Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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In Wien passiert das,
O,o Wird das auch so oft umgesetzt?
Hmm, ich hab da mal 'ne Frage: Irgendwo hier stand das jemand keinen Soka bekommen hat weil vor 21 Jahren mal geklaut. Meine Frage bezieht sich da auf die Haltererlaubnis, oder wie auch immer dann das nötige Papier heißt. Läuft das dann über ein polizeiliches Führungszeugnis oder über ein Auszug aus dem Bundeszentralregister? Weiß da einer was genaues? Weil "Führungszeugnis" und "wegen 21 Jahre alten Diebstahl" klingt irgendwie nicht zusammenpassend. Mist ich find den Beitrag nicht mehr... weiß aber auch garnicht ob da näheres zu gesagt wurde, wegen Bundesland oder so. Ach, hätte ich mal gleich geantwortet anstatt was anderes zu machen :/
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Hi,
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Und, um das Ganze nochmal weiter zu spinnen, auch wenn dabei nix raus kommt.
Geb ich dem Tierheim die saubere Strafregisterbescheinigung und es mir den Hund, kann theoretisch immer noch ne "beschränkte Auskunft" vorliegen und nur ne Behörde sehen, welche Verurteilungen sonst noch vorliegen. Register "sauber" für alle Nichtbehörden, für die Behörde aber nicht.
Muss hier nicht sein. Was weiß denn ich. Is aber ne Möglichkeit.
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Denke, ich setze den Link noch einmal:
https://www.heute.at/s/kampfhunde-h…d-weg--46816422
(muss auch immer wieder suchen ...)
Der Vorfall ist auch aus Österreich. Lt. Artikel geht es direkt ums Vorstrafenregister, nicht über das Führungszeugnis. Und es handelt sich schon um die Prüfung, für diesen SoKa-Hundeführerschein, zu der sie nicht zugelassen wird.Geb ich dem Tierheim die saubere Strafregisterbescheinigung und es mir den Hund, kann theoretisch immer noch ne "beschränkte Auskunft" vorliegen und nur ne Behörde sehen, welche Verurteilungen sonst noch vorliegen. Register "sauber" für alle Nichtbehörden, für die Behörde aber nicht.
Ja, genau das meinte ich
Dann macht es m.E. mehr Sinn, die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung an diese Strafregisterbescheinigung anzulehnen.
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Und nochmal:
Genau deswegen sollten Auskunft bei Übernahme des Hundes und Anforderung bei z.B. Hundeführerschein eben deckungsgleich sein. Alles andere bringt nix.
Auch darüber sollte dann aber eine Stelle, die professionell Tiere vermittelt zum einen Bescheid wissen und zum anderen informieren können. Und nicht die "mal schauen was passiert"-Schiene fahren.
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Und, um das Ganze nochmal weiter zu spinnen, auch wenn dabei nix raus kommt.
Geb ich dem Tierheim die saubere Strafregisterbescheinigung und es mir den Hund, kann theoretisch immer noch ne "beschränkte Auskunft" vorliegen und nur ne Behörde sehen, welche Verurteilungen sonst noch vorliegen. Register "sauber" für alle Nichtbehörden, für die Behörde aber nicht.
Muss hier nicht sein. Was weiß denn ich. Is aber ne Möglichkeit.
Das ist in DE auch der Fall.
Nur weil das Führungszeugnis sauber ist (heißt nach Frist xy Daten nicht mehr darin aufgeführt werden), bedeutet das noch lange nicht, dass nicht noch im Bundeszentralregister Einträge vorhanden sind!
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Rosilein im erweiterten Führungszeugnis verjähren gewisse Einträge nie
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Es sollen also alle Infos, die nur an Behörden raus gehen, auch von Tierheimen eingesehen werden können?
(Die werden sich, abgesehen von der grundsätzlichen Fragwürdigkeit, vermutlich freuen über die zusätzlichen Datenschutzauflagen)
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Meint SunkaSapa nicht eher den anderen Fall
weiß jetzt aber auch nicht wer den gepostet hat?
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Es sollen also alle Infos, die nur an Behörden raus gehen, auch von Tierheimen eingesehen werden können?
Für mich eine nicht nur fragwürdige Vorstellung, sondern komplett unvorstellbare
Wenn schon innert Behörden oftmals keine Informationen weitergereicht werden dürfen, dann aber von Behörde zu TH
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Meint SunkaSapa nicht eher den anderen Fall
weiß jetzt aber auch nicht wer den gepostet hat?
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