage, ob und wie zuverlässig sie ist.
Ob das in D auch so ist, hmmm. Muss ich mal gucken worauf da die Ämter gucken.
Blöde Neugier. Für D interessiert mich das schon.
Also in MV ist das zum Beispiel so geregelt,
Zitat(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 besitzen in der Regel Personen nicht, die
1.
wegen vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruch, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum und das Vermögen,
2.
mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder
3.
wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz oder das Bundesjagdgesetz
rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Antragsteller auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Gleiches gilt für Personen, die wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Waffengesetzes, des Betäubungsmittelgesetzes, des Bundesjagdgesetzes oder dieser Verordnung verstoßen haben.
Das sich das auf "5 Jahre" bezieht, wird wohl ins Bundeszentralregister geschaut. 5 Jahre halte ich für eine gute Zahl um sich zu ändern oder anderen zu zeigen, dass man sich geändert hat. Ich hätte sogar 7 jahre veranschlagt.
Hab noch ein wenig weiter gelesen und muss ja sagen das MV ganz human umgeht im gegensatz zu anderen HundeVOs anderer Bundesländer. Bermerkenswerteste: Ein Hund der einen Menschen beißt weil dieser in mit einem Stock schlägt ist nicht automatisch ein gefährlicher Hund. ^^
Jetzt hab ich mir doch tatsächlich HundeVOs aus allen Bundesländern durchgelesen. Ganz Lustig in MV darf ich gegen das Kriegswaffenkrontrollgesetz verstoßen in Hessen nicht.
Huch und schon sind 2 Stunden um. :/
Spoiler anzeigen
Ganz lustig ist ja folgendes was so oder ähnlich in viele HundeVOs stehtZitat(1) Als gefährlich im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde,
1.
bei denen von einer durch Zucht, Ausbildung oder Abrichten herausgebildeten, über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen, in ihrer Wirkung vergleichbaren Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist,
Also, sobald euer Hund anfängt denken zu können, oder anzeichen von Überlegtheit zeigt, er rote Knöpfe drücken kann oder anfängt zu sprechen, dann ist er auch gefährlich.
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Das meint fehlgeleitetes Beutefangverhalten
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